Hallo, ist es richtig, dass ein ein Arbeitnehmer nach knapp über 1 Jahr Vollbeschäftigung kein Arbeitslosengeld erhält, wenn er trotz Festanstellung seit ca. 4 Monaten keinen Lohn vom Arbeitgeber bekommen hat? Beschäftigung ging vom 02.06.08 bis 11.06.09, seit März 09 aber keinen Lohn mehr.
LG Mandy
Aus welchem Grund wurde denn kein Lohn mehr gezahlt? War der Arbeitgeber insolvent?
Hallo,
Hallo.
ist es richtig, dass ein ein Arbeitnehmer nach knapp über 1 Jahr Vollbeschäftigung kein Arbeitslosengeld erhält, wenn er trotz Festanstellung seit ca. 4 Monaten keinen Lohn vom Arbeitgeber bekommen hat?
Ist er noch in Arbeit? Dann bekommt er natürlich kein Arbeitslosengeld, er steht doch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Er müsste aber irgendwelche Sozialleistungen bekommen können, entweder „aufstockendes“ Alg II, oder Alg II als Darlehen, oder Sozialhilfe.
Der nicht zahlende Arbeitgeber müsste aber für alle durch seine Nichtzahlung entstehenden Unkosten aufkommen - wenn er kann!
4 Monate kein Lohn ist aber ein Grund, fristlos zu kündigen.
Die vorhandenen Lohnansprüche wären aber wegen einer Kündigung nicht hinfällig. Nur besteht ja der dringende Verdacht, dass der Arbeitgeber gar nicht zahlen kann, wenn er es so lange nicht tut.
MfG
Ja!
Hi!
ist es richtig, dass ein ein Arbeitnehmer nach knapp über 1 Jahr Vollbeschäftigung kein Arbeitslosengeld erhält, wenn er trotz Festanstellung seit ca. 4 Monaten keinen Lohn vom Arbeitgeber bekommen hat?
Nein, das ist NICHT richtig! Die Sozialversicherungspflicht des AN ist erstmal davon unabhängig(!), ob der AG seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsabgaben (die ja im Bruttogehalt enthalten sind) nachgekommen ist oder nicht! (Die SV-Träger werden sich ggf. irgendwann um die Beitreibung der noch offenen Beitragszahlungen kümmern, was aber den AN nicht zu interessieren braucht.)
Und alleine, dass der AN der SV-Pflicht unterlag (und das tat er hier!), ist ausschlaggebend dafür, ob ein Alg-Anspruch entsteht oder nicht!
Ggf. hat die Nichtzahlung des Gehalts aber Auswirkungen auf die Alg-Bemessung.
Wenn der Lohn deshalb nicht gezahlt wurde, weil der AG zahlungsunfähig war, dann wird bei der Alg-Bemessung so getan, als ob man das Geld erhalten hätte.
Aber wie gesagt: Nur, wenn der AG zahlungsunfähig war, nicht, wenn andere Gründe für die Nichtzahlung vorlagen! Dann würde nur das tatsächlich ausbezahlte Gehalt der Alg-Bemessung zugrundegelegt.
LG
Jadzia
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