Hallo hsvfan09!
vorerst wäre zu klären, welcher Vertrag die „Gütergemeinschaft einer Gewerbeimmobilie“ besiegelt:
Ist jeder von Euch mit 50 % gleichberechtigt mit gleichen Rechten und Pflichten vertraglich gebunden?
Bist Du auch im Grundbuch mit 50% eingetragen?
Ist im Vertrag eine Klausel, die den Verkauf ohne Zustimmung des Partners nicht erlaubt? (Das wird manchmal so gehandhabt, wenn es sich um ein Erbe handelt oder beim Verkauf die Gefahr besteht, dass das Objekt nicht mehr weitergeführt werden kann).
Gibt es im Vertrag eine Klausel eines Vorkaufrechtes für den jeweils anderen Partner? Dann müsstest Du zuerst dem Partner den Verkauf anbieten.
Wenn Du 50%iger Partner bist ohne dass o.g. Punkte im Vertrag zutreffen, kannst Du grundsätzlich Deinen Teil verkaufen auch ohne Zustimmung des Partners!
Das Problem wird wohl mehr darin bestehen, einen Käufer zu finden, der sich auf 50:50 einlässt.
Sind noch finanzielle Belastungen/ Hypotheken/ Steuerschulden…auf dem Objekt?
Sollte es sich um eine gute Rendite-Immobilie handeln, kann ja die Schwester Deinen Teil kaufen - oder umgekehrt.
Wenn Du es auf die Spitze treiben willst und Du auf dem freien Markt keinen Käufer findest, das Objekt jedoch unbedingt loshaben willst, kannst Du Deinen Teil ja versteigern lassen. Dabei wirst Du zwar einen größeren Verlust hinnehmen müssen, aber die Verpflichtungen wären auch weg.
Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, das Objekt „räumlich zu trennen“, das wäre möglich, wenn die Gewerbeimmobilie so konzipiert ist, dass das Gebäude/bzw. die Räumlichkeiten sich 50:50 trennen lassen. So könntest Du Deinen Teil anders wirtschaftlich betreiben.Evtl. ist das mit ein paar Umbauten möglich.
Hoffe, soweit geholfen zu haben, aber bitte melde Dich wieder, wenn es noch Fragen oder Unklarheiten gibt.
Alles Gute für Deine Entscheidung,
Ines44