Hallo, wegen mangelnder Resonanz nochmal:
Folgender fiktiver Fall, jemand beobachtet zufällig nachts zwei Personen, die offensichtlich auf dem Nachbargrundstück einen PKW entwenden wollen. Da er sowohl die Tat als auch eine Flucht der vermeintlichen Täter verhindern will, nimmt er eine in seinem Besitz befindliche Anscheinswaffe (gesetzeskonform deaktivierter Vollautomat) und stellt die Verdächtigen. Hat er, von einer wahrscheinlich übervorsichtigen Reaktion der eintreffenden Polizeibeamten mal abgesehen, juristische Folgen zu befürchten?
Könnten sich weitere Folgen bei eventuellem WBK Besitz (Jäger/Sportschütze) bezüglich der Zuverlässigkeit ergeben?
Danke
Gruss Goetz
Hallo,
es gab keinen Grund, aufgrund reiner Mutmaßungen vermeintliche Straftäter auf einem Nachbargrundstück zu stellen (da kommt spontan auf: Hausfriedensbruch wg. Nachbargrundstück, Nötigung der beiden vermeintlichen Täter, evtl. Freiheitsberaubung, wenn sich ein Tatvorsatz nicht nachweisen liesse), denn es war das Nachbargrundstück und nicht das eigene, da vermutlich erkennbar kein Gefahr für andere Personen bestand, wäre es den Umständen entsprechend angemessen gewesen, die Polizei zu rufen.
Was wäre passiert, wenn die vermeintlichen Täter bewaffnet gewesen wären und hätten sich mit Waffengewalt gewehrt?
Als Entscheidungsträger des Landratsamtes würde ich die Zuverlässigkeit in Zweifel ziehen, wobei dies sicherlich Entscheidung des jeweiligen SB der Behörde ist. Einmal WaffG § 5, Abs. (1) 2. sowie (2) 1 a (vorsätzliche Straftat) studieren.
lG
Nachtrag:
sorry, § 127 StPO geht von einer auf „frischen Straftat“ und nicht von evtl. anstehender Straftat aus; wenn da also an dem PKW rein gar nichts geschehen ist, wäre es nur „Hausfriedensbruch“; selbst mit Einbruchwerkzeug ist es immer noch keine „auf frischer Tat ertappt“, sondern nur eine Vermutung.
lG
es gab keinen Grund, aufgrund reiner Mutmaßungen vermeintliche
Straftäter auf einem Nachbargrundstück zu stellen
hast du die frage nicht gelesen oder nicht verstanden? das steht doch „zwei Personen, die offensichtlich auf dem Nachbargrundstück einen PKW entwenden wollen.“
zum rest deiner ausölassungen: man muss gar nicht antworten, wenn man keine ahnung hat.