Anrufer identifizieren bei unterdrückter Nummer

Hallo Gemeinde,
ich brauche dringend Hilfe.
Seit einiger Zeit ruft bei meiner Noch-Frau (wir leben in Trennung) eine Frauenstimme aufs Handy an und verhöhnt und beschimft sie.
Ich muss dazu sagen wir wollten uns im „guten“ Trennen, aber durch diese Anrufe wird unser eh schon angespanntes Verhältniss starkt belastet.
Da diese Anrufe immer ohne Nummernkennung kommen ist die Anruferin natürlich nicht nachzuvollziehen.
Da diese Anrufe kurioser weise immer dann kommen wenn sie entweder auf Arbeit ist (sie arbeitet in unregelmäßiger Wechselschicht)bzw. wenn ich nicht zu Hause bin, vermute ich die Anruferin irgendwo in unserem näheren oder sogar nahesten Bekanntenkreis. Besser gesagt ich habe einen bestimmten Verdacht kann diesen aber nicht beweisen.

Jetzt habe ich bei O2 (unserem Provider) angerufen und diese um Hilfe gebeten. Die meinten aber das es technisch nicht möglich ist, einen Anrufer der ohne Nummer sendet zu identifizieren. Sie boten uns nur eine neue Tel.Nummer an. Da sich der Anrufer ja vermutich dicht in unserem Umfeld befindet, sehe ich darin keine Altanative.

Ich habe mal gelesen das es für die Polizei die Möglichkeit gibt, solche Anrufer zu identifizieren. Stimmt das?
Kann ich also zur nächsten Polizeiwache gehen, eine Anzeige gegen unbekannt machen und die könnten beim Provider ermitteln wer hier anruft bzw. angerufen hat?

Für schnelle Ratschläge diesbezüglich bin ich sehr sehr dankbar.
verzweifelten Gruß
Ronny

Hallo,

ich glaube es müsste auf jeden Fall technisch möglich sein, den Anrufer zu identifizieren. (Wenn er einen Einzelverbindungsnachweis hat, wird die angerufenen Nummer auf seiner Rechnung erscheinen, zusammen mit Zeit, Datum, Dauer…die Kombination dieser Informationen reicht ja schon zur eindeutigen Zurodnung -> es ist möglich!)

Ja, Polizei, Anzeige gegen unbekannt, dann wird sich O2 (wie ich sie für Iihren Service hasse!) auch bewegen!

Grüße,
samson

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!
Die haben Dich belogen. Es geht so, wie Du im letzen Teil beschrieben
hast. Du mußt Anzeige bei er Polizei
erstatten, nur so ist diese ermächtigt, bei Deinem Mobilnetzbetreiber
nachzufragen. Und nur dann darf der Mobilnetzbetreiber die entsprechenden Verbindungsdaten (wer, wohin, uhrzeit, dauer, sendezelle,…) herausgeben. Aber techn. ist das kein Problem!

Gruß
Gerald

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Hallo samson

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hab heute auch noch ein bisschen rumtelefoniert. Also technisch ist wohl einiges möglich aber ich werd da wohl trotzdem keine Change habe.
Ich habe nochmal bei O2 angerufen. Diesmal sagte mir die freundliche Frau das es machbar ist. ABER… Ich müsste das schriftlich beantragen und dann würde es nur ab zeitpunkt der Beantragung gehen. Rückwürken ist da wohl gar nix drin da O2 die Nummern aus Datenschutzgründen nicht speichern darf. Wenn ich aber soetwas beantrage kostet mich der Spaß 180€ die Woche!!! Dafür würden mir dann alle Nummern mitgeteilt werden von ANrufern die ohne Kennung senden.

Also, dacht ich mir, frag doch mal bei der Polizei nach. Die waren auch total freundlich, meinten aber da es sich um Belästigung und nicht um Bedrohung handelt liegt da kein öffendliches Interesse vor und das wird kein Staatsanwalt der Welt weiterverfolgen da der Kostenaufwand zu groß wäre. Ich kenn das von anderen Anzeigen die ich in der vergangenheit gemacht hatte, die wurden alle eingestellt da kein öffendliches Interesse vorlag.

