Anträge auf unterstützung

also bedürfte es wohl erst mal genauerer Infos wo das Geld denn bleibt.:

Na, aber wenn du das doch richtig erkannt hast… - warum dann der ganze andere platte Stammtisch-Kram von dir ? Schwer zu verstehen…

Gruß

Über einen Monat? *lach*

Ja, und sie haben es geschafft, mit dem Geld auszukommen, indem sie keine Rechnungen bezahlt haben… ;o)

Ich finde derlei Selbstversuche immer wieder recht spaßig - wobei das noch ein freundlicher welcher war -, alldieweil die Leutchen ja mit den Besitztümern weiterleben, die sie bereits vor dem Versuch hatten, also z.B. mit einer vollständigen Garderobe und funktionstüchtigen Elektrogeräten.

Wie die Sache dann nach ein paar Jahren aussieht, wenn die Kleidungsstücke nach und nach zerschlissen sind und nicht entsprechend ersetzt werden können, oder wie es wohl ist, wenn Kühlschrank und Waschmaschine innerhalb kurzer Zeit kaputt gehen und ersetzt werden müssen, wird nirgendwo so recht berücksichtigt.

Beste Grüße

=^…^=

Hallo

oh. sorry, bin grad etwas geplättet… Ich hab für „sowas“ lediglich 200-250 Euro monatlich (zus. für mich und fast 17-j.Sohn). Manchmal frag ich mich echt, warum ich dann 40 Std pro Woche arbeiten gehe, wenn ich das auch ohne Arbeit haben könnte… :

Da müsstest du aber doch eigentlich eine ganz andere Feststellung machen… bzw. dir (und deinem Chef) eine ganz andere Frage stellen:
Warum bekommst du als Steuerfachangestellte mit einer 40 Std.-Woche ein dermaßen geringes Gehalt, dass Du damit noch nicht einmal das Existenzminimum erreichst ?
Oder bewohnt Ihr eine zu teure Wohnung ? Oder habt andere Unkosten, die du hier schon vorher herausgerechnet hast…? (Dann „hinkt“ dein Vergleich mit dem ALG2-Regelsatz sowieso zwangsläufig.)

Denn ansonsten geht dein ganzes Gehalt ja offensichtlich nur für Miete und Nebenkosten drauf . Du schreibst, dass dir nach Zahlung der Miete/NK nur noch 200-250 Euro für dich und dein Kind zur Verfügung stehen. (Dein Sohn bekommt keinen Kindesunterhalt…?..Oder hast du den bereits herausgerechnet, weil er auch in die Wohnung geht…oder in ein Auto …o.s.?)

Von diesen 200-250 Euro sind 164 Kindergeld… sprich dein Gehalt reicht also wirklich nur für Miete/NK und für 36 - 86 Euro der Lebensunterhaltsbestreitung ?!
Ziehen wir mal von diesen 200-250 Euro geschätzte 50 Euro Strom ab, 20 Euro Telefon, 11 Euro Warmwasser…bleiben Euch im Monat für 2 Personen rd.120 -180 Euro.
Also pro Person und Woche 30-45 Euro… für all die anderen Posten wie Essen, Trinken, Kleidung, Haushalt, Schulmaterial, öffentl.Verkehrsmittel, GEZ müsstest Ihr ja auch davon bezahlen usw.usf…- halt auch alles andere, was man sonst zum Leben braucht.

Und das von 30-45 Euro pro Woche und Person…?! Damit würdest Ihr aber seehr weit unter dem Existenzminimum liegen. Und dein Job wäre extrem schlecht bezahlt - verwunderlich eigentlich , als Steuerfachangestellte.

Aber mal angenommen, das wäre wirklich der Fall: Dann wärt Ihr auf jeden Fall wohngeldberechtigt u. hättet ggf. auch Anspruch auf aufstockende ALG2-Leistungen. Immer mehr Menschen arbeiten ja -wie Du- 40 Std. die Woche und können damit -wie Du- nicht das Existenzminimum ihrer Familie decken.

