Anspruch auf alg1. antrag stellen oder besser alg2

seid gegrüßt

ich beziehe alg-2 und mache einen 400euro job seitdem ich meine ausbildung vor über einem jahr beendet habe.

(ich wohne allein)

in meinen schreiben „änderung zum bescheid über leistungen zu sicherung des lebensunterhalts“ steht der vermerk daß ich jetzt bei der arbeitsagentur einen antrag auf alg 1 stellen kann (falls mein nebeneinkommen dauerhaft unter 313 euro bleiben sollte)

soweit ich weiß bekommt man mit alg-1 60% des alten lohns für höchstens 1 jahr .
von 60% von meiner ausbildungsvergütung könnte ich nicht mal meine miete bezahlen

muss ich den antrag für alg-1 stellen ?dann bleib ich lieber beim alg-2

ich hab die befürchtung daß ich dann weniger geld bekomme und mir die miete nicht leisten kann (will ja nicht obdachlos werden)

was sagt ihr? alg-1 besser als alg2 ?

Hallo,

also ALGI bekommt man nur wenn du noch Restansprüche hast, das weiß ich ja nicht. AlG II kannst du dann noch zusätzlich beantragen, aber ab 2011 gibt es keine Heizkostenoauschale mehr. Ist aber noch alles in der Vorbereitung. Du kannst wie gesagt ALG I beantragen, wenn noch Restansprüche besteheh und dann noch ausgleichendes Hartz IV.

Mußt dich beraten lassen bei deiner Arbeitsvermittlerin.

lg. gold-marie

Guten Tag.

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dann müssen Sie das beantragen, weil die Agentur für ein vorrangiger Leistungsträger vor der Arge ist.
Aber keine Angst, das Alg wird bei dem Alg II als Einkommen angerechnet, im Endeffekt haben Sie sogar 30,-€ mehr im Monat raus.

Verstoß gegen FAQ:1129
Hallo möchtegernanonymbleiben,

leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht ( Link öffnet im neuen Fenster ).

Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen (die nichts anderes bedeutet als „ Schreibe nicht in der Ich-Form! “), die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt stellen. Bitte beachte dabei folgende Dinge: 1. FAQ:1129 bzw. die dortige Vorschaltseite. 2. Unter den meisten w-w-w-Usern gilt durchgängige Kleinschreibung als unhöflich (weil es die Lesbarkeit beeinträchtigt) und verstößt streng genommen auch gegen Punkt 3.6 der Netiquette (Rechtschreibung)! 3. Bitte nenne unbedingt die konkreten Daten (Beginn – Ende) der Ausbildung (im Format Tag.Monat.Jahr) sowie die wöchentliche(!) Arbeitszeit (wie viele Stunden?), da Deine Fragen sonst nicht beantwortet werden können!

Tja, das ist der Krieg der Sterne. Da bekämpfen sich Kommunalverwaltung und Bundesverwaltung. Die einen wollen Sie los haben, damit Sie dann die andere Kasse belasten.

Nach Ende einer bestandenen Ausbildung gibt es nicht 60 % vom Azubilohn, sondern man wird so fiktiv höher gestellt. Das sind jedoch alles Daumengrößen.

Auch wenn ich kaum glauben kann, dass Sie keinen Ganztagsjob finden. aus Ihrer Sciht würde ich lieber bei H4 bleiben.

beste Grüße