Ansprueche des Insolvenzverwalters?

Hallo an alle,

ich wuerde mich freuen, wenn mir evtl. jemand weiterhelfen kann, vielen Dank im Voraus:

Nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens gibt es Streitigkeiten zwischen Insolvenzverwalter und der Gläubigerseite, zu wessen Gunsten (Insolvenzmasse oder Gläubiger)der Erlös der Zwangsversteigerung auszukehren sei. Werden evtl. Ansprueche durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner, fuer den der Insolvenzverwalter die Geschäfte uebernommen hat, geltend gemacht?

Viele Grueße, Mac

Hi,
wann wäre denn die Zwangsversteigerung erfolgt?
Vor oder nach Beendigung des Insolvenzverfahrens?

Gruss

Hi,

die Zwangsversteigerung erfolgte vor Beendigung des Insolvenzverfahrens. Vermutlich ist der Insolvenzverwalter derjenige, der Ansprueche geltend und gegen den Ansprueche geltend gemacht werden können, oder?

Ich habe mal ein bisschen hier dazu geschrieben gehabt. Das ist wie es nunmal läuft… Der Insolvenzverwalter bekommt immer sein Geld, egal ob aus der Insolvenzmasse oder vom Staat.

/t/ware-gekauft-bei-insolvenz/5099519/5

Hi,

in dem Fall gehört der Erlös aus der Zwangsversteigerung auf jeden Fall in die Insolvenzmasse. Den Streit zwischen Gläubiger und Inso-Verwalter kann ich dahingehend nicht nach vollziehen.

Gläubiger bekommen (meist quotenmäßig) ihren Anteil aus der Insolvenzmasse. Wenn die Insovlenzmasse nicht reicht, um alle Schulden zu tilgen (was äußerst selten der Fall ist), gilt m.E. erst der Ausgleich der Kosten des Staates/Insolvenzverfahrens, dann Ausschüttung an Gläubiger.

Das kann man auch in der InsO §53ff nachlesen.

Gruss

Hallo ihr zwei,

vielen Dank fuer eure Antworten und die Hilfe.

Gruß, Mac