Anspruch auf Arbeitslosengeld

Hier meine Frage:
Ein junger Arbeitnehmer hat 4 Jahre lang gearbeitet, sich dann für ein Polizei-Studium entschieden. Nach 16 Monaten kam der Burnout und er hat vom Krankenhaus aus gekündigt. Er hat noch während dem Aufenthalt in der Klinik eine Anstellung in der vorhergehenen Firma bekommen und konnte dort nach seiner Gesundmeldung anfangen.
Noch innerhalb seiner 6-monatigen Probezeit brach er wieder zusammen und kam wieder in die Klinik. Da wurde ihm während seinem Aufenthalt gekündigt.
Besteht hier ein Anspruch auf ALG 1?
Zählen die insgesamt gezahlten Jahre nichts??

Zunächst zählen die Beitragsmonate der letzten zwei Jahre. In Ausnahmefällen wie Mutterzeit kann man das auf bis zu vier Jahre strecken. Aber warum nicht mal selber nachlesen im SGB III unter Anwartschaftszeit?

Gruß aus Berlin, Gerd

Ohne konkrete Daten keine konkreten Antworten!
Hi!

Ein junger Arbeitnehmer hat vier Jahre lang gearbeitet,

1. Von wann bis wann genau? (Daten (möglichst im Format Tag.Monat.Jahr bzw. bei Zeiträumen im Format Tag.Monat.Jahr – Tag.Monat.Jahr) nennen!! * )

2. War diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig oder ein Mini-/400-Euro-Job?

*) Gilt für alle hier gestellten «Von-wann-bis-wann»-Fragen bzw. Fragen nach Daten!

sich dann für ein Polizei-Studium entschieden.

3. Von wann bis wann wurde studiert/bei der Polizei gearbeitet?

4. Gehe ich recht in der Annahme, dass man während dieses Studiums als Beamtenanwärter beschäftigt wurde (und damit nicht sv-pflichtig)?

Nach 16 Monaten kam der Burnout, und er hat vom Krankenhaus aus gekündigt. Er hat noch während des Klinikaufenthaltes eine Anstellung in der vorhergehenen Firma bekommen und konnte dort nach seiner Gesundmeldung anfangen.

5.
a) War das nahtlos (z. B. Kündigung zum 31.12.11, neuer Arbeitsvertrag ab 01.01.12)? → Bitte Daten ergänzen!
b) Wenn nein und zwischen dem letzten Beschäftigungstag bei der Polizei und dem ersten (Wieder-)Beschäftigungstag bei der alten Firma lag eine gewisse Zeit (egal wie kurz!) mit «nur» Arbeitsunfähigkeit:
→ Der Zeitraum dürfte ja dann aus den gerade angeforderten Daten des letzten und ersten Beschäftigungstages hervorgehen; aber hat man in diesem Zeitraum Geld von der Krankenversicherung bekommen? (Vermutlich Krankentagegeld von der privaten KV?)

6.
a) War das neue Beschäftigungsverhältnis sv-pflichtig (vgl. 2.)?
b) Hat man ab dem ersten Tag der (offiziellen) Anstellung Gehalt bekommen?
Wenn nein:
 – Was dann? Gar nichts? Oder …?
 – Ab welchem Datum war man denn wieder arbeitsfähig bzw. genauer: hat man dann Gehalt bekommen?

7. Ist man mit Beginn der neuen Beschäftigung nun (wieder) Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV)?

Noch innerhalb seiner 6-monatigen Probezeit brach er wieder zusammen und kam wieder in die Klinik.

8. Wann genau während der Probezeit? Datum!!

Da wurde ihm während seinem Aufenthalt gekündigt.

Von 7. und 8. hängt auch ab, ob und ggf. ab wann ein Anspruch auf Krankengeld besteht, was wiederum Einfluss auf die Antwort auf Deine erste Frage haben kann!

Besteht hier ein Anspruch auf Alg I?

Das kann erst nach der Beantwortung der Fragen 1. – 8. beantwortet werden.

Zählen die insgesamt gezahlten Jahre nichts?

Maßgeblich beim Alg I sind grundsätzlich nur die letzten zwei Jahre.

Gruß
Jadzia