Anwaltsuche

Wer übers Internet nach einem Anwalt sucht, findet vor allem Adressensammlungen, die nach einem nicht erkennbaren Modus ein paar Adressen vorschlagen. Da sind auch welche darunter, die dafür bezahlen, daß sie vorgeschlagen werden. Eine brauchbare Möglichkeit, einen Anwalt zu finden, der sich wirklich darum bemüht, daß man sein gutes Recht bekommt, ist m. E. nur gegeben, wenn man sich über die wichtigsten Pflichten der Anwaltschaft informiert, die maßgeblich und entscheidend sind für jeglichen Rechtserfolg.

Ich weiß, (mehr als ein bissel), daß es vor allem dann zu Schwierigkeiten, langen und teuren Prozessen mit frustrierendem Ausgang (z. B. zu einem Vergleich) kommt, wenn eine schwächere Partei gegen eine starke Partei antreten muß. Beispielsweise ein Unfallopfer gegen eine Versicherungsgesellschaft, oder ein unbedeutender Bürger gegen eine Stadt, eine Behörde etc.

Wo findet man kurze, prägnante Informationen über die wichtigsten Anwaltspflichten, die einen raschen Rechtserfolg garantieren? Anwaltskammern sind nach meinen Erfahrungen nicht geeignet und helfen bei der Suche nach einem fähigen Anwalt auch nicht. Man kann zwar über sie umfangreiche Literatur über Anwaltspflichten in Erfahrung bringen, doch wer hat schon genug Zeit und Grips, um sich in sowas einzulesen und alles zu beachten?

Es gab mal ein Taschenbuch von einer Frau, die als Sekretärin in Anwaltskanzleien gearbeitet hat. Ich habe das gelesen, fand aber die wichtigsten Dinge nicht darin und hatte Schwierigkeiten mit vielen Ratschlägen.

Hallo ersteinmal.

Villeicht musst Du einfach des Taschenbuch nochmal besser lesen.

Gruss Akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich weiß, (mehr als ein bissel), daß es vor allem dann zu
Schwierigkeiten, langen und teuren Prozessen mit
frustrierendem Ausgang (z. B. zu einem Vergleich) kommt, wenn
eine schwächere Partei gegen eine starke Partei antreten muß.
Beispielsweise ein Unfallopfer gegen eine
Versicherungsgesellschaft, oder ein unbedeutender Bürger gegen
eine Stadt, eine Behörde etc.

Das kannst du nicht wissen, weil es nicht wahr ist. Wahr ist leider, dass viele, die einen Prozess verlieren oder mit einem Vergleich beenden (wozu sie übrigens niemand zwingt), die Erklärung nicht darin suchen, dass sie nicht im Recht waren, sondern darin, dass sie sich einem vermeintlich übermächtigen Gegner gegenübersahen. Nur: Dem Gericht ist das schnurzpiepegal. Als Referendar hatte ich auch schon das Vergnügen, Urteile schreiben zu dürfen, und dabei habe ich mir stets nur zwei Fragen Gedanken gemacht: Wie ist die Tatsachenlage? Wie ist dieselbe rechtlich zu beurteilen? Wer da als Partei wie groß und mächtig war, hat mich einen feuchten Dreck interessiert. Und meine Ausbilderin (Richterin) mit Sicherheit auch. Richter sind völlig unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das steht sogar im Grundgesetz.

Wo findet man kurze, prägnante Informationen über die
wichtigsten Anwaltspflichten, die einen raschen Rechtserfolg
garantieren?

Wie soll man denn den Erfolg garantieren? Was, wenn der Mandant nicht im Recht ist? Was, wenn er die eforderlichen Tatsachen nicht beweisen kann, obwohl er die Beweislast trägt? Was, wenn die Rechtsfrage verschiedentlich gesehen werden kann und das Gericht einer anderen Auffassung folgt? Was dann?

Levay

Ich weiß, (mehr als ein bissel), daß es vor allem dann zu
Schwierigkeiten, langen und teuren Prozessen mit
frustrierendem Ausgang (z. B. zu einem Vergleich) kommt, wenn
eine schwächere Partei gegen eine starke Partei antreten muß.
Beispielsweise ein Unfallopfer gegen eine
Versicherungsgesellschaft, oder ein unbedeutender Bürger gegen
eine Stadt, eine Behörde etc.

