Anträge auf unterstützung

HALLO MITWISSER,
pärchen musternann wohnt seit angenommenen 6 jahren als ALG II bedarfsgemeinschaft in einer zwei zimmer wohnung, bei bezug der wohnung
hätte es ersteinrichtungsgeld bekommen wovon sie sich aber nur gebrauchte möbel hätten kaufen können diese aber nach 6 jahren am zerfallen wären, genauso wie die wohnung die dann auch renovierungs bedürftig wäre.

  1. könnten die mustermanns evtl. einen antrag zur renovierung und möbelkauf stellen?

2.würden die mustermanns beim kauf von E-geräten wie staubsauger mikrowelle waschmaschine/kondenstrockner oder auch PC zur weiterbildung bei umschulung unterstützt?

3.oder irgendwelche anderen unterstützenden anträge stellen?

wenn ihr keine antworten habt,könnt ihr bitte mitteilen wo man sowas erfährt(buch oder internetseite)

DANKE IM VORAUS

Hallo

HALLO MITWISSER,
pärchen musternann wohnt seit angenommenen 6 jahren als ALG II
bedarfsgemeinschaft in einer zwei zimmer wohnung, bei bezug
der wohnung
hätte es ersteinrichtungsgeld bekommen wovon sie sich aber nur
gebrauchte möbel hätten kaufen können diese aber nach 6 jahren
am zerfallen wären, genauso wie die wohnung die dann auch
renovierungs bedürftig wäre.

  1. könnten die mustermanns evtl. einen antrag zur renovierung
    und möbelkauf stellen?

nein,ist im Regelsatz enthalten,nennt sich wohl Rücklage

2.würden die mustermanns beim kauf von E-geräten wie
staubsauger mikrowelle waschmaschine/kondenstrockner oder auch
PC zur weiterbildung bei umschulung unterstützt?

nein,ist ebenfalls im Regelsatz enthalten

3.oder irgendwelche anderen unterstützenden anträge stellen?

nein,jedenfalls nicht bei der ARGE

was macht ein Pärchen jeden Monat mit 600€s würde ich mal so spontan fragen??

DANKE IM VORAUS

bitte und schrei nicht so

Man könnte in Lokalteilen oder im Internet suchen, dort verschenken manche Computer,… gegen Abholung oder eventuell in so einer lokalen Plattform von einerm Internetcafee aus eine Suchanzeige aufgeben.

Ansonsten kann man bei der Caritas nachfagen und im Sozialkaufhaus nachsehen, da gibt es so was zu leistbaren Preisen.

Hallo

pärchen musternann wohnt seit angenommenen 6 jahren als ALG II bedarfsgemeinschaft:

ALG2 gibt es erst seit 1.1.2005, also war es vorher vermutlich Sozialhilfe,oder noch ALG1…

  1. könnten die mustermanns evtl. einen antrag zur renovierung stellen?:

Laut Urteil des BSG vom 19.03.2008, Az: B 11b AS 31/06 R, gehören die Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II und sind von derArge zusätzlich zu übernehmen.
Also z.B. wenn laut Mietvertrag alle soundsoviele Jahre die Küche/Zimmer zu streichen sind usw., muss die Arge das nach vorherigem (!) Antrag als Kosten der Unterkunft übernehmen. Siehe zu „mietvertragliche Renovierungskosten“: http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-umzug-t…

2.Möbel…würden die mustermanns beim kauf von E-geräten wie staubsauger mikrowelle waschmaschine/kondenstrockner unterstützt?:

Wie hier schon richtig geschrieben wurde: Dafür sind die Ansparbeträge des monatlichen Regelsatzes gedacht. Wenn diese nicht ausreichen bzw. nicht angespart wurden, wäre nur ein rückzuzahlendes Darlehn möglich, das die Arge bewilligen kann (nicht muss). Siehe SGBII §22.

PC zur weiterbildung bei umschulung:

Wenn die Umschulung mit der Arge vereinbart wurde und ein Heim-PC für die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung nachweislich unbedingt erforderlich ist (das müsste der Träger der Weiterbildung bestätigen), könnte das ggf. bei der Arge beantragt werden. Ansonsten siehe oben, Darlehn als Kann-Leistung.

