Angenommen, Sie haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung Ende des Jahres X≥2010 unterschrieben, und bezahlt haben Sie erst Anfang des Jahres X+1, und zwar nachdem Sie grünes Licht vom Notar bekamen. Der wirtschaftliche Übergang fand auch erst im Jahr X+1 statt. Was gilt als Anschaffungsjahr der Wohnung für die Zwecke der Anlage FW der Einkommensteuererklärung? Haben Sie da eine Wahl? Auf eine mit URL-Verweisen unterstützte Begründung würde ich mich freuen.