Das kannst du nicht wissen, weil es nicht wahr ist. Wahr ist
leider, dass viele, die einen Prozess verlieren oder mit einem
Vergleich beenden (wozu sie übrigens niemand zwingt), die
Erklärung nicht darin suchen, dass sie nicht im Recht waren,
sondern darin, dass sie sich einem vermeintlich übermächtigen
Gegner gegenübersahen. Nur: Dem Gericht ist das
schnurzpiepegal. Als Referendar hatte ich auch schon das
Vergnügen, Urteile schreiben zu dürfen, und dabei habe ich mir
stets nur zwei Fragen Gedanken gemacht: Wie ist die
Tatsachenlage? Wie ist dieselbe rechtlich zu beurteilen? Wer
da als Partei wie groß und mächtig war, hat mich einen
feuchten Dreck interessiert. Und meine Ausbilderin (Richterin)
mit Sicherheit auch. Richter sind völlig unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen. Das steht sogar im Grundgesetz.

Woher weißt Du, daß ich das nicht weiß? Glaubst Du ernsthaft, ich würde so etwas Belastendes
ins Internet stellen, wenn ich dafür nicht gute Gründe hätte?

Woher willst Du wissen, daß nicht wahr ist, was ich schreibe? Als kluger Jurist oder
juristisch geschulter Mensch müßtest Du fragen, womit ich meine Behauptungen beweisen kann.
Erst wenn Dir alle relevanten Fakten vorliegen, dürftest Du dir ein Urteil erlauben.

Die Veröffentlichung eines Skandalfalles der Württembergischen Versicherung im Internet zeigt
sehr deutlich, daß sehr viel dran ist an meinen Informationen, sodaß man nicht unbedingt alle
Beweise einsehen muß, um zu erkennen, wie der Hase läuft im deutschen Rechtssystem.

Wo findet man kurze, prägnante Informationen über die
wichtigsten Anwaltspflichten, die einen raschen Rechtserfolg
garantieren?

Wie soll man denn den Erfolg garantieren? Was, wenn der
Mandant nicht im Recht ist? Was, wenn er die eforderlichen
Tatsachen nicht beweisen kann, obwohl er die Beweislast trägt?
Was, wenn die Rechtsfrage verschiedentlich gesehen werden kann
und das Gericht einer anderen Auffassung folgt? Was dann?

Levay

Diese Frage zeigt mit, daß Du allenfalls mal ein Urteil abgeschrieben hast. Die soll es ja
gelegentlich auch geben, wenn ein Vergleich einfach nicht zu schaffen war …

  1. Es gibt kein Rechtsproblem, das nicht zufriedenstellend für alle Beteiligten gelöst werden
    kann, weil einem, der irgendein Recht verletzt hat, klar gemacht werden kann durch
    konsensierte Rechtsmeinung, daß dies nicht zu tolerieren ist! Es ist üblicherweise Aufgabe des
    Anwalts, die Rechtsverletzung zu erkennen, und soweit er dazu weitere Experten benötigt,
    entsprechende Sachverständige oder Richter einzuschalten!

  2. Können die zur Rechtsfindung bzw. Rechtsverwirklichung erforderlichen Tatsachen nicht
    bewiesen oder glaubhaft gemacht werden (auch das ist möglich, wenn man weiß, nach welchen
    Grundsätzen Juristen handeln müssen!), muß ein Rechtsuchender einsehen, daß nichts zu machen
    ist. Er kann sich dann teure Umwege und Frustrationen sparen. - Viele wissen gar nicht, daß
    man Rechtsverletzer an den Kosten für die Ausfüllung der Beweislast beteiligen kann, sie ihnen
    sogar komplett auflasten kann, wenn man zielorientiert, schrittweise und klug vorgeht. Das ist
    viel einfacher, als es sich anhört, denn unsere Rechtsordnung ist eine Landkarte, die man nur
    richtig herum halten muß, um alles zu finden, was man braucht, um sein gutes Recht zu bekommen
    von der mächtigsten Macht im Lande, den Juristen.