Tja, und da ich mir die 180€ die Woche nicht leisten kann, zumal diese Anrufe sehr unregelmäßig kommen (mal 3 Tage hintereinander dann mal wieder 3 Wochen nix) ist das nicht auf eine Woche zu beschenken.

Also ist es mal wieder so gehabt…
…wer Geld hat, kommt zu seinem Recht, wer nicht hat Pech. ;-((

Trotzdem vielen Dank für die Hilfe
Ronny

hallo Ronnie,
ob Du nochmal ins Anti-Stalking- Gesetz guckst? Vielleicht ist sowas, was da Deine Exfrau erlebt, Stalking, verstößt damit gegen geltendes Recht und kann doch vom Staatsanwalt verfolgt werden? Oder ist das Stalking-Gesetz noch nicht durch? Dann vielleicht warten, bis es durch ist? Viel Glück, I.

Hei,

in meinem Bekanntenkreis gibt es auch so einen ähnlichen Fall, hier sagt aber niemand etwas, dafür wird täglich bis zu 100 Mal angerufen. Zu jeder Uhrzeit. Ein Faxgerät, das versehentlich auf die falsche Tel-Nr eingestellt wurde, kann es nicht sein, da man öfter mal Stimmen im Hintergrund hört bzw. neulich irgendwas Vibrierendes ans Tel. gehalten wurde (will gar nicht wissen, was das war…).

ich glaube es müsste auf jeden Fall technisch möglich sein,
den Anrufer zu identifizieren.

Hat uns die Polizei auch gesagt, und noch dazu, dass eine Anzeige gegen Unbekannt nichts bringen würde, wir sollten uns erst an den Anbieter wenden, der könne die Anrufe zurückverfolgen (war bei dem Preis, der hier genannt wurde, ziemlich schockiert, muss meine Bekannte nochmal fragen, was ihr Anbieter dafür jetzt verlangt). Dann könnte die Polizei auch was unternehmen.

Da es sich nur um Anrufe ohne Drohnung etc. handle, könne sonst halt nichts gemacht werden. Und auch uns wurde nahegelegt, die Telefonnummer zu ändern, das wäre die schnellste und günstigste Möglichkeit.

Grüßlis
Natascha

Hi!

Ich habe nochmal bei O2 angerufen. Diesmal sagte mir die
freundliche Frau das es machbar ist. ABER… Ich müsste das
schriftlich beantragen und dann würde es nur ab zeitpunkt der
Beantragung gehen. Rückwürken ist da wohl gar nix drin da O2
die Nummern aus Datenschutzgründen nicht speichern darf. Wenn
ich aber soetwas beantrage kostet mich der Spaß 180€ die
Woche!!! Dafür würden mir dann alle Nummern mitgeteilt
werden von ANrufern die ohne Kennung senden.

Die von o2 sind wohl nicht sehr kundenfreundlich und kompetent,
scheint mir…
Die Betreiber dürfen Verbindungsdaten 3 Monate (in Ö) speichern,
in Zukunft wird es lt EU Wunsch 6 Monate bis sogar 12 Monate
verplichtend für die Betreiber sein!

Wenn Du rechtlich keinen Anspruch auf die Daten hast, so kannst
Du einen EGN (Einzelgesprächsnachweis) anfordern. Der sollte
nicht soo viel kosten (bzw sogar kostenfrei sein) und du hast
auch alle Nummern. Nur die letzten 2 bzw 3 Stellen sind nicht
ersichtlich, aber zum Überprüfuen, ob Dein Verdacht stimmt, wird
es reichen.

Gruß
Gerald

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Hi Gerald

Die von o2 sind wohl nicht sehr kundenfreundlich und
kompetent,
scheint mir…

Hmm… mir auch langsam :frowning:

Die Betreiber dürfen Verbindungsdaten 3 Monate (in Ö)
speichern,

Gut, ich muss aber erstmal drauf verlassen was die mri am Telefon sagen. Und bei unserem Datenschutzgesetz in Deutschland würde mich das auch nicht wirklich wundern wenn die Recht haben.

in Zukunft wird es lt EU Wunsch 6 Monate bis sogar 12 Monate
verplichtend für die Betreiber sein!

