Ansprüche Beamtenpension nach Versterben - geschiedene Ehefrau

Hallo,

sorry, ich finde hierzu nichts im Internet und hoffe Ihr könnt mir wieder weiterhelfen.
Mein Vater (verpensionierter bayrischer Beamter) ist vor ein paar Jahren verstorben. Meine Eltern haben sich bereits Mitte der 70er Jahre scheiden lassen. Weitere Heiraten gab es nicht.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, hätte meine Mutter Recht auf eine Art Witwenpension gehabt oder hat sie das vielleicht noch?

Bin auf Eure Rückmeldungen gespannt. Kenne mich im Beamtenrecht etc. leider gar nicht aus.

Danke & Gruß
H.

Ja, aber im Rahmen der Scheidung ist das abschließend (wird immer so gemacht) geregelt. Evtl. Ansprüche aus der zu erwartenden Rente werden ausgeglichen also dem Rentenkonto der Frau anteilig gutgeschrieben. Auch der Mann bekommt Ansprüche aus der Rente der Frau,falls die eine erarbeitet hatte.

MfG
duck313

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Hallo

Was steht dazu in der Scheidungsvereinbarung? Mein Ex-Mann würde zB nichts von meiner Rente bekommen und ich nicht von seiner, weil das gegenseitig ausgeschlossen wurde

Gruß h

Ups, das weiß ich nicht, muss ich mal nachfragen … danke!

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Mit der Scheidung werden die Versorgungsansprüche geregelt. Danach gibt es nichts mehr.

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… leider finden wir aktuell die entsprechenden Scheidungsunterlagen nicht mehr. Kann man da nochmals irgendwo bei einem Amt nachfragen? Meint ihr, das macht Sinn? Ist jetzt schon fast 50 Jahre her.

Wir wissen nicht mehr, wie das damals für die Rente gerelegt wurde. Nur dass im Notfall mein Vater im Notfall meine Mutter unterstützt hätte.

Wir finden die Unterlagen nicht mehr, kann man diese bei einem Amt erneut anfordern? Oder hat sonst jemand einnen Tipp, wie man zur notwendigen Information bekommet?

Eure Hilfe wäre wieder echt klasse

Normalerweise müssten beide Geschiedenen ein Exemplar des Scheidungsurteils haben.
Bei welchem Gericht und wann wurde die Scheidung ausgesprochen? Dort nachfragen.

Wenn auch das nicht bekannt ist, dann würde ich mit der Suche beim Standesamt beginnen.

… wir haben jetzt ewig gesucht und nichts derartiges gefunden. Dafür jetzt den Sachverhalt " Versorungsausgleich" erst bei Scheidungen ab 1977 im Internet gefunden. Die Scheidung meiner Mutter war vorher, somit dürfte es eine Passage zum „Versorgungsausgleich“ bei „unserer“ Scheidung nicht geben. Allerdings habe ich in diesem Zusammenhang etwas von einer „kleinen Witwenrente“ gelesen. Evtl. würde das hier greifen. Hat jemand eine Idee, wo man sich da erkundigen / anrufen kann?

HI

kleine Witwenrente… passt hier wohl eher gar nicht - Auszug von der Seite der Deutschen Rentenversicherung

### Kleine Witwen- oder Witwerrente

Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

*Die kleine Witwen- oder Witwerrente zahlen wir höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners oder der Ehepartnerin/Lebenspartnerin. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach dieser Übergangszeit selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

… wenn sie 1977 geschieden wurde ist sie wohl eher nicht jünger als 47 Jahre alt …

Trotzdem kann es sehr wohl einen Versorgungsausgleich (oder auch nicht) gegeben haben … deswegen braucht ihr das Scheidungsurteil - das Amtsgericht des damals zuständigen Wohnsitzes deiner Mutter sollte euch dazu Auskunft geben können (die bewahren Akten doch schon sehr gern und vor allem sehr lang auf )

Wenn man nicht mehr weiß, wann sie wo gelebt hat, geben die Einwohnermeldeämter da Auskunft - du musst dich halt den Wohnsitzen entlang rückwärts hangeln - mein Einwohnermeldeamt wird auch der Familienstand hinterlegt … sprich wenn du da erstmalig auf das Scheidungsdatum stößt hast du ziemlich sicher auch den damaligen Wohnsitz und damit das für diesen Bezirk zuständige Gericht gefunden

Gruß h.

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Das ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ich verstehe allerdings überhaupt nicht, warum hier dauernd von Rente die Rede ist, wenn Dein verstorbener Vater doch

war.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß man den Wohnort vergißt, an dem man zum Zeitpunkt der Scheidung gelebt hat. Oder den Ort des Amtsgerichts, an dem man persönlich erscheinen mußte. Auch nicht nach mehr als 50 Jahren.

Gruß
Ich lese nur interessiert mit, bin aber ansonsten ahnungslos.

Dann könnte man auch andersherum fragen: Welche Rentenansprüche hat die Mutter und woher kommen diese? Weist irgendwas auf einen durchgeführten Versorgungsaugleich hin?

Huhu

die Regelungen für den Erhalt eine Witwenpension /Witwenrente sind in Sachen Scheidung ziemlich ähnlich :slight_smile: deswegen ist die Bezeichnung egal - wenn damals bei der Scheidung GAR nichts hinsichtlich der Pension geregelt wurde, kann es sein, dass tatsächlich Ansprüche bestehen - wenn etwas geregelt wurde, muss man schauen WAS geregelt wurde.

Ich finde es allerdings auch sehr sonderbar, wenn man den Ort und das Datum seiner einzigen Scheidung nicht mehr weiß, zumal das damals noch ein etwas einschneidenderes Ereignis war als heutzutage - es sei denn sie ist dement

Gruß h.

Datum auch jährlich in der Steuererklärung angegeben werden muss - sofern man nicht neu verheiratet ist.

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Hi,

daran hatte ich auch gedacht.
Nur muß doch auch „das Kind“ @Heinz_Sch eigene Erinnerungen an den Wohnort zu Zeiten von Kindergarten oder Schule haben, als er mit seiner Mutter alleine lebte.

Gruß

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@Heinz_Sch
Auf dieser Seite https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/beaversg19.htm
steht:
„Sie sollten sich ggf. beraten lassen. Wenden Sie sich zunächst an den Dienstherrn des Verstorbenen und bitten Sie um Auskünfte und Erläuterungen.“

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Hallo, lieben Dank. Ich kenen natürlich den Wohnort. Wegen des Amtsgerichts werde ich mal schauen, das werde schon rausbekommen. Ich halt bei dem Thema nicht sehr versiert und weiß nicht, an wen ich mich wenden soll.

Guck hier:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

Unter --> Angelegenheit —> Familienrechtssachen auswählen und dann PLZ und Wohnort

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Bis 1977 galt das Schuldprinzip. Ehescheidungen wurden mit einem Schuldurteil abgeschlossen. Der „schuldige“ Partner hat vom früheren Ehepartner keine Rentenansprüche mehr geltend machen können. Zumeist wurden die Ehefrauen schuldig geschieden, die ihre trunksüchtigen oder gewalttätigen Männer nicht mehr ertragen konnten. Da sie meist keine Berufsausbildung hatten und/oder als Ehefrau keine eigene Rente erarbeiten konnten, standen sie ohne jede Rente da, wenn der Mann verstorben ist.
Udo Becker

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Bei uns war die Scheidung meiner Eltern im „Beiderseitigem Verschulden“, weiß jemand welche Auswirkungen dies auf die Rentenansprüche (Pension) hat?