Hallo,
nehmen wir an, ein AN hat seinen AG gewechselt.
Er war vom 2.06.09-31.07.09 dort beschäftigt.
Tariflicher Jahresurlaubsanspruch sind 32 Tage. Ich hätte Spontan gesagt, er hat aus diesen fast 2 Monaten dann 5,33 Tage Urlaubsanspruch (32/12*2).
Liege ich da mit meiner Theorie richtig?
Andere Quellen behaupten es werden nur volle Beschäftigungsmonate gerechnet.
Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten 