Anti-AFD-Aufkleber auf Müller Milch Produkten - Sachbeschädigung?

Entfernung der Aufkleber. Ein paar Minuten Einzelhandelsverkäufer-Lohn.

Ein anderer Schaden wäre Spekulation und weder beweis- noch durchsetzbar.

Und das wäre dann Geschäftsschädigung nach §823 BGB?

In Paragraf 823 BGB steht nichts von Geschäftsschädigung. Da findet man nur die allgemeinen Regelungen zum Schadensersatz und wie schon angemerkt wurde, geht der maximale Schaden über wenige Sekunden je Packung nicht hinaus.

Wobei man auch noch diskutieren könnte, ob hier ein Anspruch auf Schadenersatz entstanden ist. Dafür braucht es nämlich einen Schaden am Eigentum und dessen widerrechtliche Herbeiführung.

Ich sehe schon auf viele Jurastudenten eine Klausuraufgabe zukommen, die diese Fragestellung zum Gegenstand hat.

Ich habe die Aufkleber inkl. Anleitung vor mir liegen. Zitat: “Wir empfehlen Dir, die Aufkleber nicht in dem Laden anzubringen, in dem Du am häufigsten einkaufst. Sondern besser in einem Supermarkt, der etwas weiter entfernt ist. So vermeidest Du Probleme bei künftigen Einkäufen, falss sich ‘Dein’ Laden nicht über die Aktion freut”

Ganz generell habe ich bei der Aktion schon das Geschmäckle von “Leute, kauft nicht bei …” aus dem Jahr 1933. Kontaktschuld ist keine Schuld. Aber abgesehen davon:
Vor was es mir ganz ehrlich graut, ist, das nun jede Richtung abziehbare Etiketten nimmt und von Joghurtbechern über Wahlplakate bis hin zu Autos mir irgendwelchen Aufklebern zupflastert. Denn was man Campact durchgehen lässt kann man der AFD schlecht verbieten. Eine bunte Welt stelle ich mir anders vor.
Ich bin mir nicht sicher ob es Sachbeschädigung ist, aber “legitim” fühlt sich das ganze nicht an.

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Hat denn jemand ein Foto von diesem Aufkleber? Vielleicht wird der nochmal ein wertvolles Sammlerstück.

Oder Die haben vergessen “Müller*in Milch" zu gendern…

Dass es keine Sachbeschädigung ist, wurde nun mehrfach hinreichend erläutert … Liest du die Antworten?

Mir fällt kein Gesetz ein, das “mach nichts kaputt, wenn du deine Meinung schriftlich äußerst” verbieten würde. Im Gegensatz dazu kollidieren Aufkleber-Aktionen vom rechten Aktivisten durchaus mit diversen Gesetzen wie z.B. Aufkleber mit Rasierklingen verschärfen etc.

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Es stand schon ein wenig mehr in der zitierten Antwort worüber sich sicherlich und durchaus diskutieren liesse (hast du die Antwort zu Ende gelesen?) , auch wenn man das nicht teilen würde.

Auch sind sicherlich nicht die meisten der Aufkleber der Unsäglichen mit Rasierklingen gespickt, das ist kein echtes Argument.

Das Thema „Geschäftsschädigung“ firmiert im Fall von § 823 BGB unter dem Begriff „Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“. Das Internet ist voll von diesem Thema, weil es zum Pflichtstoff der juristischen Staatsprüfungen gehört. Wie so oft ist auch hier Wikipedia ein guter Einsteig. Ein Schaden könnte in Gewinnrückgängen liegen.

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Natürlich kann man Schäden, die dem eigenen Geschäftsbetrieb widerrechtlich zugefügt wurden, zivilrechtlich geltend machen, aber das ist nicht der Punkt, um den es mir ging. Es ging darum, dass der Kollege wieder einmal wild im Nebel herumstocherte (vgl. auch Beitrag 10) und dann wohl via Google den geheimnisvollen Paragrafen 823 „Geschäftsschädigung“ entdeckte, der eben nicht den Spezialfall Geschäftsschädigung regelt, sondern den Schadensersatz ganz allgemein.

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hatte ich “die meisten” geschrieben ?

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Alleine, das überhaupt als Argument zu bringen war an der Stelle nur Ablenkung.

Wieso siehst du das als Ablenkung und nicht als interessanten Kontext zum Thema?

Aha

Denn was man Campact durchgehen lässt kann man der AFD schlecht verbieten.

Ablenkung?

Weil die “Aufkleberaktionen rechter Aktivisten” nichts mit dem Punkt zu tun haben, den lumpi_muc eingebracht hat, und ja, Ablenkung ist nicht genau der Begriff, es war ein whataboutism.

Was nicht bedeutet, dass ich dem Punkt zustimmen würde, aber ein Argument ist es sicherlich und diese Art zu diskutieren ist so billig und polarisiert immer weiter.

Ich finde deinen Hinweis sinnvoll. Denn es ist gut möglich, dass auch hier bald das passiert, was ja zurzeit wirklich ständig passiert:
Rechtspopulisten oder Rechtsradikale, die selbst schlimmste Rechtsverstöße befürworten/ fordern/ unterstützen, kritisieren eine harmlose Aktion wie die von Campact initiierte als Menscheitsverbrechen höchster Stufe.
Einen Anklang davon haben wir ja hier in dieser Diskussion schon lesen dürfen.

Unter meinem Beitrag kann ja jemand anders zur Ausgangsfrage zurückkehren und weitere hilfreiche pseudojuristische Spekulationen produzieren…

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Ihr leidet doch bestimmt auch gerade alle unter der Welle linksextremistischer Gewalt, diesem Terror der Antifa.

Etwa nicht?

Jedenfalls hat die AfD das so postuliert und forderte unlängst ein Verbot der Antifa.

1:1 kopiert von Trump. Schamlos. Sinnlos.

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5 Jahre Knast ist kein Pappenstiel.

Dann kann z.B. ein Ladenbesitzer auch keinen belangen/verklagen, wenn sich bedrohliche Typen mit Pappschildern “Kauft nicht bei…, weil(z.B. Hintergrund Nahostkonflikt)” links und rechts vom Ladeneingang aufbauen, was einen Großteil merklich vom Betreten des Geschäfts abhält?

  1. Belangen kann niemand, verklagen kann jeder. Die Frage ist, was dabei hinten rauskommt.
  2. Siehst Du keinen Unterschied zwischen den beiden Szenarien? Im Fall des beklebten Milchprodukts bekommt von der Aktion allenfalls der Teil der Kunden etwas mit, der sich für ein spezifisches Milchprodukt interessiert (und nicht einmal zwingend das).