  3. Wenn die Rechtslage unklar ist, kann das Gericht nicht irgendeiner Auffassung folgen. Es
    muß sich an das Gesetz halten, und das ist so gut, daß es kaum unklare Rechtslagen gibt.
    Soweit doch mal Uneinigkeit entsteht, gibt es Möglichkeiten, sich am Ziel aller Gesetze zu
    orientieren, was schwierige Rechtsfragen viel einfacher macht, als sich mächtige Interessen
    wünschen, die bisher zu oft die Auslegungsmethodik der Rechtswissenschaft zu ihren Gunsten
    nutzen konnten und damit nicht selten Ohnmächtige über den Tisch zogen. Stößt man auf
    willkürlich handelnde Richter, muß man nur dafür sorgen, daß sie sich vorsätzlich dem Gesetz
    unterwerfen, oder dies eben vorsätzlich nicht tun, damit man sie wegen Rechtsbeugung oder
    besser Rechtsbruch anzeigen und erfolgreich bestrafen kann.

Wer weiß sowas schon? Nach meinen Recherchen oft nicht mal Rechtsexperten.

Auch wenn es schon viele Anfragen und Diskussionen zu diesem Thema gegeben hat, wurde bisher
doch meist das verbreitet und gefressen, was Juristen meinten. Unsere Rechtsordnung ist aber
demokratisch, und was Richter und Anwälte tun müssen, sollte sich mit dem gesunden
Rechtsempfinden des Volkes decken, das sich ruhig mal die Mühe machen sollte, ein bißchen
genauer hinzuschauen. Es gibt nämlich viel Neues, mit tollen Entlastungsmöglichkeiten.

Hallo ersteinmal.

Villeicht musst Du einfach des Taschenbuch nochmal besser
lesen.

Gruss Akkon

Danke für Deinen tollen Ratschlag. Ich habe es sogar einen Rechtsjournalisten lesen lassen,
der mir gesagt hat, das Wichtigste stünde nicht drin. Das behalten Juristen für sich, damit
sie immer gut beschäftigt sind und niemand so recht weiß, was dumm gelaufen ist, und wer
Schuld daran ist …

Sehr unglückliche Wortwahl!

Unsere Rechtsordnung ist aber
demokratisch, und was Richter und Anwälte tun müssen, sollte
sich mit dem gesunden
Rechtsempfinden des Volkes decken

Ich weiß nicht, ob du diesen Begriff absichtlich gewählt hast und damit deine Gesinnung ausdrücken willst; aber Fakt ist jedenfalls, dass „gesundes Volksempfinden“ für genau das Gegenteil von Demokratie steht.

Der Begriff wurde in der Nazizeit im Strafrecht verwendet, um Taten ahnden zu können, ohne dass die Tat zu derem Zeitpunkt streng umrissen in einem Gesetz mit Strafe bedroht sein musste. Es kann eben nicht entscheidend sein, was das „gesunde Volksempfinden“ sagt, zumal ja irgendwer eine Deutungshoheit hierüber haben müsste (und einen „Führer“ haben wir nicht mehr!), sondern was das Gesetz sagt. Demokratisch ist, wenn das Gesetz auf einem bestimmten Weg entsteht, z.B. so wie hier: Wahlen, Abgeordnete, Gesetze.

Levay

3 „Gefällt mir“

Ach, weißt du, es wird immer einen Möchtegern-Experten und Wichtigtuer geben, der das behauptet, was du hören willst.

Levay

Woher weißt Du, daß ich das nicht weiß?

Das sagte ich ja schon: Weil es inhaltlich nicht stimmt. Was aber nicht ist, das kann auch niemand „wissen“.

Glaubst Du ernsthaft,
ich würde so etwas Belastendes
ins Internet stellen, wenn ich dafür nicht gute Gründe hätte?

Absolut! Ich gehe fest davon aus, dass du eine falsche Wahrnehmung hast. Ich habe das doch vor Gericht oft genug gelebt. Leute, die überhaupt nicht einsehen, dass sie schlichtweg nicht im Recht sind, obwohl das so offensichtlich ist.

Woher willst Du wissen, daß nicht wahr ist, was ich schreibe?

