hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Also:
ich schreibe gerade meine Diplomarbeit.Zum 19.2. soll die fertig
sein.
Das schaffe ich auch soweit.
Meine Frage ist folgende:
Sollte ich nach meinen Abschluss als Dipl.Ing., entgegen meiner Erwartungen, keinen Job kriegen, habe ich irgendeinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 ?
Um mein Studium zu finanzieren habe ich 2 Jahre 11 Monate als
studentische Aushilfskraft für knappe 800 Euro brutto bei der Firma XYZ gearbeitet. Dabei habe ich immer fleissig meinen pauschalen Sozialbeitrag in Höhe von knapp 100Euro bezahlt.
Hinzu kommt, dass ich vor meiner Studienzeit als Soldat
auf Zeit für 4 Jahre meinen Dienst bei der Marine geleistet habe.
Danke für die Auskunft.
Gruß
Hallo Alx,
ein Anspruch auf Alg1 besteht, wenn Du in den letzten 3 Jahren mind. 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bist.
Grüße
Almut
Hi,
falls du keinen Anspruch auf ALG 1 hast, könntest du evtl. Anspruch auf ALG 2 haben. Bist du unter oder über 25?
Gruß
Nelly
Hallo,
ich bin über 25.
Gruß
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Hallo,
nun sind es nicht genau 3 Jahre, sondern nur 2Jahre und 11Monate in denen ich als studentische Kraft gearbeitet habe.Im Anschluss habe ich mein berufspraktisches Studiensemester absolviert, in dem ich auch bezahlt worden bin.
In den Gehaltsabrechnungen steht so einiges drin. Unter anderem, dass ich wieder einen pauschalen Betrag für die Sozialversicherungen abgeführt habe.
Zählt das nun für das ALG1 oder ALG2? und wie hoch würde das ausfallen?
Da ich im Moment noch in einem Stud.-Wohnheim wohne, muss ich da auch zum Abschluss meiner Dipl.-Arbeit ausziehen.
Nur wohin ohne festes Einkommen, wenn keine Arbeit da sein sollte (wovon ich wirklich nicht ausgehen möchte).
Zahlt die Miete dann das Amt oder muss ich die dann vom ALG1/2 selber tragen?->dann würde wenig vom ALG übrig bleiben.
Fragen über Fragen;wahrscheinlich mache ich mir einfach zu viele Sorgen!
btw:
Die Übergangsphase von meinem Studi-Job zum Praktikum ging ohne zeitliche Verzögerung in einander über. Zum 30. meinen Studi-Job gekündigt und zum 01. als Praktikant angefangen. Diesen dann zum 30. gekündigt und dann zum 01. wiederum als Diplomant eingestellt.
So gesehen habe ich also keine „Totzeiten“ gehabt und habe auch meine Sozialbeiträge geleistet.
Danke für die Auskünfte
Gruß
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Hi Almut!
Ein Anspruch auf ALG I besteht, wenn eine Person innerhalb der letzten ZWEI Jahre mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?..
(Kannst du ab §117 SGB III nachlesen)
Gruß, David
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Hi!
ein Anspruch auf Alg1 besteht, wenn Du in den letzten 3 Jahren
mind. 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit
nachgegangen bist.
Grüße
Almut
Hallo,
nun sind es nicht genau 3 Jahre, sondern nur 2 Jahre und
11Monate in denen ich als studentische Kraft gearbeitet
habe. Im Anschluss habe ich mein berufspraktisches
Studiensemester absolviert, in dem ich auch bezahlt worden
bin.
In den Gehaltsabrechnungen steht so einiges drin. Unter
anderem, dass ich wieder einen pauschalen Betrag für die
Sozialversicherungen abgeführt habe.
- musst Du innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren (nicht wie Almut schrob 3 Jahre) vor Beginn der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Und das kannst nur Du wissen, ob Du das warst.
Wenn ja:
Zählt das nun für das ALG1 oder ALG2?
Hast Du Anspruch auf Alg.
Wenn nein: Anspruch auf Alg II.
und wie hoch würde das ausfallen?
Bei Alg kann man das nicht pauschal sagen, weil sich das i.d.R. danach richtet, was Du in den letzten 12 Monaten vor Anspruchsbeginn verdient hast.
Bei Alg II dagegen stünde Dir, wenn Du alleinstehend bist, ein Regelsatz von 345€ + KdU (Kosten der Unterkunft) zu, wenn Du in häuslicher Gemeinschaft lebst (mit Lebens- oder Ehepartner) 311€ + KdU.
Zahlt die Miete dann das Amt oder muss ich die dann vom ALG1/2
selber tragen? -> Dann würde wenig vom ALG übrig bleiben.
Von Alg müsstest Du die Miete selber bestreiten. Sollte aber das Alg unter dem Existenzminimum liegen (weil Du vorher zu wenig verdient hast), könntest Du aufstockend auch noch Alg II beantragen.
Bei Alg II wird Dir - da Du älter als 25 bis - zusätzlich zum Regelsatz noch KdU (s.o.) für eine „angemessene“ Wohnung bezahlt. (Was jeweils angemessen ist, kann bei Deiner zuständigen Arge erfragt werden!)
Gruß
Liza
Hallo,
das beantwortet meine Fragen.
Vielen Dank für die Auskünfte.
Gruß
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