Anteil verkaufen aus Gütergemeinschaft?

Guten Tag,

ich habe folgende Frage:

Ich möchte meine 50%-Anteile aus einer Gütergemeinschaft die aus meiner Schwester und mir besteht an einer Gewerbeimmobilie verkaufen, aufgrund interner Differenzen.

Ist das möglich, auch ohne Zustimmung meiner Schwester.

Vielen Dank

Normalerweise werden Sie keinen Käufer für Ihre 50 % finden. Es gibt ansonsten nur die Möglichkeit der Versteigerung zwecks Auflösung der Eigentümergemeinschaft.
Versuchen Sie sich mit Ihrer Schwester zu einigen, das ist der beste Weg, ansonsten lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.

MfG Roland Ritt

Danke Herr Ritt für Ihre Antwort. Falls ich einen Käufer hätte für meine 50%, wäre es dann problemlos möglich diese zu verkaufen?

Grüß Gott,
denke, es benötigt die Zustimmung der Schwester. Bin diesbezüglich aber keine Fachfrau und bitte diese Antwort nur mit Vorbehalt zur Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Kommt sicher auf Inhalt der schriftliche Fixierung der Gütergemeinschaft an. Wenn darin die Zustimmung des anderen Teils für Veräußerungen drinsteht geht es nicht. Wenn nichts drinsteht, fragen Sie einen Anwalt, was das Gesetz vorsieht.

FFE

Guten Tag

der Verkauf von Gesellschaftsanteilen hängt von der Frage ab, was für eine Gesellschaftsform vorhanden ist.
Ich gehe davon aus, dass es eine GbR ist und hier kann man Anteile verkaufen, außer es ist in einem gemeinsamen Vertrag festgelegt, dass nur mit Zustimmung verkauft werden darf Unabhängig von der formalen Frage würde ich den Verkauf zumindest dem Mitgesellschafter mitteilen, vielleicht will er ja die gesamte Gesellschaft gerne übernehmen.

Mit freundlochen Grüßen

Normalerweise schon. Der Verkauf muss aber notariell geregelt werden. Diesbezüglich sollten Sie sich mit Ihrem Notariat in Verbindung setzen. Trotzdem wäre es sinnvoll auch für den Käufer, dass Sie Ihre Schwester darüber vorher informieren.

MfG Roland Ritt

Hallo. Wenn Sie beide gemeinschaftlich im Grundbuch eingetragen sind können Sie ohne die Zustimmung Ihrer Schwester nicht verkaufen. Sie können Ihren Anteil ihrer Schwester andienen. Sie können Ihrer Schwester alternativ einen Käufer anbieten. Hier muss Sie jedoch zustimmen. Eine andere Auflösung ist ansonsten nur durch eine Zwangsversteigerung möglich, oder durch Wandlung der Immobilie in Teileigentum, bei der jeder einen grundbuchrechtlichen eigenen Anteil erhält. Auch hierzu ist die Zustimmung Ihrer Schwester erforderlich. Ein Zwangsversteigerung wäre allerdings die schlechteste Lösung. Viel Glück A. Frank

Hallo hsvfan09!

vorerst wäre zu klären, welcher Vertrag die „Gütergemeinschaft einer Gewerbeimmobilie“ besiegelt:
Ist jeder von Euch mit 50 % gleichberechtigt mit gleichen Rechten und Pflichten vertraglich gebunden?
Bist Du auch im Grundbuch mit 50% eingetragen?

Ist im Vertrag eine Klausel, die den Verkauf ohne Zustimmung des Partners nicht erlaubt? (Das wird manchmal so gehandhabt, wenn es sich um ein Erbe handelt oder beim Verkauf die Gefahr besteht, dass das Objekt nicht mehr weitergeführt werden kann).

Gibt es im Vertrag eine Klausel eines Vorkaufrechtes für den jeweils anderen Partner? Dann müsstest Du zuerst dem Partner den Verkauf anbieten.

Wenn Du 50%iger Partner bist ohne dass o.g. Punkte im Vertrag zutreffen, kannst Du grundsätzlich Deinen Teil verkaufen auch ohne Zustimmung des Partners!

Das Problem wird wohl mehr darin bestehen, einen Käufer zu finden, der sich auf 50:50 einlässt.

Sind noch finanzielle Belastungen/ Hypotheken/ Steuerschulden…auf dem Objekt?

Sollte es sich um eine gute Rendite-Immobilie handeln, kann ja die Schwester Deinen Teil kaufen - oder umgekehrt.

Wenn Du es auf die Spitze treiben willst und Du auf dem freien Markt keinen Käufer findest, das Objekt jedoch unbedingt loshaben willst, kannst Du Deinen Teil ja versteigern lassen. Dabei wirst Du zwar einen größeren Verlust hinnehmen müssen, aber die Verpflichtungen wären auch weg.

Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, das Objekt „räumlich zu trennen“, das wäre möglich, wenn die Gewerbeimmobilie so konzipiert ist, dass das Gebäude/bzw. die Räumlichkeiten sich 50:50 trennen lassen. So könntest Du Deinen Teil anders wirtschaftlich betreiben.Evtl. ist das mit ein paar Umbauten möglich.

Hoffe, soweit geholfen zu haben, aber bitte melde Dich wieder, wenn es noch Fragen oder Unklarheiten gibt.

Alles Gute für Deine Entscheidung,
Ines44