Manchmal frag ich mich echt, warum ich dann 40 Std pro Woche arbeiten gehe, wenn ich das auch ohne Arbeit haben könnte…:

Gute Frage…warum schmeisst man nicht alles hin und wird absichtlich arbeitslos?

Weil die Aussicht vielleicht doch nicht ganz so toll ist , nur das absolute Existenzminimum zu erhalten und dafür dann 30 Stunden die Woche in einer absolut sinnlosen Arbeitsgelegenheit eingesetzt zu werden (ohne Lohn, aber immerhin mit Rückerstattung seiner Busfahrkarte) ?
Oder weil einem der Gedanke nicht gefällt, dass der Sohn , sofern er ein Gymnasium besucht, so mit 14, 15 Jahren schriftliche Bestätigungen seiner Lehrer hätte vorlegen sollen darüber, dass er überhaupt "Aussichten"hat, eines Tages das Abitur zu schaffen…weil er ansonsten nämlich schon in der 10.Kl. abgehen und Geld verdienen und zum Haushalt beisteuern sollte ?

Oder vielleicht ist es z.Zt. ja auch einfach schöner , mal über’s lange Wochenende zur Oma zu fahren, ohne dafür vorher die behördliche „Erlaubnis zur Ortsabwesenheit“ einholen zu müssen…und ohne sich und sein Kind am Rückkehrtag unter Vorlage der Ausweise bei seiner Behörde persönlich zurückmelden zu müssen ?

Du wirst deine guten Gründe haben, warum du ein (ich gehe davon aus:tatsächlich höheres verfügbares ) Einkommen dem ALG2-Bezug mit all seinen Nebenerscheinungen vorziehst.

Gruß

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Ja, stimmt…jetzt, wo du’s sagst…ich hab auch mal irgendwo sowas Ähnliches gelesen. Ich glaube, im Rahmen irgendwelcher „kirchlichen“ Aktionen (Fastenzeit? Spendenwoche? Keine Ahnung…) gab es Aktionen nach dem Motto „Einen Monat mit Hartz4 leben“.

Es stellte sich hinterher bei zumindest einer davon heraus, dass die Leute ihre laufenden Kosten und Versicherungsbeiträge wie gehabt vorab bezahlt hatten … und sich erst dann „nur den Regelsatz“ für Essen und Trinken und Freizeit „gegönnt“ haben.

„Eiiinfach war es nicht, aber man kam hin …“*lach*

In dem Monat mussten bei ihnen interessanterweise allerdings keine Stromnachzahlungen bezahlt werden, man war nicht krank (keine Praxisgebühr, keine Apothekenkäufe), es war nicht zum Schuljahresanfang (keine Bücher, keine Schulmaterialien zu kaufen), es gingen auch keine Haushaltsgeräte kaputt, auch der kleine Sohn war noch nicht aus seinem Bett herausgewachsen ( brauchte kein neues), es gab keine Einschulung, keine eintägigen Schulausflüge oder Schulveranstaltungen, keine Geburtstage, man musste in dem Monat auch keine größeren Kinderschuhe kaufen… ach, da war so einiges, was in diesem einen Monat NICHT zu bezahlen war… :wink:

Aber - was soll man letztlich darüber den Kopf schütteln. Täglich werden es ja mehr Leute, die trotz Vollzeitarbeit zusätzlich Hilfe-Leistungen beantragen müssen, um zumindest das Existenzminimum zu erreichen. Und die reale Arbeitslosigkeit nimmt auch nicht ab, im Gegenteil…

Da werden in Zukunft wohl noch sehr,sehr viel mehr Menschen erleben, wie es ist, unter Hartz4 zu leben… und das leider nicht nur als kleines „Experiment“.

Hallo,

Dir scheint bei der Lektüre des Artikels nicht aufgefallen zu sein, dass die Leutchen einfach diverse Rechnungen u.a. für Strom und Wasser nicht bezahlt haben, um mit dem Geld hinzukommen - das kann man einmal machen, ohne sofort schwerwiegende Probleme zu bekommen, aber nicht auf Dauer… ;o)

Tja, und der Betrag, der dafür vorgesehen ist, beläuft sich schon auf fast € 50.

