Anrechnung ZVK bei ALG2

Hallo,
angenommen jemand arbeitet im öffentlichen Dienst und hat Anspruch auf ALG2.Wird zur Berechnung das tatsächliche Nettoeinkommen(also der Auszahlungsbetrag)genommen oder das Nettoeinkommen zuzüglich dem Betrag ZVK?
Was ist richtig?
Danke!!

öD und 1,-€ Job??
Hallo,

na die Konstellation ist ja fast undenkbar. ÖD und ALG2?

Seis drum.
Es wird für die ALG2 Berechnung das Netto das ausgezahlt wird, zu Grunde gelegt.
In Firmen ist es mit betrieblicher Altersvorsorge ebenso!

Allerdings ist hier der Fach- und Sachstand des SB ausschlaggebend.

VG René

ot: ÖD und Alg II + wieso 1-Euro-Job?
Hi!

na die Konstellation ist ja fast undenkbar.

Aber sowas von nicht (undenkbar)!

ÖD und ALG2?

Was glaubst Du, wie viele Kolleginnen ich habe, bei denen das so ist?!
Neben den Teilzeit arbeitenden alleinerziehenden Müttern im mittleren Dienst, wo die Aufstockung die Regel ist, wenn der (Ex-)Ehemann keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen kann, sind das auch einige Vollzeit arbeitende Angestellte/Arbeiter der niedrig(st)en Gehaltsstufe im mD. Gerade bei Letzteren mag das im ländlichen Raum mit teils deutlich niedrigeren Mieten und auch Lebenshaltungskosten noch gerade so hinhauen, aber in der Großstadt?! Mit diesem Scheiß-Netto keine Chance, selbst alleine (also ohne Kinder) über die Runden zu kommen.

Und was hat das Ganze jetzt mit 'nem 1-Euro-Job zu tun? Davon war doch gar nicht die Rede.

Gruß
Jadzia

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Hallo,

Neben den Teilzeit arbeitenden alleinerziehenden Müttern im
mittleren Dienst, wo die Aufstockung die Regel ist, wenn der
(Ex-)Ehemann keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen kann,

Ja, dies wäre ne Konstellation, wo dies möglich ist.

Und was hat das Ganze jetzt mit 'nem 1-Euro-Job zu tun? Davon
war doch gar nicht die Rede.

Stimmt, allerdings klang der UP danach! :wink:

CG René

Hi,
zur Berechnung des Freibetrages wird das Brutto genommen und dieser wird vom Netto (=Auszahlungsbetrag) abgezogen.
Riesterrente ist frei - warum sollte dies nicht auch für ZVK gelten?

Gruß
Ingo

Richtigstellung:
Es soll sich hierbei um eine Bedarfsgemeinschaft handeln.