Anrechnung Abfindung auf Arbeitslosengeld

Knackpunkt Freistellung
Hi!

Zuerst: Grundsätzlich ist die Antwort von Xolophos richtig. ABER …

Wenn einer Person betriebsbedingt gekündigt wird, die Kündigungsfrist eingehalten wird, diese Person auch sofort freigestellt wird

Ist die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich. (Ich habe Angst vor der „falschen“ Antwort, denn die würde einen laaangen Rattenschwanz nach sich ziehen… Stichwort: Unterschied zwischen Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsverhältnis… schauder)

Und wenn die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, gibt es eine Grenze, bzw. ab welchem Betrag wird in welcher Höhe angerechnet??

Das wäre eine ziemlich komplizierte Berechnung (die selbst die AA-Mitarbeiter nur per PC-Programm zustande bringen), die u. a. die Betriebszugehörigkeit, das letzte Jahresgehalt sowie das Alter berücksichtigt.

Wie Xolophos bereits sagte: Bei eingehaltener Kündigungsfrist wird nichts angerechnet. – Und jetzt bin ich auch Deine Antwort auf meine obige Frage gespannt…

LG
Liza