Des Weiteren schlugen die Lebensmittel weit heftiger zu Buche als vorgesehen, und auch real existierende Monatskarten sind teurer als € 17.

Und wer weiß, im wirklichen Leben mag es vielleicht sogar vorkommen, dass man auch einmal krank wird und Medikamente über den Regelsatz hinaus benötigt (dazu reicht schon eine Grippe), oder man möchte sich hin und wieder ein Buch kaufen oder man möchte seinen Anverwandten etwas zu Weihnachten schenken oder man bringt es nicht übers Herz, sich von dem Hund, der einen seit 10 Jahren durchs Leben begleitet, zu trennen…

Das ist natürlich alles völlig überflüssiger Luxus!

Grüße

=^…^=

Noch etwas
So etwas wie die Kosten von Brillen und Zahnersatz müssen natürlich auch von dem ach so üppigen Regelsatz bestritten werden - und derlei dürfte gerade bei älteren (und praktisch unvermittelbaren) Arbeitslosen nicht selten anfallen.

Gruß

=^…^=

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Und da muss es ja noch nicht einmal erst der „Luxus“ von Weihnachten oder Hund sein, damit Menschen mit ihrem Regelsatz nicht auskommen.

Es reicht doch schon, wenn die Arge (nicht selten…) einen fehlerhaften Bescheid erstellt hat und jeden Monat zu wenig überweist (z.B. für die Unterkunftskosten)…oder wenn sie z.B. unrechtmäßig keine Erstanschaffung Waschmaschine bewilligen - und die Leute stattdessen in den teuren Waschsalon gehen müssen…

Bis da Antragsbearbeitung und Widerspruch durch sind, kann’s alleine schon 9 Monate dauern…dazu dann ggf. noch die Zeit, die eine Klage bei Gericht erfordert, bis das Geld dann endlich nachgezahlt wird…
In der Zwischenzeit müssen die Betroffenen ihre monatlichen Unterkunftskosten aber trotzdem voll bezahlen und trotzdem Wäsche waschen. Wo sollen da „Ansparleistungen“ möglich sein ?

Ganz zu schweigen von den Menschen, die chronisch krank sind, denen aber der Mehrbedarf gestrichen wurde. Die Liste „Mehrbedarfs-anerkannter“ Krankheiten wurde von 17 auf nunmehr nur noch 9 Krankheiten reduziert… und bei 6 von diesen 9 verbliebenen Krankheiten wird Mehrbedarf auch nur noch bei „schweren“ Krankheitsverläufen bewilligt.

Kranke, die früher einen Mehrbedarf (z.B.für die notwendige besondere Ernährung) bekamen wegen Diabetes, Hyperlipidämie, Hypertonie oder Hyperurikämie, erhalten nunmehr keinen Mehrbedarf mehr. Auch ALG II Beziehern mit Colitis ulcerosa, HIV, Krebs, Leberinsuffizienz, Morbus Crohn oder Multiple Sklerose bewilligt man keinen Mehrbedarf mehr, wenn kein „schwerer“ Krankheitsverlauf vorliegt.
Da die Betroffenen aber nachwievor ihren krankheitsbedingten Bedarf decken müssen, kann man sich die finanzielle Situation an fünf Fingern abzählen.

Das ist natürlich alles völlig überflüssiger Luxus!:

Joo…und interessant ist , nach welchem „Maßstab“ hier einfach abwertend über Menschen gerichtet wird - nämlich rein nach subjektivem Ermessen und eigenem Gutdünken.

Die Regelsätze enthalten klar benannte Teilbedarfe, die mit dem RS gedeckt werden sollen. Dabei hat der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum vorgesehen, in dem die Leistungsbezieher die Verwendung der Mittel selbst verwalten und ggf. „umschichten“ sollen.
Sagt z.B.jemand:„Ich rasiere mir eh ne Glatze… die paar Euro, die eigentlich für Friseurbesuch gedacht sind, benutze ich besser für die Stromnachzahlung oder für frisches Gemüse“, dann kann er das tun.