Weil es nicht wahr ist. Du schreibst ja keineswegs, dass du eine bestimmte schlechte Erfahrung gemacht hast; das wäre ja am Ende sogar möglich, nicht ganz ohne Grund gibt es den Strafrechtstatbestand der Rechtsbeugung. Du aber kommst hier reingeschneit und willst uns erzählen, wie die Justiz so sind, die Richter, die Anwälte etc. pp.

Als kluger Jurist oder
juristisch geschulter Mensch müßtest Du fragen, womit ich
meine Behauptungen beweisen kann.
Erst wenn Dir alle relevanten Fakten vorliegen, dürftest Du
dir ein Urteil erlauben.

Ach, machen wir das doch mal wie vor einem (Zivil-)Gericht. Hier muss ich als Richter überhaupt nix, im Gegenteil. Es ist allein Aufgabe der Parteien, den Tatsachenstoff zu liefern und Beweisanträge zu stellen. Wenn du etwas zu erzählen hast, das beweist, wie die Justiz, die Richter usw. sind, dann nur zu. Ich glaube dir aber allenfalls (wenn überhaupt), dass du persönlich schlechte Erfahrungen gemacht hast. Dass du den Justizapparat beurteilen kannst, bestreite ich ganz energisch.

Die Veröffentlichung eines Skandalfalles der Württembergischen
Versicherung im Internet zeigt
sehr deutlich, daß sehr viel dran ist an meinen Informationen,
sodaß man nicht unbedingt alle
Beweise einsehen muß, um zu erkennen, wie der Hase läuft im
deutschen Rechtssystem.

Siehst du - völliger Nonsens. Noch mal: Ich war Referendar an einem Zivilgericht. Und ich bin mir ganz, ganz, ganz sicher, dass dort schlicht und ergreifend nach Recht und Gesetz entschieden wurde. Im Gegensatz zu dir kann ich das sogar beurteilen.

Diese Frage zeigt mit, daß Du allenfalls mal ein Urteil
abgeschrieben hast. Die soll es ja
gelegentlich auch geben, wenn ein Vergleich einfach nicht zu
schaffen war …

Ich habe sogar diverse Urteile geschrieben, das so nebenbei. Was den Vergleich angeht, so haben nur (!) die Parteien die Macht, diesen abzuschließen. Das Gericht kann sie dazu nicht zwingen. So what? Wozu das Theater? Was hast du nur mit deinen Vergleichen? Die Regel ist doch kinderleicht: Wenn du keinen Vergleich willst, schließt du keinen ab. Tust du es doch, ist das DEINE Entscheidung.

  1. Es gibt kein Rechtsproblem, das nicht zufriedenstellend für
    alle Beteiligten gelöst werden
    kann, weil einem, der irgendein Recht verletzt hat, klar
    gemacht werden kann durch
    konsensierte Rechtsmeinung, daß dies nicht zu tolerieren ist!

Das ist so nicht richtig, weil Entscheidungen auch von den Gesetzen abhängen (mit denen nicht jeder in jedem Fall einverstanden sein muss) sowie von Tatsachenbeweisen und natürlich von Rechtsansichten.

  1. Können die zur Rechtsfindung bzw. Rechtsverwirklichung
    erforderlichen Tatsachen nicht
    bewiesen oder glaubhaft gemacht werden (auch das ist möglich,
    wenn man weiß, nach welchen
    Grundsätzen Juristen handeln müssen!), muß ein Rechtsuchender
    einsehen, daß nichts zu machen
    ist. Er kann sich dann teure Umwege und Frustrationen sparen.

Weiß ich alles. Und?

  • Viele wissen gar nicht, daß
    man Rechtsverletzer an den Kosten für die Ausfüllung der
    Beweislast beteiligen kann, sie ihnen
    sogar komplett auflasten kann, wenn man zielorientiert,
    schrittweise und klug vorgeht.

Und?

Das ist
viel einfacher, als es sich anhört, denn unsere Rechtsordnung
ist eine Landkarte, die man nur
richtig herum halten muß, um alles zu finden, was man braucht,
um sein gutes Recht zu bekommen
von der mächtigsten Macht im Lande, den Juristen.