3.oder irgendwelche anderen unterstützenden anträge stellen?:

Für Pärchen Mustermann sind Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Mehrbedarf bei Schwangerschaft u. mehrtägige Klassenfahrten der Kinder ja scheinbar nicht gegeben… somit fällt das weg.

Beim Sozialamt (nicht bei der Arge!) könnten sie ggf. Kostenerstattung für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nach §49 SGB XII beantragen. http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-verhuet…

Ansonsten halt GEZ-Befreiung, Freibeträge bei T-Kom-Grundanschluss und ggf. Stadtpass/Sozialpass der Gemeinde für Ermäßigungen ( Auskunft gibt das örtliche Sozialamt).

Gruß

Hallo

was macht ein Pärchen jeden Monat mit 600€s würde ich mal so spontan fragen?? :

Da würde einem doch spontan einfallen: Es bezahlt davon unter anderem seinen Strom, sein Warmwasser, sein Telefon, sein Essen u.Trinken, seine Bekleidung und Schuhe, seine Reinigungs-, Haushalts-und Hygieneartikel, seine Praxisgebühren, mediz.Zuzahlungen und Apothekenartikel/Hilfsmittel, Reparaturen, seine Busfahrkarten, Dienstleistungs- und Servicerechnungen (Handwerker, Friseur, Kontoführungsgebühren,Schuster,…)seine Reparaturen,…- sowas zum Beispiel.

Gruß

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gesagt,verbrate ich trotzdem nicht jeden Monat das komplette Geld, wenn ich sehe, dass Neuanschaffungen fällig werden, die Schrankwand fällt ja wohl nicht grad von jetzt auf sofort zusammen

Wallflower

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Hallo,

bei der Höhe des Alg2-Bedarfssatzes kann man, wenn man diesen für die anfallenden täglichen Bedürfnisse aufbraucht, wohl kaum von ‚verbraten‘ sprechen!

Gruß

=^…^=

Hallo KM

ich kenne da jemanden der das HartzIV Experiment auch von Anfang an mitmacht und komischerweise hat der am Monatsende immer noch was Geld über, er hat auch ein Auto und in den Jahren 2000€s in einen Garten investiert. Man kann es so oder so machen. Das es keine Sonderzuschüsse mehr gibt,wurde von Anfang an aber publiziert.
Ach so, als sein Einbauherd kaputt war, hat er sich für 80€s einen gut gebrauchten in einem Second Hand Laden geholt, sogar Markenware
Man kann es so oder so machen,gelle :wink:

Wallflower

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Hallo,

das ist schön für Deinen Bekannten, aber nicht verallgemeinbar - nicht umsonst kommen die verschiedensten offiösen Menschen zu dem Ergebnis, dass der Alg2-Satz nicht bedarfsdeckend ist; richtig lustig wird es bei den Sätzen für Kinder.

Guckst Du z.B. hier:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12730

http://www.sozialhilfe24.de/news/63/hartz-4-kinder-u…

Gruß

=^…^=

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Hi

von Kinderis hier keine Rede,auch nciht von diversen Krankheiten die einen hohen Zuzahlungsbedarf bzw. besondere Ernährung bedürfen. Es wurde auch nichts von Nichtrauchern gesagt etc. also bedürfte es wohl erst mal genauerer Infos wo das Geld denn bleibt. Vielleicht beim Pizzaservice oder beim Chinesen oder bei 3 Katzen und 2 Hunden usw. der Möglichkeiten gibts ja viele.

Wallflower

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oh. sorry, bin grad etwas geplättet… Ich hab für „sowas“ lediglich 200-250 Euro monatlich (zus. für mich und fast 17-j. Sohn).

Manchmal frag ich mich echt, warum ich dann 40 Std pro Woche arbeiten gehe, wenn ich das auch ohne Arbeit haben könnte…

Gruß
S.

