Auch hallo
Wie sieht es mit Screenshots von öffentlich zugänglichen
Arbeitsproben, z.B. Links u.ä., aus?
Das dürfte man wohl verwenden. Allerdings muss auch der eigene Anteil daran klar werden. Und Vorsicht Falle: auf Empfängerseite kann man sich zurecht fragen, was der Kandidat beim Wegbewerben vom eigenen Unternehmen ‚verrät‘.
Angenommen, der AN früge bei einem Kunden, ob der ihm ein
Exemplar zukommen lässt, ist das auch verboten?
Das wohl nicht, aber der Kunde wird den Anfrager wohl kaum kennen…
Man beachte auch den aktuellen Thread aus „Job und Karriere“: /t/arbeitsproben-fuer-normale-bewerbungen/6096620
mfg M.L.