Anordnung e. mehrtägigen Dienstreise: Vorlaufzeit?

Ohne Gewähr: 4 Tage
/t/vorlaufzeiten-arbeitsplaene-urlaub/3111898/2

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__12.html

In Anlehnung (nur Anlehung) daran könnte man von 4 Tagen für Mitarbeiter, die keine abweichende Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag haben, ausgehen.

Für regelmäßig dienstreisendes Service- und Vertriebspersonal ist auch „von heute auf morgen“ drin.

gepackten Koffern und stets frischer Wäsche bereithalten muss,
um mehrtägige Dienstreisen mit Übernachtung anzutreten, sobald
der Arbeitgeber das wünscht, wenn dies nicht ausdrücklich so
vereinbart wurde.

Für frische Klamotten am Einsatzort kann die Reisekostenabrechnung (Sonder-Spesen) genutzt werden. Andere Leute habe sich so mit einem Drucker und Tinten dazu ausgestattet.

Gruß

Stefan