Es gibt zwar bereits ein passendes Thema (/t/anteilige-grundsteuer-bezahlen/2768422
Meine Frage:
Sind unter „Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz“ auch die Grundsteuer zu verstehen?
In unserem Vertrag (Hauskauf) steht nämlich, dass diese Anliegerbeiträge vom Verkäufer auch dann zu tragen sind, wenn der Beitragsbescheid erst zukünftig einhergeht. Das würde dann bedeuten, dass die Grundsteuer des betroffenen Jahres quasi im Kaufpreis der Immobilie enthalten sind, oder?