Schön wenn das so kommt, aber aktuell …?

Wenn Du rechtlich keinen Anspruch auf die Daten hast, so
kannst
Du einen EGN (Einzelgesprächsnachweis) anfordern. Der sollte
nicht soo viel kosten (bzw sogar kostenfrei sein) und du hast
auch alle Nummern. Nur die letzten 2 bzw 3 Stellen sind nicht
ersichtlich, aber zum Überprüfuen, ob Dein Verdacht stimmt,
wird
es reichen.

Einen EGN hab ich ja. Der ist auch kostenlos. Betrifft aber nur die von mir gewählten Rufnummern.
Da ist nix von ankommenden Anrufen. Es sei denn ich war im Ausland (wegen der Rooming Gebühren)
Zumal der Anrufer bzw. die Anruferin ja ohne Nummernkennung sendet.
Das bring mich also im Moment nicht weiter.

Gruß Ronny

Hallo Ronny,

wenn du einen Verdacht hast soll deine Frau die Handy-oder Festnetznummer
von Frau Verdacht in ihr Handy (wenn die Anrufe auf Festnetz von Arbeit oder Hausanschluss kommen)oder wenn die Anrufe auf das Handy deiner Frau aufschlagen dann in ein zweites Handy speicheren. Sobald so ein Anruf kommt die Frau sofort anrufen und horchen ob der Besetzton kommt. Wenn bei der Frau Verdacht jedesmal besetzt ist würde ich sie auf den bestätigten Verdacht ansprechen.
Ein zweites Handy kostet nicht die Welt und sicher keine 180,-- Euro.

Gruß Nerma

Ein Blick ins Gesetz…
… bzw. in die passende Verordnung kann helfen. Hallo erstmal!

Du brauchst eine Fangschaltung. Die notwendigen Voraussetzungen sind in der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) geregelt, an die sich jeder TK-Anbieter, also auch O2, halten muß.

http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/medien/tdsv…
-> §10

Du müßtest also erstmal dokumentieren, was da läuft. Notiere Zeitpunkte der Gespräche und die einzelnen Beschimpfungen. Wenn Du da ein paar Anrufe zusammenhast, dann gib es schriftlich an 02 weiter und beantrage die Fangschaltung. O2 muß dann reagieren - entweder mit der Einrichtung oder einem ablehnenden Bescheid, den Du theoretisch von der Regulierungsbehörde überprüfen lassen könntest. Es kommt halt darauf an, wieviel Zeit, Geld und Energie Du investieren möchtest.

Die Dir entstehenden Kosten kannst Du dann prinzipiell bei der Anruferin zurückfordern. Ich weiß, Recht haben und bekommen sind zwei Paar Stiefel… So ist aber jedenfalls der korrekte Weg.

Was mich wundert: Falls die Anruferin wirklich aus Eurem nächsten Bekanntenkreis kommt, erkennt Ihr beide die Stimme nicht? Wie auch immer, Ihr könntet zuerst Nermas Vorschlag durchführen und der Dame dann ordentlich einheizen. Ihr könntet ihr sagen, Ihr hättet einen Anruf auf Band aufgenommen und würdet Euch rechtliche Schritte vorbehalten (vielleicht peilt sie ja nicht, daß die Verwendung eines Mitschnitts ohne vorherigen Hinweis meines Wissens nach keinerlei Beweiskraft hätte). Droht ihr ggfs. dann auch noch mit der Einrichtung einer Fangschaltung und der Einklagung der Kosten.

Sollte das alles nichts helfen, wäre es vielleicht wirklich überlegenswert, das Ganze durchzuziehen, da die Tante dann mehr Durchhaltevermögen hat als Ihr.

Viel Glück,
mowei

Hallo Ronny,

für die Telekommunikations-Provider ist die Rufnummer sowohl des Anrufers als auch des Angerufenen IMMER Greifbar…
Aus Technischen Gründen MUSS der Provider nämlich beide Rufnnummern haben,um die Gesprächsverbindung überhaupt zu ermöglichen…

Eine Auskunftsverpflichtung besteht allerdings gegenüber Privatpersonen nicht…

Wenn Du allerdings Strafantrag bei der Polizei stellst,sind die Provider
gegenüber den Ermittlungsbehörden verpflichtet,die Gesprächsdatenaufzeichnung offen zu legen…deswegen müssen die
Provider nämlich sämtliche Verbindungsdaten 80 Tage lang speichern…

mfg

Frank

Vielen Vielen Dank erstmal…
…für all eure super Hilfe.