Hey, was du brauchst, ist, glaube ich, Urlaub!

  1. Wenn die Rechtslage unklar ist, kann das Gericht nicht
    irgendeiner Auffassung folgen.

Das Gericht entscheidet aber allein darüber, welcher vertretbaren Auffassung es folgt. Niemand kann ihm das vorschreiben, außer im Rechtsmittelverfahren.

Es
muß sich an das Gesetz halten, und das ist so gut, daß es kaum
unklare Rechtslagen gibt.

Ja nee, ist klar.

Soweit doch mal Uneinigkeit entsteht, gibt es Möglichkeiten,
sich am Ziel aller Gesetze zu
orientieren, was schwierige Rechtsfragen viel einfacher macht,
als sich mächtige Interessen
wünschen, die bisher zu oft die Auslegungsmethodik der
Rechtswissenschaft zu ihren Gunsten
nutzen konnten und damit nicht selten Ohnmächtige über den
Tisch zogen.

Blablabla… Konkret, werd mal konkret! Und übrigens: Was kümmert das einen Richter? Ein Richter kennt das Gesetz selbst, er wendet es so an, wie er es für anzuwenden hält. Von „Mächtigen“ lässt er sich nicht beeindrucken, warum auch?

Stößt man auf
willkürlich handelnde Richter, muß man nur dafür sorgen, daß
sie sich vorsätzlich dem Gesetz
unterwerfen, oder dies eben vorsätzlich nicht tun, damit man
sie wegen Rechtsbeugung oder
besser Rechtsbruch anzeigen und erfolgreich bestrafen kann.

Und?

Wer weiß sowas schon? Nach meinen Recherchen oft nicht mal
Rechtsexperten.

Nee, ist klar.

Levay

  • der sich immer wieder ärgert, seine Zeit mit so was verschwendet zu haben -
2 „Gefällt mir“

Hallo,

ich gebe zu, dass es mir ernsthaft schwer gefallen ist, Deine Frage annähernd ernst zu nehmen.

Aber die Passage mit dem Taschenbuch hat mich dann doch dazu bewogen, meine Ansicht bzgl. Rechts-Taschenbüchern für Laien kundzutun.

Eine Antwort hierauf war allerdings nicht erwartet.

noch ein schönes WE

Akkon

PS: … und eine Grußformel gilt im Übrigen auch als höflich

Hi

Auch wenn es schon viele Anfragen und Diskussionen zu diesem
Thema gegeben hat, wurde bisher
doch meist das verbreitet und gefressen, was Juristen meinten.

Hier sprechen auch ein paar Juristen, daher „auch“ der Forenname.

Unsere Rechtsordnung ist aber
demokratisch, und was Richter und Anwälte tun müssen, sollte
sich mit dem gesunden
Rechtsempfinden des Volkes decken, das sich ruhig mal die Mühe
machen sollte, ein bißchen
genauer hinzuschauen. Es gibt nämlich viel Neues, mit tollen
Entlastungsmöglichkeiten.

Wenn im Zivilrecht zwei Parteien gegenüberstehen, sind das regelmäßig zwei Vertreter des „gesunden Rechtsempfindens“. Nachdem sie sich ja gerade vor Gericht gegenüberstehen, kann es dann nicht sein, dass es divergierende „gesunde Rechtsempfinden“ gibt?
sers

Unsere Rechtsordnung ist aber
demokratisch, und was Richter und Anwälte tun müssen, sollte
sich mit dem gesunden
Rechtsempfinden des Volkes decken

Ich weiß nicht, ob du diesen Begriff absichtlich gewählt hast
und damit deine Gesinnung ausdrücken willst; aber Fakt ist
jedenfalls, dass „gesundes Volksempfinden“ für genau das
Gegenteil von Demokratie steht.

Ich sprach vom gesunden Rechtsempfinden des Volkes. Die meisten Demokraten haben auch nichts
dagegen, wenn Richter im Namen des Volkes urteilen, und gesund ist das, was möglichst lange
ein Leben in Zufriedenheit ermöglicht. Ich verbinde mit meinen Aussagen keinerlei nazinahe
Gedanken.

