Hallo,
in unserem Kaufvertrag steht, dass mit Besitzübergang Nutzen und Lasten einschliesslich aller Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Besitzübergang war nach Kaufpreiszahlung im April. Müssen wir dem Verkäufer dadurch auch die anteilige Grundsteuer ab April erstatten, die er im Januar für das ganze Jahr abführen mußte?
Vielen Dank
miwo