Ich hab gestern nochmal mit der Anwältin telefoniert die wir auch für unsere Scheidung beauftragt haben.
Sie meite, klar könne ich Anzeige, erstatten. Da aber kein öffendliches Interesse vorliegt wird das erfahrungsgemäß nicht weiter verfolgt. Na dacht ich mir ja schon.
Man könne auch zivielrechtlich gegen diese Person vorgehen (das hätte sicherlich mehr Erfolgschangen) aber dazu müsste man wissen wer die Person ist. D.h. ich müsste diese Fangschaltung (oder wie auch imer) selbst bezahlen, könnte mir das Geld aber hinterher von der Anruferin wieder einklagen.

Nun ist die ganze Geschichte folgende (ich hoffe ich verstoße hier jetzt nicht gegen irgendwelche Regeln):
Ich vermute, das ganze kommt von unserer Nachbarin und gleichzeitig „beste Freundin“ meiner Ex-Frau. Da wir noch zusammen in der selben Wohnung leben, bekomm ich da einiges mit.
Die gute Nachbarin ist aber auch nicht unbedingt blöd. Sie ruft nicht selber an, sondern lässt eine andere Freundin anrufen. Sie richtet es vermutlich so ein das sie ab und zu auch in der Nähe meiner Ex ist, um den Verdach von sich abzulenken. Meine Ex sieht das leider nicht, weil es ist ja ihre „beste Freundin“!!! Die würde soetwas NIE tun.

Na jedenfalls hab ich meine Ex gebten mir wenigstens in dieser Sache mal zu Vertrauen und mir die Change zu geben ihr zu zeigen das diese ganze Geschichte aus dieser Richtung kommt.

Wir hatten gestern eine kleine Feier zu Hause (Kindergeburtstag) und ihre liebe Freundin war auch da. Als wir alle so „gemütlich“ beim Kaffee saßen kam mir eine Idee. Ich erzählte an der Kaffeetafel von diesen ominösen Anrufen und das es diesbezüglich bei uns schon richtig Ärger gab. Dann sagte ich: Aber, ich hab heute Anzeige bei der Polizei erstattet, die überwachen jetzt die Telefonleitung und sobald die Frau wieder anruft kann sie ab heute identifiziert werden.
Und dann hab ich mal beobachtet…
Die gute wurde plötzlich gaaaanz nervös und musste kurz darauf mal gaaaanz dringen in ihre Wohnung. (Muss sie da etw jemanden anrufen???)
Das gleich spiel hab ich dann nochmal ein paar Stunden später mit ihrem Mann abgezogen. Gespickt mit interesannten drohungen was dem/der jenigen passiert falls ich vor der Polizei rausfinde wer das war…
Der hätte, als ich das erzählte, beinahe seinen Wein über den Tisch gespuckt… :smile:))

Jedenfalls hab ich meine Ex gebeten, diesbzüglich mal nichts ihrer „besten Freundin“ zu stecken. Ich wette nen zentner Bratkartoffel das diese Anrufe jetzt aufhören…:wink:)

Bluffen war die einzige möglichkeit die mir jetzt spontan einfiel um der Sache schnell ein ende zu setzten. Ich hab leider nicht das Geld um diese Fangschaltung zu bezahlen. Ansonsten hätt ich das zu gerne gemacht…

Gruß und vielen Dank nochmal
Ronny

Wenn die Anruferin über VoIP anruft, dann dürfte es sogut wie UNMÖGLICH sein, die richtige Nummer herauszufinden…
MfG

