Campact veranstaltet gerade eine Anti-AFD-Aktion bei der Aufkleber in den Supermarkt-Regalen auf die Produkte von Müller Milch geklebt werden sollen (weil sich der Inhaber nicht von der AFD distanziert).
Ich möchte hier ausdrücklich nicht hinterfragen ob das gut oder schlecht ist.
Mich interessiert: Ist das nicht Sachbeschädigung? Auch wenn das Etikett angeblich wieder ablösbar ist und der Hinweis erfolgt z.B. nicht den Strichcode oder die Nährwerte zu überkleben.
Wo ist z.B. die Grenze laut §303 StGB “wer unbefugt das Erscheinungsbild […]nicht nur vorübergehend verändert.”
Das sagt Campact dazu:
Das Kleben von Stickern im Supermarkt ist erlaubt, solange die Produkte nicht beschädigt werden. Bitte lies Dir auch den Beileger im Sticker-Paket durch – hier haben wir alle wesentlichen Informationen und Hinweise zur Aktion noch einmal zusammengefasst.
Bzw hier:
Hintergrundinfo: Das Aufkleben von Stickern auf Produkte im Supermarkt ist grundsätzlich nicht strafbar, sofern gewisse Punkte berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Produkte durch die Aktion nicht beschädigt oder dauerhaft überklebt werden. Deswegen sind die von Campact produzierten Sticker jederzeit leicht ablösbar.
Ich kenne das Flugblatt von Campact. Dass die das für legal halten ist mir klar (auch wenn sie empfehlen das nicht in der direkten Nachbarschaft zu machen). Ich bin mir nur nicht sicher, ob das die meisten Richter auch so sehen würden (in Berlin laufen ja die Uhren z.B. anders als in Bayern).
Es würde mich halt doch sehr wundern, wenn Campact sich nicht vorher rechtlich abgesichert hätte, bevor sie so eine Aktion starten. Klingt für mich zumindest so:
Das Aufkleben von Stickern auf Produkte im Supermarkt ist grundsätzlich nicht strafbar, wenn ein paar Dinge beachtet werden. Wichtig ist, dass die Produkte dabei nicht beschädigt oder dauerhaft überklebt werden. Deswegen sind unsere Sticker auch wieder ablösbar. Achte beim Aufkleben darauf, dass Du keine lebensmittelrechtlich relevanten Informationen verdeckst. Das sind vor allem die Inhaltsstoffe, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Nährwerttabelle. Unser Tipp: Klebe die Sticker auf die Vorderseite des Produkts auf und geh dabei vorsichtig vor, sodass nichts kaputtgeht.
Wir wollen mit unserer Aktion nicht stören und vor allem auch die Supermärkte nicht angreifen, sondern zur Debatte und Aufklärung über Theo Müller und die AfD beitragen. Deshalb bitten wir Dich: Sollte Dich jemand ansprechen, bleib freundlich und respektvoll. Halte Dich an die Anweisungen des Marktpersonals. Wirst Du etwa aufgefordert, die Sticker wieder zu entfernen oder den Laden zu verlassen, solltest du dies tun.
hi,
wie bekommt man denn die Kurve, wenn die Sticker vom Kauf abhalten?
Oder will man argumentieren, dass man die Öffentlichkeit nur informieren möchte?
grüße
lipi
Auch wenn es das nicht wäre, widerspricht politische Agutation “im Kühlregal” den gewöhnlichen Interessen eines Verkaufsbetriebs. Es würde sich schließlich auch keiner neben das Verkaufsregal hinstellen und jeden Konsumenten politisch belehren.
Da wir im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sind:
Ob politische Agutation (meintest Du Agitation?) im „Interesse eines Kaufbetriebes“ liegt, war nicht die Frage - diese wurde recht deutlich gestellt. Kannst Dich dazu fachkundlich äußern?
Also:
Kannst Du herleiten, warum es Sachbeschädigung ist?

meintest Du Agitation
Gut kombiniert . Beide Buchstaben liegen in der Tastatur nebeneinander und meine Daumen sind wohl zu breit.

Sachbeschädigung
Die Ware wird zumindest -vermutlich ohne Handschuhe- berührt (offensichtlich ohne jegliches Kaufinteresse). Kleber müssen entfernt werden, was mindestens Aufwand und Arbeit erfordert. Trotzdem könnten noch Klebereste nachweisbar sein.
Für Reinigungskosten und etwaige Wertminderung könnte sicherlich zumindest Schadensersatz gefordert werden.

Die Ware wird zumindest -vermutlich ohne Handschuhe- berührt
Welchen Schaden an der Sache verursacht das?

Kleber müssen entfernt werden, was mindestens Aufwand und Arbeit erfordert.
Das ist der einzige Punkt, an dem man möglicherweise etwas festmachen könnte. Und genau das ist aber auch schon die Ursprungsfrage - nur noch mal in Deinen Worten wiederholt.

Trotzdem könnten noch Klebereste nachweisbar sein.
Es gibt schon seit vielen Jahren Hafttechnologien, die ohne Kleber auskommen.

und etwaige Wertminderung
Und wie ergibt die sich?

