seid gegrüßt
ich beziehe alg-2 und mache einen 400euro job seitdem ich meine ausbildung vor über einem jahr beendet habe.
(ich wohne allein)
in meinen schreiben „änderung zum bescheid über leistungen zu sicherung des lebensunterhalts“ steht der vermerk daß ich jetzt bei der arbeitsagentur einen antrag auf alg 1 stellen kann (falls mein nebeneinkommen dauerhaft unter 313 euro bleiben sollte)
soweit ich weiß bekommt man mit alg-1 60% des alten lohns für höchstens 1 jahr .
von 60% von meiner ausbildungsvergütung könnte ich nicht mal meine miete bezahlen
muss ich den antrag für alg-1 stellen ?dann bleib ich lieber beim alg-2
ich hab die befürchtung daß ich dann weniger geld bekomme und mir die miete nicht leisten kann (will ja nicht obdachlos werden)
was sagt ihr? alg-1 besser als alg2 ?