Anspruch auf ALG II?

Hallo, bräuchte mal eure Hilfe.
Person X bekommt seit 9 Monaten ALG I. Nach 12 Monaten läuft sein Anspruch auf ALG I aus. Wer bekommt dann alles ALG II? Hab gelesen dass nur Hilfsbedürftige ALG II bekommen. Wie ermittelt man das wer hilfebedürftig ist und wer nicht? Sagen wir bei Person X haben seine Eltern ein Konto in seiner Kindheit eingerichtet dass bis zum heutigen Tag (Person X ist 25 Jahre) läuft und der Kontostand ist im Bereich von 10.000 - 15.000 Euro. Bekommt diese Person X dann kein ALG II und muss diesen Betrag erst aufbrauchen?

fruß
freddy

Hallo,

da Person X das 25. Lebensjahr vollendet hat, bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Person X, sowie deren Partener/Ehegatte/Sonstiges und deren unverheiratete, unter 25 Jahre alten Kinder gehören zur gleichen Bedarfsgemeinschaft. Kann diese Bedarfsgemeinschaft den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht sichern, liegt Hilfebedürftigkeit vor.

Das angegebene Vermögen von Person X ist heirbei zu berücksichtigen. Hier gilt „ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro.“

Da Person X 25 Jahre alt ist, beträgt der Grundfreibetrag für Vermögen also 3.750€. Damit wird der Wert, der über diesem Freibetrag liegt, also angerechnet.
Läuft das Konto also auf Person X, ist zunächst der über dem Freibetrag liegende Betrag aufzubrauchen, da Hilfebedürftigkeit ansonsten nicht vorliegt.

Erstmal nicht.
Hi!

Wer bekommt dann alles ALG II?

Hier dürften FAQ:1743 und FAQ:1744 schonmal weiterhelfen.

Hab gelesen dass nur Hilfsbedürftige ALG II bekommen.

Das ist korrekt.

Wie ermittelt man, dass wer hilfebedürftig ist und wer nicht?

Das steht im Gesetz, genauer: in §§ 9, 11 + 12 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__9.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html

Einzelheiten zu allen relevanten Alg-II-Themen kannst Du Dir aus den Links aus FAQ:1750 leicht heraussuchen.

Sagen wir bei Person X haben seine Eltern ein Konto in seiner Kindheit eingerichtet dass bis zum heutigen Tag (Person X ist 25 Jahre) läuft und der Kontostand ist im Bereich von 10.000 - 15.000 Euro. Bekommt diese Person X dann kein ALG II und muss diesen Betrag erst aufbrauchen?

Ja, zumindest zum Teil!
Da der grundsätzliche Vermögensfreibetrag von X nach § 12 (2) Nr. 1 SGB II 3.750 € beträgt, ist X erstmal NICHT Alg-II-berechtigt!

Ab welchem Zeitpunkt X jetzt aber genau Anspruch hätte, sollte er dringend mit der ARGE abklären, da bei Alg II nicht nur das individuelle Barvermögen eine Rolle spielt!

Gruß
Jadzia