Anlage V, wo kommt die Miete hin?

Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen, ich Sitz gerade an meiner Steuererklärung.

Wir haben letztes Jahr eine Wohnung erworben, die vermietet ist.
Alles rund um die Anschaffung, Fahrten zur Besichtigung und zu Notar, Abschreibung ect. krig ich hin!
bei der Miete verzweifel ich ein wenig.

M.e. habe ich 2 arten von Einnahmen,
a) Die Miete, die für mich ist und die ich ja auch versteuern muss und
b) Den Nebenkostenanteil, den der Mieter an mich zahlt

und, je nachdem wie differenziert man das betrachten muß, 2 oder 3 Ausgaben.
c) MEIN Anteil an den Nebenkosten
d) oben genannte b, das ich ja an die Hausverwaltung weitergeben muß und
e) meinen Anteil an der Rücklage, das gehört ggf zu c

In welcher Zeile muß ich o.g. Einnahmen / Ausgaben in der Anl. V eintragen.
Die verwendeten Begriffe passen nicht zu meiner Annahme

vielen Lieben Dank
Stefan

Hallo!

Alles was du bekommst, sind Einnahmen. Du schreibst die Miete ohne Nebenkosten in die entsprechende Zeile und die Nebenkostenvorauszahlungen (ggf. auch aufsaldiert die Nachzahlung oder Erstattung aus der Nebenkostenabrechnung, aber im ersten Jahr hast du die möglicherweise noch nicht) des Mieters in die Zeile mit den Umlagen. Alles Einnahmen.

Sowohl die umlagefähigen als auch die nicht umlagefähigen Nebenkostenzahlungen sind Werbungskosten.

Erhaltungsaufwand (möglicherweise aus der Zeile Entnahmen aus den Rücklagen der Hausgeldabrechnung) kommt zum Erhaltungsaufwand, ebenso deine direkt bezahlten Reparaturen etc.

Abschreibung, Schuldzinsen usw. schreibst du in die entsprechenden Zeilen.

Eigentlich ganz einfach. Wer das nicht versteht, sollte professionelle Hilfe (Steuerberater) in Anspruch nehmen.

Schöne Grüße!

Danke. Du schreibst … In die entsprechende Zeile…
Welche?
Was sind umlagefähige kosten? Auf wehn soll ich die den umlegen? Entweder habe ich sie vom Mieter bekommen (die kann ich doch nicht nochmals irgendwem aufdrücken, und wenn doch, wem?
Oder ich muß sie bezahlen.

Ich habe ALLES im Griff, nur diese komischen Wortschöpfungen verstehe ich nicht

außer der Steuererklärung und der Begriffe, die damit zusammenhängen.

Wenn sie umlagefähig sind, geht es nicht darum, dass du sie, um es mit dir auszudrücken,

sollst, sondern es geht darum, wie du sie in der Steuererklärung angibst.

Die Zeilen sind beschriftet.

Umlagefaehige Nebenkosten sind Kosten gemaess einem Katalog, den Du im Netz ueberall findest. (zB bei Immoscout4) Und Du kannst als Vermieter aus dieser Liste die Kosten den Mieter bezahlen lassen, die ihr beide in EUREM Mietvetrag vereinbart habt. Den Vertrag kennt hier keiner.

In der Steuererklärung gibt’s aber den Begriff der umlagefähigen Nebenkosten überhaupt nicht.

Aber sehr wohl den Begriff „Umlagen“, sogar mit Beispielen:

(z. B. Wassergeld, Flur- u. Kellerbeleuchtung, Müllabfuhr, Zentralheizung usw.)

Das sind die Betriebs- bzw. Nebenkosten nach der Betriebskosten- und der Heizkostenverordnung, die Du auf den Mieter „umlegen“ kannst (sofern im Mietvertrag vereinbart).
Das ist Mietrecht und hat mit Deiner Steuererklärung nix zu tun.

Im Jahr des Erwerbs (2019) hast Du als Einnahmen

  • Mieteinnahmen = Kaltmiete = Zeile 9
  • Nebenkostenvorauszahlungen.= Umlagen = Zeile 13

In den Folgejahren:

  • Kaltmiete
  • Nebenkostenvorauszahlungen + Saldo aus der Betriebskosten-/Heizkosten-Abrechnung.

Das Wort

kann ich hingegen in der Anlage V überhaupt nicht finden. :roll_eyes:

Ich auch nicht, deswegen:

@Gudrun
DANKE!