Der Begriff wurde in der Nazizeit im Strafrecht verwendet, um
Taten ahnden zu können, ohne dass die Tat zu derem Zeitpunkt
streng umrissen in einem Gesetz mit Strafe bedroht sein
musste. Es kann eben nicht entscheidend sein, was das „gesunde
Volksempfinden“ sagt, zumal ja irgendwer eine Deutungshoheit
hierüber haben müsste (und einen „Führer“ haben wir nicht
mehr!), sondern was das Gesetz sagt. Demokratisch ist, wenn
das Gesetz auf einem bestimmten Weg entsteht, z.B. so wie
hier: Wahlen, Abgeordnete, Gesetze.

Levay

Eine Deutungshoheit über das, was die Masse oder die Mehrheit empfindet, kann nur die Masse
oder die Mehrheit selbst haben. Wird sie durch Ignoranz und Gewalt entmächtigt, beispielweise
durch Juristen, die sich einen Dreck um unsere Gesetze kümmern und sie auslegen nach Lust und
Laune, kann sie in jeder Staatsform von Mächtigen mißbraucht werden zum Zwecke der Ausbeutung.
Deshalb müßte das Volk wenigstens eine Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Rechtsverwirklichung
bekommen durch Anwälte, die ihre Pflichten ernst nehmen. Leider ist das vieles im Argen.

1 „Gefällt mir“

Woher weißt Du, daß ich das nicht weiß?

Danke, Levay, für Deine interessante Antwort, ich werde morgen ausführlich darauf eingehen,
freue mich schon darauf, denn sie zeigt die Denkweise der Justiz, die zu massenhaften
Frustrationen führt und immer mehr Menschen dazu bringt, sich allein durch die Androhung eines
Prozesses nötigen zu lassen oder Unrecht hinzunehmen.

Hier mal der Fall, der seit langem mit dem Wissen der beteiligten Juristen im Internet
veröffentlicht ist: http://www.zweite-hilfe.de/instanzenweg.html Was dort zu lesen ist, zieht
einem die Schuhe aus. Aber klar, kann man auch das alles komplett mit Nichtwissen bestreiten.
Dazu gehört nicht viel. Da es aber im Internet veröffentlicht ist und beispielsweise als
Begründung dient für eine millionenschwere Klage beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, überdies die Möglichkeit angeboten wird für Skeptiker, alle genannten Fakten
gerichtstauglich zu beweisen, ist auch ein totales Bestreiten nichts weiter als ein bißchen
Qualm mit der Hoffnung, daß er vielen die Augen beißt.

Das sagte ich ja schon: Weil es inhaltlich nicht stimmt. Was
aber nicht ist, das kann auch niemand „wissen“.

Glaubst Du ernsthaft,
ich würde so etwas Belastendes
ins Internet stellen, wenn ich dafür nicht gute Gründe hätte?

Absolut! Ich gehe fest davon aus, dass du eine falsche
Wahrnehmung hast. Ich habe das doch vor Gericht oft genug
gelebt. Leute, die überhaupt nicht einsehen, dass sie
schlichtweg nicht im Recht sind, obwohl das so offensichtlich
ist.

Woher willst Du wissen, daß nicht wahr ist, was ich schreibe?

Weil es nicht wahr ist. Du schreibst ja keineswegs, dass du
eine bestimmte schlechte Erfahrung gemacht hast; das wäre ja
am Ende sogar möglich, nicht ganz ohne Grund gibt es den
Strafrechtstatbestand der Rechtsbeugung. Du aber kommst hier
reingeschneit und willst uns erzählen, wie die Justiz so sind,
die Richter, die Anwälte etc. pp.

Als kluger Jurist oder
juristisch geschulter Mensch müßtest Du fragen, womit ich
meine Behauptungen beweisen kann.
Erst wenn Dir alle relevanten Fakten vorliegen, dürftest Du
dir ein Urteil erlauben.

Ach, machen wir das doch mal wie vor einem (Zivil-)Gericht.
Hier muss ich als Richter überhaupt nix, im Gegenteil. Es ist
allein Aufgabe der Parteien, den Tatsachenstoff zu liefern und
Beweisanträge zu stellen. Wenn du etwas zu erzählen hast, das
beweist, wie die Justiz, die Richter usw. sind, dann nur zu.
Ich glaube dir aber allenfalls (wenn überhaupt), dass du
persönlich schlechte Erfahrungen gemacht hast. Dass du den
Justizapparat beurteilen kannst, bestreite ich ganz energisch.

