Kannst du bitte nochmal die Stelle im TAZ-Artikel zitieren, in der berichtet wird, dass die Günen, die SPD, die Linken, Friday for future, die TAZ selbst, der Spiegel, die Sueddeutsche und der NDR diese Linksextremen unterstützen, ihre Taten verharmlosen und gutheißen?
Das wäre dann die „Welle der Gewalt“, um die es ging und die mit dem AfD-Sumpf vergleichbar wäre, der auch von CDU-Politikern unterstützt wird.
Achso. Du hast zwar @X_Strom geantwortet, aber gar nicht kapiert, worum es geht. Dann lösch doch einfach deinen Beitrag, ist dann weniger peinlich für dich.
Das ist eine Frage, die mit dem Thema Schadenersatz exakt nichts zu tun hat. Wie ich schon schrieb: einen Schaden muss man nachweisen und beziffern können. Eine Meinung zu der Aktion ist aber kein Schaden.
Wie so oft, wird es ganz viele Reaktionen geben. Manche kaufen die Produkte nun extra, manche haben sie schon vorher nicht mehr gekauft und ein kleiner Rest ist nun informiert und kann sich für da eine oder das andere entscheiden.
Es gibt ganz erhebliche Unterschiede. Im einen Fall werden Leute explizit dazu aufgefordert, einen Laden nicht mehr zu betreten, im anderen Fall werden die Personen, die den Laden betreten haben, auf bestimmten Produkten auf die Nähe des Produzenten zur afd hingewiesen und können mit diesem Hinweis machen, was sie wollen.
Im Zusammenhang mit der Aktion hatte Müller gegen Campact geklagt. Jetzt gibt’s eine Entscheidung:
Der Molkereiunternehmer Theo Müller ist mit einem Eilantrag gescheitert, der Organisation Campact gerichtlich zu untersagen, ihn als Unterstützer der AfD zu bezeichnen, teilte das Hamburger Landgericht mit. Die Entscheidung ist bislang zwar nicht rechtskräftig. Müller teilte aber mit, er wolle keine weiteren rechtlichen Schritte ergreifen. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet. Gegenstand des Streits war die von Campact auf Plakaten verbreitete Äußerung: „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD.“