Anspruch auf Lohn ohne Vertrag

Hallo zusammen,

angenommen jemand fängt als Fahrer bei einem Subunternehmer für einen großen Logistik Konzern an.

Vorab mündlich vereinbart wurden „offizielle“ 800.-€/ Monat für täglich knapp 10 Stunden Maloche als Paketzusteller, weitere 800.-€ sollen „schwarz“ gezahl werden, so dass der Fahrer am Ende seine Krankenversicherung hat und von 1400.-€ zehren kann.
Der Fahrer hat im Vorfeld mit anderen Fahrern aus seinem Team gesprochen, ob der Chef auch monatlich seinen Versrechen nachkommt und die haben dies bejaht.

Bereits nach dem 2ten Tag der Einarbeitung wurde von dem Fahrerneuling ein schriftlicher Vertrag gefordert. 2 Tage ist der Fahrer beim Chef mitgefahren um die Tour zu lernen, dann ist er die Tour selber gefahren.

Nach insgesamt 10 Arbeitstagen sagt der Cef/Subunternehmer dass der Job nichts für den Fahrer sei, da dieser anscheinend die stetig wachsende Paketmengen nicht in der dafür zur verfügung stehenden Zeit ordnugsgemäß bewältigen kann und schick ihn nach Hause.

Der Fahrer hat täglich mehr als 12 Stunden am Stück für den Subunternehmer geschuftet.

Ein schriftlicher Vertrag ist, trotz mehrmaligem Bitten des Fahrers, nie zustanden gekommen.

Der Fahrer kann jedoch anhand des Scanners mit dem er die Pakete zugestellt hat beweisen, dass er die Zeiten dort tätig war.

Was kann der Fahrer tun um sich nach dieser Zeit nicht unentgeltlich abweisen zu lassen und was kann verlangt werden?

Ich würde mich um kompetente Antworten zu diesem Fall sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus!!!

Hallo,
die Zeiten, die er nachweisen kann, kann er einklagen, aber nur auf die zugesicherte Vereinbarung 800 Euro.
10 Tage könnte allerdings noch als Probezeit gelten, so wie der Chef das gesagt hat. Die erbrachte Leistung und Versicherung muss er zahlen.

VG

Hallo,

der Lohnanspruch besteht auch ohne den schriftlichen Vertrag. Vertrag ist Vertrag, auch mündlich. Das eigentliche Problem: Wie kann der Fahrer beweisen, was er mit dem Chef vereinbart hat? Gibt’s Zeugen, die das bestätigen. Andernfalls…

danke für die rasche antwort.die anderen mitarbeiter haben dem das bestätigt, diese würde der fahrer dann als zeugen betiteln, wenn es zu einem rechtssstreit käme.

der fahrer hat vor dem chef eine rechnung über knapp 700.-€ für die bereits getätigte arbeit zu schreiben in der hoffnung der chef zahlt.

was würden sie tun?

danke für die rasche antwort.die anderen mitarbeiter haben dem das bestätigt, diese würde der fahrer dann als zeugen betiteln, wenn es zu einem rechtssstreit käme.

der fahrer hat vor dem chef eine rechnung über knapp 700.-€ für die bereits getätigte arbeit zu schreiben in der hoffnung der chef zahlt.

was würden sie tun?.

Rechnung ist eher nicht gut,
weil er dann Selbständig rauskommen könnte (Steuer, Versicherungen etc)
eher sowas schreiben wie „Forderungsaufstellung“ vom bis x Stunden gefahren.
Zeugen sind zwar gut - nur wenn es Probleme gibt sind die Zeugen dann auch noch da? wg. eig. Job

Vom Chef schriftlich die Auszahlung des Restlohnes verlangen und dabei den Betrag genau beziffern. Ihn gleichzeitig in Verzug setzen, d.h. eine 2-wöchige Frist setzen bis zum … und ankündigen, dass eine gerichtliche Geltendmachung erfolgen wird, wenn der Chef seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Zahlt er nicht, zum Arbeitsgericht gehen und beim Rechtspfleger die Klage zu Protokoll geben. Wenn der Fahrer in der Gewerkschaft ist, hat er es leichter: Muss er nämlich selber nix machen außer dorthin zu gehen.

Hsllo,

erst einmal der „erhobene Zeigefinger“: Niemals arbeiten ohne Arbeitsvertrag. Was wäre gewesen, wenn Du einen Unfall gehabt hättest? Keine Versicherung. Und jetzt kannst Du nur daraus lernen. Du hast keinen Anspruch auf das Geld, weil Du Dich, genau wie der Chef,strafbar gemachst hast. Zu Deutsch: Schwarzarbeit. Ich wünsche Dir aber von ganzem Herzen, dass Du eine anständige Firma findest.
Liebe Grüße aus Berlin und ein schönes Wochende

Hallo, also grundsätzlich gilt erstmal eien schriftliche Vereinbarung. Der Chfe kann behaupten, dass die ersten 10 Tage als eine Art „Einarbeitung“ oder „freiwillige Testphase“ zu sehen sind. diese muss nicht unbedingt bezahlt werden. Und eine Kündigung in einer solchen „Testphase“ ist rechtens. Ohne einen schhriftlichen Vertrag steht Aussage gegen Aussage. Die Paketlisten sagen lediglich aus, dass Du die Pakete abgegeben hast. Aber man wird behauppten, Du warst nur Mitfahrer und Anlernling. Die Chancen, sein Geld zu bekommen gehen leider gegen Null

