Angenommen … eine Unterhaltsempfängerin (nachehelicher Ehegattenunterhalt) unterschreibt 2005 eine Anlage U. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt widerruft sie diese mit Wirkung ab 01.01.2007, wovon sie aber dem Unterhaltsverpflichteten nichts sagt.
Der Unterhaltsverpflichtete beantragt 2008 den Lohnsteuerausgleich für 2007, wobei er „Anlage U liegt vor“ angibt und die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben geltend macht. Die Lohnsteuer wird wie beantragt festgesetzt und der Unterhaltsverpflichtete bekommt eine Steuerrückerstattung.
2009 bekommt der Unterhaltsverpflichtete einen Änderungsbescheid mit der Aufforderung, einen Teil der Rückerstattung ans Finanzamt zurückzuzahlen, da die Unterhaltsleistungen nicht als Sonderausgaben anerkannt werden und er hierauf Lohnsteuer zahlen soll. Erst zu diesem Zeitpunkt hat er Kenntnis vom Widerruf der Anlage U erlangt.
Gegen diesen Bescheid legt der Unterhaltsverpflichtete Einspruch ein und bittet die Unterhaltsempfängerin, die Anlage U nochmals zu unterschreiben. Diese weigert sich zu unterzeichnen, obwohl der Unterhaltsverpflichtete sich zum Ausgleich der ihr entstehenden Nachteile verpflichtet hat.
1.) Vor welchem Gericht findet das Verfahren auf Abgabe der Zustimmung zum Realsplitting statt – Familiengericht oder Zivilgericht?
2.) Wer trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren?
Nach meinem rechtlichen Empfinden hat die Unterhaltsempfängerin diese zu tragen, weil sie ja verpflichtet ist, dem Realsplitting zuzustimmen, und es für sie ein leichtes gewesen wäre, das Verfahren zu vermeiden, indem sie die Anlage U unterzeichnet.
3.) Gehören zu den Nachteilen, die der Unterhaltsverpflichtete der Unterhaltsempfängerin erstatten muss, auch Steuerberaterkosten bzw. - falls sie höhere Steuerberaterkosten hat durch das Realsplitting – die Differenz? Oder evt. die Steuerberaterkosten, die anfallen, weil sie ihre Steuererklärung für 2007 schon gemacht hatte und diese evt. korrigieren lassen muss? Falls ja – trifft das auch zu, wenn er vom Widerruf der Anlage U nichts wusste?
Danke schön!!!
Sonntag