Für Reinigungskosten […] könnte sicherlich zumindest Schadensersatz gefordert werden.
Also mutmaßt Du nur und kannst die Ursprungsfrage nicht fachlich fundiert beantworten?! Also eigentlich kannst Du sie gar nicht beantworten…

Welchen Schaden an der Sache verursacht das?
Einen Schaden kannst du erst feststellen, wenn eine Ware begutachtet wird. Neben Viren, Bakterien (daher Handschuhe) könnten Personen auch Veränderungen ( z.B. Einspritzungen) vorgenommen haben. Alleine die Begutachtung der Ware kostet zumindest Arbeitszeit bzw. Verdienstausfall.

Alleine die Begutachtung der Ware kostet zumindest Arbeitszeit bzw. Verdienstausfall.
Man beachte bitte den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht.
Mir ist momentan kein Straftatbestand bekannt, der hier einschlägig ist. Die Ware wird nicht beschädigt.

Neben Viren, Bakterien (daher Handschuhe)
Das ist der Alltag in solch einem Geschäft. Also irrelevant.

könnten Personen auch Veränderungen ( z.B. Einspritzungen) vorgenommen haben.
Wieder eine Nebelkerze. Du phantasierst. Die Frage war ganz einfach und präzise. Ich wiederhole sie gerne nochmals für Dich: ist das Anbringen von spurlos lösbaren Aufklebern Sachbeschädigung?

Alleine die Begutachtung der Ware kostet zumindest Arbeitszeit bzw. Verdienstausfall.
Wie geschrieben: Nebelkerze.

Das Kleben von Stickern im Supermarkt ist erlaubt,

Das Aufkleben von Stickern auf Produkte im Supermarkt ist grundsätzlich nicht strafbar,
Aha.
Campact warnt demnach nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen? Das ist nicht in Ordnung.
Der Einzelhändler hat Hausrecht. Er kann jederzeit einem Zettelkleber Hausverbot erteilen.
Dem Einzelhändler entsteht durch das Entfernen der Zettel ein Schaden, den er auch leicht beziffern kann. Er kann jederzeit Schadenersatz verlangen.
“Geschäftsschädigung” im Sinne des §4 UWG kommt nicht infrage, da die Aktion nicht von einem Mitbewerber gestartet wurde.
Da Campact nicht zu einer Stratftat aufruft, können die auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das heißt: Wenn ein Zettelkleber demnächst lebenslanges Hausverbot in allen Lidls bekommt und eine Rechnung über 25 Minuten Einzelhandelskaufmensch bekommt, ist das nur das Problem des Zettelklebers.

Der Einzelhändler hat Hausrecht. Er kann jederzeit einem Zettelkleber Hausverbot erteilen.
Ich vermute, dass es deswegen diese Empfehlung gibt:

(auch wenn sie empfehlen das nicht in der direkten Nachbarschaft zu machen)
Dazu finde ich aber keine Quelle.
@lumpi_muc Wo hast du diese Information gefunden?

Es gibt schon seit vielen Jahren Hafttechnologien, die ohne Kleber auskommen.
Schlussendlich kann ich´s nicht sagen, womit das “klebt” aber ich kann bestätigen, dass die sehr leicht ab gehen ohne jegliche Reste am Produkt.

könnten Personen auch Veränderungen ( z.B. Einspritzungen) vorgenommen haben
Und das könnten sie immer und auch ohne Aufkleber. Es ist erlaubt, Produkte in die Hand zu nehmen und zurück zu stellen. Ausserdem geht es darum nicht.

Campact warnt demnach nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen?
Zumindest liegt der Stickersendung ein Papier bei, bei dem auf eigene anwaltliche Hilfe verwiesen wird, die man im Zweifel bekäme.

Wo hast du diese Information gefunden?
Das steht in der “Gebrauchsanweisung”.
Habe den Begleitzettel leider schon entsorgt, aber sie begründen das damit, dass man es sich nicht mit dem Lieblingssupermarkt verscherzen wird wollen.
Ich fand die Aufkleber übrigens äusserst ungelungen und wenn man nicht ganz genau hin guckt, könnten sie fast als Werbung für die Unsäglichen verstanden werden.Darum habe ich sie gleich mit entsorgt.

Das steht in der “Gebrauchsanweisung”.
Ah danke, das habe ich mir eh schon gedacht. Das Thema ‚Hausverbot‘ hatte man also durchaus im Hinterkopf.

wie bekommt man denn die Kurve, wenn die Sticker vom Kauf abhalten?
Oder will man argumentieren, dass man die Öffentlichkeit nur informieren möchte?
Da gäbe es sicherlich zivilrechtlich einen Anspruch. Geschäftsschädigung gem. §823 BGB

Geschäftsschädigung gem. §823 BGB
Das ist die Norm, die Schadenersatz regelt. Worin besteht denn genau der Schaden? Den muss man nämlich nachweisen bzw. zumindest den Umstand, dass einer entstanden ist. Beziffern sollte man ihn auch können; ob ein Gericht der Berechnung dann folgt oder zu einem anderen Ergebnis kommt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich finde echt schwierig, dass du die ganze Zeit vorgibst, etwas zu wissen. Dabei scheint das alles nicht zu stimmen, was du schreibst. Warum formulierst du deine Vermutungen nicht so, dass sie klar als Vermutungen erkennbar sind?