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Jaja Wallflower, ich kenne Dich inzwischen ja schon ein bisschen - ja nicht von Informationen bei der Meinungsbildung behindern lassen…

Kopfschüttelnde Grüße

=^…^=

ja, die Entscheidung muss jeder für sich selber treffen

Wallflower

Ein Monat mit Hartz IV
http://www.vorwaerts.de/artikel/das-hartz-iv-experiment bzw. http://www.vorwaerts.de/artikel/wenn-am-ende-des-gel…

=^…^=

die 50€s für Anschaffungen wie Möbel etc. hätte amn aber beseite tun sollen… in über 4 Jahren läppert das sich ganz schön. Der UP könnte sich mal dazu äussern, damit wir nicht weiter im Nebel stochern müssen

Wallflower

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Hallo

verbrate ich trotzdem nicht jeden Monat das komplette Geld…:

Du weisst absolut nichts darüber, welche tatsächlichen notwendigen Ausgaben in der Familie vielleicht zu tätigen waren,sodass keine so hohen Möbel-Ansparbeträge zusammengekommen sind.
Und das müsste der Fragesteller dir auch sicherlich nicht darlegen.

Gruß

Hallo

ich kenne da jemanden der das HartzIV Experiment auch von Anfang an mitmacht und komischerweise hat der am Monatsende immer noch was Geld über, er hat auch ein Auto und in den Jahren 2000€s in einen Garten investiert.:

Das „Hartz-Experiment“ ?!! Och bitte, das erkläre doch mal…ist das eine Uni-Studie oder sowas? Wo kann man denn da mal was nachlesen ?

Das Landessozialgericht Hessen hat mit Beauftragung mehrerer angesehener und erfahrener Gutachter in einem 75seitigen Bericht festgestellt, dass die Berechnung und die Höhe der Regelsätze verfassungswidrig sind, weil sie nicht das Existenzminimum decken, und hat dieses dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Wenn dein „Freund“ (mit welchen Methoden auch immer) mit seinem Regelsatz auskommt, dann ist er auf jeden Fall in keiner Weise „repräsentativ“.

Und in den allermeisten Fällen stimmen diese „Regelsatz bei meinem Freund“- Vergleichs- Geschichten im Detail dann sowieso nicht ganz… da wird schon mal „vergessen“ zu erwähnen, dass die Person noch über weiteres, priviligiertes Einkommen verfügt außer dem Regelsatz…oder dass sie sich monatlich im Rahmen ihrer Freibeträge ein wenig dazu verdient… oder noch Schonvermögen hat, aus dem sie jeden Monat ein wenig für „Extras“ abzweigt…manche „Freunde“ binden einem vielleicht auch nicht unbedingt alle Zusatzeinkünfte auf die Nase, die sie haben…usw. usw.

Insofern sind solche Stories immer sehr mit Vorsicht zu genießen…auch und gerade unter „Freunden“…

Gruß

Ach, du meinst tatsächlich, es ist allein die „Entscheidung“ des Einzelnen, ob sein Gehalt seinen Lebensunterhalt deckt ? Ob er seinen Job behalten kann , oder einen (bedarfsdeckenden - oder überhaupt einen) neuen Job findet ? Oder ob er seinen Job einfach hinwirft …um dann…- was zu machen ?
Hinwerfen, und dann ist es allein seine „Entscheidung“, ob er sich von der Behörde in eine neue Stelle oder eine lohnlose Arbeitsgelegenheit vermittelt „lässt“?

Da er ansonsten ggf. bis auf Null Unterstützung runtergekürzt wird , ist diese angebliche „Entscheidungsfreiheit“ wohl eher „theoretischer“ Natur.

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Nachsatz: Hier sind die 75 Seiten Gutachterbericht…vielleicht ja für deinen Freund mal ganz interessant…dass mehrere Gutachter sooo an seiner Realität „vorbei“ zu ihren Ergebnissen kommen konnten…
http://www.vdk.de/cms/mime/2151D1233042866.pdf

(Mich wundert übrigens etwas, dass du kein Problem damit hast, dass dein „Freund“ die für seinen Lebensunterhalt gedachten Regelsatz- Steuergelder für ein Auto und einen Garten „verbrät“…wohlmöglich noch Garten mit Hängematte statt Arbeiten? Wie hältst gerade du das aus ?! *lach*)

Aus seinem Regelsatz allein kann kein ALG2-Bezieher ein Auto, Kfz-Steuer, Versicherung,Reparaturen usw. bezahlen, wenn er mit dem Regelsatz die dafür vorgesehenen Bedarfe deckt.
Wäre das Auto zwingend erforderlich z.B. zur Berufsausübung, würde dein Freund dafür zusätzliche Leistungen bekommen (die du hier aber nicht erwähnt hast…).

Gruß

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