Anordnung e. mehrtägigen Dienstreise: Vorlaufzeit?

Hallo Forum,

gibt es eine gefestigte Rechtsprechung darüber, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an Vorlaufzeit für den Antritt einer mehrtägigen Dienstreise gewähren muss? Ich kann mir beispielsweise nicht vorstellen, dass der AN sich täglich mit gepackten Koffern und stets frischer Wäsche bereithalten muss, um mehrtägige Dienstreisen mit Übernachtung anzutreten, sobald der Arbeitgeber das wünscht, wenn dies nicht ausdrücklich so vereinbart wurde.
Oder anders gefragt, welchen Zeitpuffer darf sich der selbstbewußte Arbeitnehmer höflich aber bestimmt für die Reisevorbereitung vom Arbeitgeber erbitten, ohne direkt eine Abmahnung oder die fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu kassieren?

Gruß
Jens

Hallo,

da wirst Du keine gefestigte Rechtsprechung finden können, da dies in der Tat sehr vom individuellen Arbeitsverhältnis abhängt. Sicherlich wird man jemandem, der üblicherweise gar keine Dienstreisen macht je nach Länge der Reise mehr Planungsfrist geben müssen, als jemandem, der ständig unterwegs ist, und weiß, dass darunter auch „spontane“ Reisen sein können.

Um mal ein Extrembeispiel zu nennen: Ich lernte einen bekannten Krisenberichterstatter eines großen privaten Fernsehsenders kennen, der jahrelang zwei gepackte Reisetaschen im Kofferraum spazieren fuhr. Eine für kaltes Wetter, und eine für warmes Wetter. Wenn der passende Anruf kam, wurde eben noch schnell das Wetter abgecheckt, und dann die passende Tasche gegriffen, bevor es mit dem Heli auch schon los ging.

Ich selbst habe auch schon oft mit Situationen zu tun gehabt, wo es gerne mal von heute auf morgen für ein paar Tage losging, wusste dies, und hatte damit auch kein Problem. Wochenlange „Vorwarnfristen“ würde ich als grundsätzlich entbehrlich betrachten.

Gruß vom Wiz

Ohne Gewähr: 4 Tage
/t/vorlaufzeiten-arbeitsplaene-urlaub/3111898/2

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__12.html

In Anlehnung (nur Anlehung) daran könnte man von 4 Tagen für Mitarbeiter, die keine abweichende Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag haben, ausgehen.

Für regelmäßig dienstreisendes Service- und Vertriebspersonal ist auch „von heute auf morgen“ drin.

gepackten Koffern und stets frischer Wäsche bereithalten muss,
um mehrtägige Dienstreisen mit Übernachtung anzutreten, sobald
der Arbeitgeber das wünscht, wenn dies nicht ausdrücklich so
vereinbart wurde.

Für frische Klamotten am Einsatzort kann die Reisekostenabrechnung (Sonder-Spesen) genutzt werden. Andere Leute habe sich so mit einem Drucker und Tinten dazu ausgestattet.

Gruß

Stefan