Die Veröffentlichung eines Skandalfalles der Württembergischen
Versicherung im Internet zeigt
sehr deutlich, daß sehr viel dran ist an meinen Informationen,
sodaß man nicht unbedingt alle
Beweise einsehen muß, um zu erkennen, wie der Hase läuft im
deutschen Rechtssystem.

Siehst du - völliger Nonsens. Noch mal: Ich war Referendar an
einem Zivilgericht. Und ich bin mir ganz, ganz, ganz sicher,
dass dort schlicht und ergreifend nach Recht und Gesetz
entschieden wurde. Im Gegensatz zu dir kann ich das sogar
beurteilen.

Diese Frage zeigt mit, daß Du allenfalls mal ein Urteil
abgeschrieben hast. Die soll es ja
gelegentlich auch geben, wenn ein Vergleich einfach nicht zu
schaffen war …

Ich habe sogar diverse Urteile geschrieben, das so nebenbei.
Was den Vergleich angeht, so haben nur (!) die Parteien die
Macht, diesen abzuschließen. Das Gericht kann sie dazu nicht
zwingen. So what? Wozu das Theater? Was hast du nur mit deinen
Vergleichen? Die Regel ist doch kinderleicht: Wenn du keinen
Vergleich willst, schließt du keinen ab. Tust du es doch, ist
das DEINE Entscheidung.

  1. Es gibt kein Rechtsproblem, das nicht zufriedenstellend für
    alle Beteiligten gelöst werden
    kann, weil einem, der irgendein Recht verletzt hat, klar
    gemacht werden kann durch
    konsensierte Rechtsmeinung, daß dies nicht zu tolerieren ist!

Das ist so nicht richtig, weil Entscheidungen auch von den
Gesetzen abhängen (mit denen nicht jeder in jedem Fall
einverstanden sein muss) sowie von Tatsachenbeweisen und
natürlich von Rechtsansichten.

  1. Können die zur Rechtsfindung bzw. Rechtsverwirklichung
    erforderlichen Tatsachen nicht
    bewiesen oder glaubhaft gemacht werden (auch das ist möglich,
    wenn man weiß, nach welchen
    Grundsätzen Juristen handeln müssen!), muß ein Rechtsuchender
    einsehen, daß nichts zu machen
    ist. Er kann sich dann teure Umwege und Frustrationen sparen.

Weiß ich alles. Und?

  • Viele wissen gar nicht, daß
    man Rechtsverletzer an den Kosten für die Ausfüllung der
    Beweislast beteiligen kann, sie ihnen
    sogar komplett auflasten kann, wenn man zielorientiert,
    schrittweise und klug vorgeht.

Und?

Das ist
viel einfacher, als es sich anhört, denn unsere Rechtsordnung
ist eine Landkarte, die man nur
richtig herum halten muß, um alles zu finden, was man braucht,
um sein gutes Recht zu bekommen
von der mächtigsten Macht im Lande, den Juristen.

Hey, was du brauchst, ist, glaube ich, Urlaub!

  1. Wenn die Rechtslage unklar ist, kann das Gericht nicht
    irgendeiner Auffassung folgen.

Das Gericht entscheidet aber allein darüber, welcher
vertretbaren Auffassung es folgt. Niemand kann ihm das
vorschreiben, außer im Rechtsmittelverfahren.

Es
muß sich an das Gesetz halten, und das ist so gut, daß es kaum
unklare Rechtslagen gibt.

Ja nee, ist klar.

Soweit doch mal Uneinigkeit entsteht, gibt es Möglichkeiten,
sich am Ziel aller Gesetze zu
orientieren, was schwierige Rechtsfragen viel einfacher macht,
als sich mächtige Interessen
wünschen, die bisher zu oft die Auslegungsmethodik der
Rechtswissenschaft zu ihren Gunsten
nutzen konnten und damit nicht selten Ohnmächtige über den
Tisch zogen.

