Hallo
pärchen musternann wohnt seit angenommenen 6 jahren als ALG II bedarfsgemeinschaft:
ALG2 gibt es erst seit 1.1.2005, also war es vorher vermutlich Sozialhilfe,oder noch ALG1…
- könnten die mustermanns evtl. einen antrag zur renovierung stellen?:
Laut Urteil des BSG vom 19.03.2008, Az: B 11b AS 31/06 R, gehören die Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II und sind von derArge zusätzlich zu übernehmen.
Also z.B. wenn laut Mietvertrag alle soundsoviele Jahre die Küche/Zimmer zu streichen sind usw., muss die Arge das nach vorherigem (!) Antrag als Kosten der Unterkunft übernehmen. Siehe zu „mietvertragliche Renovierungskosten“: http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-umzug-t…
2.Möbel…würden die mustermanns beim kauf von E-geräten wie staubsauger mikrowelle waschmaschine/kondenstrockner unterstützt?:
Wie hier schon richtig geschrieben wurde: Dafür sind die Ansparbeträge des monatlichen Regelsatzes gedacht. Wenn diese nicht ausreichen bzw. nicht angespart wurden, wäre nur ein rückzuzahlendes Darlehn möglich, das die Arge bewilligen kann (nicht muss). Siehe SGBII §22.
PC zur weiterbildung bei umschulung:
Wenn die Umschulung mit der Arge vereinbart wurde und ein Heim-PC für die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung nachweislich unbedingt erforderlich ist (das müsste der Träger der Weiterbildung bestätigen), könnte das ggf. bei der Arge beantragt werden. Ansonsten siehe oben, Darlehn als Kann-Leistung.
3.oder irgendwelche anderen unterstützenden anträge stellen?:
Für Pärchen Mustermann sind Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Mehrbedarf bei Schwangerschaft u. mehrtägige Klassenfahrten der Kinder ja scheinbar nicht gegeben… somit fällt das weg.
Beim Sozialamt (nicht bei der Arge!) könnten sie ggf. Kostenerstattung für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nach §49 SGB XII beantragen. http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-verhuet…
Ansonsten halt GEZ-Befreiung, Freibeträge bei T-Kom-Grundanschluss und ggf. Stadtpass/Sozialpass der Gemeinde für Ermäßigungen ( Auskunft gibt das örtliche Sozialamt).
Gruß