Hallo Simon,

nein,das ist sehr wohl möglich…aber dazu musst du schon

a) viel Geld haben
oder
b) ein „Promi“ sein…

weil für „Otto Normalverbraucher“ machen sich die Staatlichen
Ermittlungsbehörden nämlich nicht sooo viel Mühe…

mfg

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Hallo Simon,

nein,das ist sehr wohl möglich…aber dazu musst du schon

a) viel Geld haben
oder
b) ein „Promi“ sein…

weil für „Otto Normalverbraucher“ machen sich die Staatlichen
Ermittlungsbehörden nämlich nicht sooo viel Mühe…

ja ich hab ja auch geschrieben SOGUT :wink:
Ich mein nur da ist halt nix mit Telefonnummer!
Da ist erst:
Netzerkennung -> Ipbestimmung -> Providerermittlung -> Der Provider muss nachgucken, wem die Ip-Adresse zu diesem Zeitpunkt zugewiesen war!

Für alle die es interesiert…
Nun ist es ja heute eine Woche her mit dem Bluff.
Und was soll ich sagen…
…nicht einen Anruf mehr!!!
Da hab ich wohl doch die Richtigen getroffen. :smile:)))
Und sie sieht es auch langsam ein…:smile:))

Tja, einfach Glück gehabt würd ich sagen.

Also, wie gesagt vielen Dank nochmal (auch für die Sternchen) :smile:)
Ronny

Was ist denn VoIP?
Hallo Simon,

Wenn die Anruferin über VoIP anruft, dann dürfte es sogut wie
UNMÖGLICH sein, die richtige Nummer herauszufinden…

Darf ich mal fragen, was „VoIP“ sein soll?

Viele Grüsse

Marlene

Hey Marlene,
darf ich auch antworten? :smile:)))
VoIP = Voice over IP (Internet Protocol)
Neudeutsch ausgesprochen telefonieren übers Internet. Dazu wird deine Internetverbindung genutzt und nicht deine Telefonleitung.

schönen Gruß
Ronny

Hey Ronny,

darf ich auch antworten? :smile:)))

Na aber gerne doch :wink:)

VoIP = Voice over IP (Internet Protocol)
Neudeutsch ausgesprochen telefonieren übers Internet. Dazu
wird deine Internetverbindung genutzt und nicht deine
Telefonleitung.

Hmm, hätte ich jetzt auch spekuliert, aber dabei kam mir folgende Frage auf: wieso soll dann nicht ebenso (technisch möglich) einwandfrei ermittelbar sein, wer dahinter steckt?
Die „Nummer“ im Netz ist doch die IP-Adresse, die nunmal jeder Internetzugang automatisch hat, also gibt’s doch keine Probleme, auch das zu ermitteln?!

Übrigens: super ausgetüftelt das Ding mit dem Bluff beim Kaffeekränzchen :smile:))

Viele Grüsse

Marlene

Hallo Marlene,

selbstverständlich ist es möglich,auch einen Anruf über
„Voice over IP“
zurückzuverfolgen innerhalb der Datenspeicherfrist von zur Zeit 80 Tagen…das ganze ist nur sehr aufwendig,weil dafür die
sogenannten „Logfiles“ ( zur Erklärung: Jedes Computersystem,auch dein heimischer PC,speichert das was er tut,vorübergehend ab…) aller am
Datentransfer beteiligten Server kontrolliert werden muss.
Da beim Internet der „Datenfluß“ keinen „festen Weg“ hat,kann eine Verbindung von Hamburg nach Buxtehude z.B. über Berlin-Moskau-Timbuktu-Eriwan-Hannnover laufen…
Das heißt,die Ermittlungsbehörden müssten sich durch alle diese Server
„arbeiten“,um den wahren Urheber zu ermitteln…
(Von den Schwierigkeiten der diversen Staatlichen Besonderheiten mal ganz zu schweigen…)
Diesen Sach-und vor allem Finanziellen Aufwand wird ein Staatsanwalt nur dann eingehen,wenn es auch entsprechend „lukrativ“ ist…sprich
er in der Presse als „Staatsanwalt XXX sprengt Drogenring“ oder ähnliches gefeiert werden würde…ansonsten wird ein Verfahren eingestellt wegen „Geringfügigkeit“…
Was ich auch für Richtig halte…denn „Zwischenmenschliche“ Probleme
sollten auch dort gelöst werden und nicht durch die „Staatsgewalt“…

mfg