Wenn man es dann völlig legitim und okay findet und sogar noch lobend betont, dass ein „Freund“ 500 Euro im Jahr (die eigentlich für ganz andere Verwendungszwecke gedacht sind) „umschichtet“ und das Geld stattdessen in seinen Garten steckt…
wie kann man dann gleichzeitig so abfällig über andere Menschen urteilen, die ebenfalls „umschichten“, um davon z.B. Futter für ein Haustier zu kaufen…

Ist mir ein Rätsel.

Zahnersatz kostet ausser die 10€ Praxisgebühr gar nix… und der wird sicherlich auch nicht jedes Quartal fällig. Wer bei HartzIV mit keinen Zähnen in der Gusche rumrennt ist selber schuld.

Wallflower

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Hallo,

seltsam, seltsam, aber als ich letzten Monat vier Kronen bekommen habe, habe ich trotzdem eine deutlich mehr als läppische Rechnung - von der Praxisgebühr einmal ganz abgesehen - erhalten. Und das, obwohl ich als brave Zahnarztgängerin alle möglichen Ermäßigungen zur Gänze ausgeschöpft hatte. Selbst wenn ich mich für die bei meinem Zahnarzt mögliche chinesische Billigvariante entschieden hätte, wäre noch ein dreistelliger Betrag dabei rausgekommen.

Ach ja, und Brillen und Kontaktlinsen muss man inzwischen komplett selbst bezahlen, selbst dann, wenn die Fehlsichtigkeit dergestalt ist, dass man ohne Sehhilfe selbst die einfachsten Dinge des Alltags nicht bewältigen kann.

Ein Alg2-Empfänger könnte natürlich eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen - aber das ginge dann von den € 50 ab…

Gruß

=^…^=

Hallo Katze :wink:

Hallo,

seltsam, seltsam, aber als ich letzten Monat vier Kronen
bekommen habe, habe ich trotzdem eine deutlich mehr als
läppische Rechnung - von der Praxisgebühr einmal ganz
abgesehen - erhalten. Und das, obwohl ich als brave
Zahnarztgängerin alle möglichen Ermäßigungen zur Gänze
ausgeschöpft hatte. Selbst wenn ich mich für die bei meinem
Zahnarzt mögliche chinesische Billigvariante entschieden
hätte, wäre noch ein dreistelliger Betrag dabei rausgekommen.

bekommst du HartzIV oder nicht?? Wenn nicht, dann ist auch nix mit Härtefallregelung auch wenn dein Bonusheft 20 Jahre geführt wird.

Wallflower

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Hallo Mauerblümchen,

mein Einkommen ist zumindest niedrig genug, um unter die ‚Armenregelung‘ zu fallen (alleinerziehend mit zwei Kindern - da ist frau schnell arm *gg*) - sprich: Der Eigenanteil wird halbiert. Aber nicht auf Null heruntergefahren.

Und wenn ich mich recht entsinne, übernehmen die Argen nur solche Kosten, welche von der Krankenkasse grundsätzlich bezahlt würden (z.B. wenn aus welchen Gründen auch immer keine Krankenversicherung besteht); die Krankenkasse übernimmt aber grundsätzlich nicht den Eigenanteil bei Zahnersatz und grundsätzlich keine Sehhilfen, sofern keine Sehbehinderung vorliegt (das fängt, glaube, ich bei -12 Dioptrien an - ich habe auf einem Auge -8 Dioptrien, und ich kann Dir versichern, dass ich ohne Kontaktlinsen noch nicht einmal sicher bis zur Haustür käme).

Sollte es irgendwelche Krankenkassen geben, die bei Alg2-Empfängern den Eigenanteil ganz streichen, so wäre es sicher von Interesse, wenn Du selbige hier verlinken könntest.