Hallo,
ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Insofern gilt in diesem Fall wohl das Ihr euch NICHT über eine kostenlose Probezeit geeinigt habt, sondern die ersten Tage sollten eine Art " Einarbeitung" sein. Hier ist also zwangsläufig ein Lohnanspruch entstanden. Und da kein schriftl. Vertrag vorliegt, gilt automatisch Gesetz, und dort ist keine obligatorische Probezeit vorgesehen, also ist hier Lohnanspruch gem den gesetzlichen / tarifvertraglichen Bestimmungen entstanden. Die Sache mit dem „Schwarzgeld“ würde ich bei der schriftlichen Aufforderung nicht erwähnen, wohl aber den entsprechenden Behörden einschließlich des großen Post-Konzerns mitteilen. Natürlich nicht in FOrm eines Schuldeingeständnis, sondern so: " Die anderen haben mir Glaubhaft versichert…". Dann ist dieser Laden ganz schnell zu. Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit… Forderungen der Krankenkasse usw. werden Ihn sofort in die Knie zwingen.
So jetzt kannst du dir aussuchen, ob beide Wege oder nur einer gegangen werden sollen.
Gruss
Volker

Hallo,
Es gibt nur einen Rat: sofort zum Rechtsanwalt und den Unternehmer verklagen.
Da scheint so ziemlich jedes Gesetz gebrochen zu sein.
Mir schwillt der Kamm, wenn ich das lese.
Da muss das Arbeitsgericht und wahrscheinlich auch die Staatsanwaltschaft mal richtig reinhaun.
Liebe Grüße, Johannes

Hallo zusammen,

angenommen jemand fängt als Fahrer bei einem Subunternehmer

Vorab mündlich vereinbart wurden „offizielle“ 800.-€/ Monat
für täglich knapp 10 Stunden Maloche als Paketzusteller,
weitere 800.-€ sollen „schwarz“ gezahl werden, so dass der
Fahrer am Ende seine Krankenversicherung hat und von 1400.-€
zehren kann.
Der Fahrer hat im Vorfeld mit anderen Fahrern aus seinem Team
gesprochen, ob der Chef auch monatlich seinen Versrechen
nachkommt und die haben dies bejaht.

Bereits nach dem 2ten Tag der Einarbeitung wurde von dem
Fahrerneuling ein schriftlicher Vertrag gefordert. 2 Tage ist
der Fahrer beim Chef mitgefahren um die Tour zu lernen, dann
ist er die Tour selber gefahren.

Nach insgesamt 10 Arbeitstagen sagt der Cef/Subunternehmer
dass der Job nichts für den Fahrer sei, da dieser anscheinend
die stetig wachsende Paketmengen nicht in der dafür zur
verfügung stehenden Zeit ordnugsgemäß bewältigen kann und
schick ihn nach Hause.

Der Fahrer hat täglich mehr als 12 Stunden am Stück für den
Subunternehmer geschuftet.

Ein schriftlicher Vertrag ist, trotz mehrmaligem Bitten des
Fahrers, nie zustanden gekommen.

Der Fahrer kann jedoch anhand des Scanners mit dem er die
Pakete zugestellt hat beweisen, dass er die Zeiten dort tätig
war.

Was kann der Fahrer tun um sich nach dieser Zeit nicht
unentgeltlich abweisen zu lassen und was kann verlangt werden?

Ich würde mich um kompetente Antworten zu diesem Fall sehr
freuen.

Vielen Dank im Voraus!!!

Hallo,

also wenn der Jemand nicht in der Gewerkschaft ist um dort sich kostenlos vor Gericht vertreten zu lassen, dann nimmt Herr Jemand es selbst in die Hand.

Das geht ganz einfach:

Beim Arbeitsgericht ist eine Klageschrift einzureichen. Diese muß die genaue Schadenssumme beziffert haben. Dabei spielt es keine Rolle ob es mündlich oder schriftlich vereinbart war. Es spielt auch keine Rolle ob da etwas Schwarz fliessen sollte. Denn es wurde ein Arbeitsvertrag auf Handschlag abgeschlossen. Das ist gesetzlich zulässig!! Wenn Herr Jemand das Ding alleine vor Gericht durchzieht, braucht er keine Angst zu haben, denn Wer verliert, zahlt den Prozeß. In diesem Fall hier sieht man eindeutig den Verlierer. Nur sollte Herr Jemand so clever sein und die Fristen beachten. Diese besagen, dass Ansprüche aus einem erloschenem Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Wochen, dem Richter auf dem Tisch zu liegen haben. Ansonsten ist die Sache unwiederruflich vorbei!!!

In diesem Sinne, jammert nicht, klagt lieber :wink:

Vielen Danke!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.

Vielen Danke!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung…

Vielen Danke!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung…

Vielen Danke!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung…

Vielen Danke!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung…

Vielen Dank Volker!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.

Vielen Dank Johannes!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.

Vielen Dank!

Der Fahrerhat seine Arbeitszeit in Rechnung gestellt und hofft das diese mit enden der Frist beglichen wird, sonst folgt ne Mahnung und in letzter Instanz wird ein Anwalt ein geschaltet, was ich jedoch nicht Glaube, denn der Subunternehmer hat dann ein Problem bezüglich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.