Anspruch auf ALG 1

hallo,besteht anspruch auf ALG 1 wenn man als aushilfe sprich man wird zur arbeit geholt wenn man gebraucht wird ,sozialleistungen wurden in den monaten Dez.2007,März2008-Juli 2008,Mai2009 bis Oktober 2009 abgeführt. MFG

Hallo,

so weit ich weiss, muss man 1,5 Jahre durchgehend eingezahlt haben, um 1 Jahre ALG 1 zubekommen.Ein Jahr eingezahlt…ein halbes Jahr ALG 1.

lisa

Nein.
Hi!

sozialleistungen wurden in den monaten Dez.2007,März2008-Juli 2008,Mai2009 bis Oktober 2009 abgeführt.

Du meinst Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge)?!

Ein Alg-Anspruch besteht erst, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre (nicht 1,5!) vor Beginn der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate sv-pflichtig war (unerheblich, ob durchgängig oder nicht!).
Hier ist also (noch) kein Alg-Anspruch entstanden!

Gruß
Jadzia

Ich bin da sicher nicht der Experte, aber das sind doch 12 Monate?

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Verständnisprobleme
Hi!

Ich bin da sicher nicht der Experte, aber das sind doch 12 Monate?

Wie bitte? Ich verstehe den Einwand nicht, da ich doch „12 Monate“ schrieb.

Gruß
Jadzia

Genau, aber wenn ich nachrechne hat doch der Fragesteller 12 Monate eingezahlt:
12/07 03/08 04/08 05/08
06/08 07/08 05/09 06/09
07/09 08/09 09/09 10/09

Oder ist die genaue Definition auf die Kalenderjahre bezogen, so dass 2007 gar nicht mehr mitzählt? Dann nehme ich alles sofort zurück! :smile:

Schönen Gruß
Granini

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*andiestirnklatsch*
Hi!

Genau, aber wenn ich nachrechne hat doch der Fragesteller 12
Monate eingezahlt:
12/07 03/08 04/08 05/08
06/08 07/08 05/09 06/09
07/09 08/09 09/09 10/09

Du hast natürlich Recht!! Ich habe irgendwie im Ursprungsposting das „bis“ zwischen den Monaten nicht registriert… Sorry! (Das kommt von sowas. :wink:

Oder ist die genaue Definition auf die Kalenderjahre bezogen, so dass 2007 gar nicht mehr mitzählt? Dann nehme ich alles sofort zurück! :smile:

Nein, nein!

Also: Angenommen (der Einfachheit halber) Alome zum 01.11.09
⇒ Rahmenfrist (RF) = 01.11.07 – 31.10.09

SV-Pflicht innerhalb der RF:
  12/2007 (1 Monat)

  • 03 – 07/2008 (5 Monate)
    + 05 – 10/2009 (6 Monate)
    = insg. 12 Monate

ABER: Sollte in den genannten Monaten jeweils auch nur ein einziger Tag fehlen, sind die 12 Monate nicht voll und es bestünde auch weiterhin (noch) kein Alg-Anspruch!

LG
Jadzia

P. S.: Danke für die Korrektur!

Hey,

Du hast natürlich Recht!! Ich habe irgendwie im
Ursprungsposting das „bis“ zwischen den Monaten nicht
registriert… Sorry! (Das kommt von sowas. :wink:

Ach wieso sorry, ist doch nett dass du überhaupt dein Wissen hier mitteilst.

ABER: Sollte in den genannten Monaten jeweils auch nur ein
einziger Tag
fehlen, sind die 12 Monate nicht voll und es
bestünde auch weiterhin (noch) kein Alg-Anspruch!

Aha siehste, das war mir noch nicht klar, dann wirds höchstwahrscheinlich ja doch nix mit dem Anspruch…

Gruß
Granini