Hallo an alle Schlauen hier,
wird man während des Alg-I-Bezuges krank, erhält man 6 Wochen Fortzahlung vom AA. Danach zahlt die KK Krankengeld in gleicher Höhe wie Alg. Das AA meldet wieder ab.
Frage: Reduziert sich die Anspruchsdauer des Alg bei erneuter Arbeitslosmeldung (nach Gesundung)?
Beispiel:
- Alg-Anspruch 12 Monate
- nach 6 Monaten Alg-Bezug für 3 Monate krank
Erhält man dann nur noch für 3 Monate Alg?
Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus.
Hi!
Frage: Reduziert sich die Anspruchsdauer des Alg bei erneuter Arbeitslosmeldung (nach Gesundung)?
Um die Dauer des Krankengeld-(KRG-)Anspruchs? Nein.
Beispiel:
- Alg-Anspruch 12 Monate
- nach 6 Monaten Alg-Bezug für 3 Monate krank
Für drei Monate krank oder drei Monate lang KRG-Anspruch?
Erhält man dann nur noch für 3 Monate Alg?
Ich gehe jetzt einfach mal von 3 Monaten KRG aus: Nein. Man hat noch Anspruch auf sechs Monate Alg.
LG
Liza
[MOD] Vollzitat entfernt
Hi Liza,
Danke für die schnelle Info!!! Hilft mir echt weiter.
LG
R.