Anspruch Alg I nach Elternzeit?

Hallo,

angenommen jemand hat vor der Elternzeit kurzzeitig Arbeitslosengeld bezogen, wie lange „ruht“ der Anspruch?
Hat man nach den 3 Jahren Elternzeit noch den Anspruch? (Wäre nett, wennn mir jemand die passenden Paragraphen nennen könnte.)
Und wann sollte man sich bei der Arbeitsagentur melden? 3 Monate vorher?

Gruß,
Schröti

Hi!

angenommen, jemand hat vor der Elternzeit kurzzeitig Arbeitslosengeld bezogen, wie lange „ruht“ der Anspruch?

Die Frage verstehe ich nicht. Wieso sollte hier der Alg-Anspruch ruhen? Oder stehe ich auf dem Schlauch?

Hat man nach den 3 Jahren Elternzeit noch den Anspruch? (Wäre nett, wenn mir jemand die passenden Paragraphen nennen könnte.)

Gem. § 147 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html) erlischt ein einmal erworbener Alg-Anspruch entweder
(1) Nr. 1: „mit der Entstehung eines neuen Anspruchs,“ oder
(2): „wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
(Abs. 1 Nr.2 lasse ich mal außen vor, da das hier nicht greift.)

Leider sind Deine Angaben zu dürftig, um eine konkrete Antwort zu geben, denn es kann hier sowohl sein,
– dass hier durch die Erziehungszeit ein neuer Alg-Anspruch entstanden ist (das halte ich sogar für wahrscheinlich), als auch,
– dass der alte Anspruch von vor der Elternzeit wiederauflebt, weil seit seiner Entstehung noch nicht 4 Jahre rum sind.

Wenn Du es also konkreter haben willst, dann musst Du Daten nennen (am besten im Format tt.mm.jj( – tt.mm.jj)) und zwar bzgl.
– des alten Alg-Anspruchs (inkl. der Bewilligungsdauer, also wie viele Monate man max. hätte Alg bekommen können),
– des Bezuges von Mutterschaftsgeld,
– des Geburtsdatums des Kindes und
– der Elternzeit (ggf. auch in die Zukunft)!

Und wann sollte man sich bei der Arbeitsagentur melden? 3 Monate vorher?

Fragst Du danach, ob bzw. wann man sich frühzeitig arbeitsuchend melden muss, oder danach, wann er generell empfehlenswert ist, sich zu melden?

LG
Jadzia