Angenommen, Sie haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung Ende des Jahres X≥2010 unterschrieben, und bezahlt haben Sie erst Anfang des Jahres X+1, und zwar nachdem Sie grünes Licht vom Notar bekamen. Der wirtschaftliche Übergang fand auch erst im Jahr X+1 statt. Was gilt als Anschaffungsjahr der Wohnung für die Zwecke der Anlage FW der Einkommensteuererklärung? Haben Sie da eine Wahl? Auf eine mit URL-Verweisen unterstützte Begründung würde ich mich freuen.
Auszug aus Anlage FW, Zeile 7/8 :
"Tag der Anschaffung ist der Tag an dem Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten auf Sie übergegangen sind "
MfG
duck313
Du meist die Anleitung zur Anlage FW. Danke! Mensch, ich muss doch blind gewesen sein, als ich sie las.
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