Es könnte natürlich auch sein, dass Du einfach nur davon ausgegangen bist, dass es so sein müsse… ;o)

Gruß

=^…^=

Hallo Mietze:wink:

Hallo Mauerblümchen,

mein Einkommen ist zumindest niedrig genug, um unter die
‚Armenregelung‘ zu fallen (alleinerziehend mit zwei Kindern -
da ist frau schnell arm *gg*) - sprich: Der Eigenanteil wird
halbiert. Aber nicht auf Null heruntergefahren.

dann ist dein Einkommen noch zu hoch um in die Härtefallregelung zu kommen, nämlich doppelter Festkostenzuschuss laut HKPL vom Zahnarzt. Das ist eine Regelung vom Gesetzgeber und an die hat sich JEDE Krankenkassen zu halten

Und wenn ich mich recht entsinne, übernehmen die Argen nur
solche Kosten, welche von der Krankenkasse grundsätzlich
bezahlt würden (z.B. wenn aus welchen Gründen auch immer keine
Krankenversicherung besteht); die Krankenkasse übernimmt aber
grundsätzlich nicht den Eigenanteil bei Zahnersatz und

oh doch, wenn man in die Härtefallregelung fällt.Das hat überhaupt nix mit der ARGE zu tun

Es könnte natürlich auch sein, dass Du einfach nur davon
ausgegangen bist, dass es so sein müsse… ;o)

es ist so, dass Mauerblümchen hat die letzen Jahre seine Erfahrungen damit gesammelt,nachweisbar :wink:, der einzige Fortschritt gegenüber alten Zeiten :wink:

Gruß

ebenso

=^…^=

Wallflower

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Hallo Mauerblümchen,

dann ist dein Einkommen noch zu hoch um in die
Härtefallregelung zu kommen, nämlich doppelter
Festkostenzuschuss laut HKPL vom Zahnarzt. Das ist eine
Regelung vom Gesetzgeber und an die hat sich JEDE
Krankenkassen zu halten

nene, ich bin schon arm genug (und wenn der Vater meiner Tochter wieder einmal keine Lust hat, Unterhalt zu zahlen, sogar noch ein bisschen ärmer *gg*), ich habe mich nur falsch ausgedrückt: In meinem Fall war der doppelte Festkostenzuschuss gleichbedeutend mit dem halben Eigenanteil.

Vielleicht wäre so ein Altoma-Gebiss preiswerter als Kronen… ;o)

Nichtsdestotrotz übernehmen die Argen keine übergebliebenen Eigenanteile, keine Brillen oder sonstwie medizinisch Notwendiges, sofern es nicht sowieso von der Krankenkasse bezahlt wird.

Sprich: Selbst wenn es Deinem Bekannten gelingen mag, von dem Geld noch etwas in einen Garten zu stecken, so gibt es für andere Alg2-Empfänger noch genügend Möglichkeiten, den Bedarfssatz zur Gänze auszuschöpfen, ohne sich des sinnlosen Verprassens schuldig zu machen.

Nicht ohne Grund wird der Satz ja wie verlinkt als nicht bedarfsdeckend erachtet…

Gruß

=^…^=

[MOD] Da ist man mal einen Tag nicht da …
… und Ihr ergeht Euch in gleich in riesigen Off-topic-Diskussionen… :wink:

Abgeschlossen!

LG & schöne Ostern :smile:
Liza

du bist gemein :wink: ich bitte aber um Erhalt meiner * und die von der Mietze :wink:

Wallflower

[MOD] Off-topic-Diskussion

du bist gemein :wink:

Ich weiß. :wink:

ich bitte aber um Erhalt meiner * und die von der Mietze :wink:

Ich habe keine Löschaktion angemeldet, oder?! (Das habt Ihr aber nur der Tatsache zu verdanken, dass Ihr wenigstens vom großen Überthema „Alg II“ nicht groß abgewichen seid! Und weil ich zu faul bin, so viele Artikel zu löschen… :sunglasses:

LG
Liza