Herr Gustav will nun noch einmal an die Firma „XY“ schreiben, um ein paar Unklarheiten zu klären.
Wie müsste nun die korrekte Anrede lauten?
Sehr geehrter Herr Martin,
Ja!
Sehr geehrter Herr Martin, sehr geehrte Damen und Herren,
Nein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann man machen, sollte man aber eher nicht. Denn es gilt als höflicher, wenn man den Namen des Ansprechpartners kennt, diesen auch direkt anzusprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Martin,
Kann man auch machen, dann aber untereinander und „sehr“ jeweils großgeschrieben (sic!):
_Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Martin,
…_
Ich würde jedoch die 1. Variante benutzen, da am gebräuchlichsten.
Auch wenn danach nicht gefragt war, der Vollständigkeit halber noch die korrekte Form der Anschrift :
XY GmbH & Co. KG
Herrn Martin
Musterstr. 12
34567 Musterstadt
(zwischen Straße und PLZ/Ort KEINE Leerzeile und die Fa. vor dem Ansprechpartner nennen; „z.Hd.“ (zu Händen) ist zwar nicht falsch, aber heute ungebräuchlich geworden)