Mit dem Wort Umlagen sind also die Nebenkosten gemeint.
Damit kann ich was anfangen.
Umlagen …

Vielen vielen Dank!

Das wäre auch dem Formular zu entnehmen gewesen, denn das, was ich hier


geschrieben habe, war nur ein Zitat aus dem Formular, und zwar aus der von Gudrun erwähnten Zeile 13. Sorry, dass ich angenommen habe, das Formular hätte dir vorgelegen und du hättest alles darauf gelesen …

Aber der steht in der Hausgeldabrechnung. Dem Fragesteller habe ich geantwortet, dass diese Kosten zu den Werbungskosten gehören, diesen Begriff findet man dann in der Steuererklärung.

Ich glaube du verwechselst da was. Mit Umlagen sind die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter gemeint. Und die kommen zu den Einnahmen. Da gibt es übrigens im Formular den Begriff „Umlagen, verechnet mit Erstattungen“, genauso wie es hier im Thread beschrieben wird.

Die hat der Fragesteller garantiert noch nicht vorliegen.
Wir haben den 31. März,

Macht der etwa 2019? Das ist bei einer Anlage V völlig sinnlos.

Nur zur Sicherheit,
Mein a) ist die Kaltmiete, die kommt in Zeile 9
Mein b) kommt nirgens hin
mein c) und mein d) kommt in Zeile 13, ab nächstes Jahr +/- Nachzahlung vom Mieter/Erstattung an Mieter.
Mein e) kommt nirgends hin.

Die Nebenkosten, die der Mieter bezahlt sind umlagefähige Nebenkosten,
Die Nebenkosten die ich zahle sind nicht umlagefähige Nebenkosten.

Das / ob / in welcher höhe der Mieter die umlagefähigen Nebenkosten bezahlt ist dem Finanzamt egal. Es wird angegeben was der Hausverwalter als Kosten ausweist.

Richtig?

PS: Abrechnung für 2019 ist richtig, Abrechnung habe ich noch nicht, stimmt!
Muß mich ja erst in die Begrifflichkeiten einarbeiten)

Du verstehst es nicht und solltest wirklich besser zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gehen.

Dein Mieter zahlt dir Nebenkostenvorauszahlungen. Das sind Einnahmen. Wenn du die verschweigst, hinterziehst du Steuern. Deswegen solltest du die tunlichst in die Zeile 13 schreiben.

Deine Hausgeldzahlung ohne die enthaltenen Zuführungen zu den Instandhaltungsrücklagen schreibst du (nicht jetzt, weil du sie jetzt noch nicht kennst, sondern irgendwann im Herbst, wenn du die Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung hast) in die Zeile Werbungskosten auf der zweiten Seite. Wenn du die Hausgeldzahlungen ohne Kürzung um die Zuführung zu den Rücklagen einfach so reinschreibst, ist das möglicherweise auch Steuerhinterziehung.

Nein. Denn die Zahlungen des Mieters an dich sind Einnahmen, die du angeben musst (Zeile 13).

Du solltest dir wirklich helfen lassen, denn du scheinst es nicht zu verstehen.

P.S.: Der Wirtschaftsplan ist nicht geeignet, du brauchst die Hausgeldabrechnung. Ohne die geht es nicht. Anlage V erfordert in aller Regel ein Abwarten bis zum Jahresende, da die meisten Wohnungseigentümergemeinschaften die Abrechnung erst im späten Herbst verabschieden.

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Erstmal danke an alle die hier mitlesen und antworten.
Leider sind die Antworten (außer Gudrun) eher Belehrungen und, sicher gut gemeite, Erklährungen die genau die Wörter verwenden, die ich nicht richtig umsetzen kann
Ich bin sicher, das es, wenn die Begrifflichkeiten einmal klar sind, ziemlich einfach ist.

Ich schrieb ja 2 Zeilen darunter, das ich nun © und (d) nach 13 schreiben würde
und da (d) ja (b) entspricht ist das doch richtig!?

Eine Antwort, die sich auf die Frage bezieht, gerne mit der dazugehörigen Erklährung
( a gehört nach Zeile 9 und heist i.d.R. Kaltmiete) hätte mir etwas mehr geholfen.

Trotzdem natürlich Danke an die, die sich die Zeit nehmen hier zu helfen.