Anteilige Grundsteuer bei Immobilienerwerb

Es gibt zwar bereits ein passendes Thema (/t/anteilige-grundsteuer-bezahlen/2768422

Meine Frage:
Sind unter „Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz“ auch die Grundsteuer zu verstehen?
In unserem Vertrag (Hauskauf) steht nämlich, dass diese Anliegerbeiträge vom Verkäufer auch dann zu tragen sind, wenn der Beitragsbescheid erst zukünftig einhergeht. Das würde dann bedeuten, dass die Grundsteuer des betroffenen Jahres quasi im Kaufpreis der Immobilie enthalten sind, oder?

Hallo,
wenn das von Bundesland zu Bundesland nicht unterschiedlich ist, so ist es tatsächlich so zu verstehen, dass die Grundsteuer vom Verkäufer zu tragen ist. Normalerweise aber nur bis zum Tag des BESITZÜBERGANGS und nicht für das ges. Jahr 2012.

Gruß
i73

Grundsteuer und Hauspreis haben (fast) nichts miteinander zu tun. Den Kaufpreis für das Haus bekommt der Verkäufer und die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem VK-Preis und muss an das Finanzamt abgeführt werden(in Hamburg sind es 4,5 % vom VK-Preis). Anliegerkosten wiederum bekommt die Gemeinde/Kommune. Darunter versteht man neue Siele, Erneuerung der Straßenbeläge, Bürgersteigneugestaltung usw.

Gruß von Hulda aus Fulda

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Ach… einige Zeilen über dem von mir zitierten Teil steht „Besitz und Nutzund sind mit vollständiger Kaufpreiszahlung zu übergeben; die Gefahr geht zu diesem Zeitpunkt, öffentliche und private Lasten, Haftung und Verkehrssicherungspflichten ab Eintritt der Fälligkeit auf den Käufer über.“

Ich vermute, dass die Grundstuer herunter fallen und demnach anteilig zu zahlen bzw. erstatten sind?

Ohne den Vertragstext und die für die betreffende Gemeinde gültige Satzung zu kennen, gehe ich in Anbetracht der von Ihnen geschilderten Vertragspassage davon aus, dass nicht die Grundsteuer gemeint war, denn Anliegerbeiträge können keine Grundsteuern sein. Ferner ist die Formulierung der Passage sehr typisch (Routine- oder Musterklausel) für Anliegerbeiträge wie z.B. im Falle der Straßen- u. Kanalbauten. Bei Grundsteuern ist es üblich, dass sie ab dem Lieferungstage (in den Regionen wird er unterschiedlich genannt) anteilig auf den Erwerber übergehen.

Um deine Fragen korrekt beantworten zu könne, muss man den gesamten Vertrag kennen. Aus diener heutigen anfrage entnehme ich, dass es ein Kauf auf Leibrente o,ä, ist!? Auf halbe Fragen kann mann immer auch max. halbe Antworten geben.

Mein Tipp: Der Notar, der den Kaufvertrag geschlossen hat, kann auf all diese Fragen eine Antwort geben. Diese Anworten wären auf jeden Fall im Rahmen der Beurkundung kostenlos gewesen. Vielleicht hast du Glück, und der Notar gibt dir im Nachhinein eine kostenlose Auskunft. Fragen würde ich auf jeden Fall. Dennoch: Ein Kaufpreis unterliegt immer der Grunderwerbsteuer, die an das Finanzamt zu entrichten ist, nie an den Verkäufer oder gar an den Makler.

Hulda aus Fulda

Sorry ich kann dir nicht helfen. War bei uns kein Thema. haben Ende des Jahres gekauft und dann im Jahr drauf Grdst. gezahlt.