Blablabla… Konkret, werd mal konkret! Und übrigens: Was
kümmert das einen Richter? Ein Richter kennt das Gesetz
selbst, er wendet es so an, wie er es für anzuwenden hält. Von
„Mächtigen“ lässt er sich nicht beeindrucken, warum auch?

Stößt man auf
willkürlich handelnde Richter, muß man nur dafür sorgen, daß
sie sich vorsätzlich dem Gesetz
unterwerfen, oder dies eben vorsätzlich nicht tun, damit man
sie wegen Rechtsbeugung oder
besser Rechtsbruch anzeigen und erfolgreich bestrafen kann.

Und?

Wer weiß sowas schon? Nach meinen Recherchen oft nicht mal
Rechtsexperten.

Nee, ist klar.

Levay

  • der sich immer wieder ärgert, seine Zeit mit so was
    verschwendet zu haben -
1 „Gefällt mir“

Richter sind völlig unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen. Das steht sogar im Grundgesetz.
Levay

So sollte es sein. Ist aber leider nur Dein und mein Wunschdenken. Da die Justiz insgesamt nicht unabhängig ist, können es die Richter auch nicht sein. Richter werden ernannt und nicht vom Volk gewählt.

Sie unterliegen -gewollt oder nicht gewollt- dem gesellschaftlichen Zeitgeist und besonders politischem Druck in politischen Verfahren. Wer sich als Richter nicht fügt wird kaltgestellt und/oder über die Medien „behandelt“.

Hugi von Heidenreich

Meine Güte, Levay…
…warum tust Du Dir das denn wirklich an und versaust Dir selbst das Wochenende mit diesen Krampfkadetten.

Und solange ihnen immer wieder jemand antwortet, werden sie ihren Müll hier immer weiter verbreiten.

Tu Dir und uns allen einen Gefallen und ignoriere was zu ignorieren ist.

Ist langfristig glaube ich auch gesünder :smile:

Gruß
Dea

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1 „Gefällt mir“

Sir, yes, Sir!

ach, Levay …
Levay,

mal ganz ehrlich, was weißt Du denn schon? Du hast nur ein paar Vorlesungen besucht, ein paar Lehrbücher und Skripten gelesen und evtl. noch ein paar Kommentare bemüht.

Demgegenüber steht die Lebensweisheit unseres „Multitalents“, wie er sich bezeichnet, gepaart mit der geballten Taschenbuchpalette deutsche Rechtsliteratur und nicht zu vergessen der schier unendlichen Wissensmacht des Internets.

Also lehn Dich zurück genieß den link von Wissensbißler (wie er wohl auf bayerisch heißen dürfte) und genieß das Wochenende in der traurigen Gewissheit, dass selbst Götter mit manchen Dingen vergeblich kämpfen.

Kollegialer Gruss

akkon

Woher weißt Du, daß ich das nicht weiß?

Das sagte ich ja schon: Weil es inhaltlich nicht stimmt. Was
aber nicht ist, das kann auch niemand „wissen“.

Hier hört man deutlich heraus, wie Du infantil mit dem Fuß aufstampfst
und TROTZDEM! schreist. Mehr nicht. Die Banane ist nicht krumm, mein
lieber Herr Jurist, weil sie krumm ist.

Glaubst Du ernsthaft,
ich würde so etwas Belastendes
ins Internet stellen, wenn ich dafür nicht gute Gründe hätte?

Absolut! Ich gehe fest davon aus, dass du eine falsche
Wahrnehmung hast. Ich habe das doch vor Gericht oft genug
gelebt. Leute, die überhaupt nicht einsehen, dass sie
schlichtweg nicht im Recht sind, obwohl das so offensichtlich
ist.

Du schließt aus dem Verhalten anderer auf meines. Interessant
vielleicht, aber nicht sehr gescheit, denn so müßte ich ja auch aus
dem Verhalten anderer Rückschlüsse auf Deines ziehen. Das tue ich aber
nicht, weil ich weiß, daß Menschen sehr unterschiedlich handeln und
die Institution Recht doch nicht möchte, irgendwann durch einen
Computer ersetzt zu werden, weil alles so einfach und einheitlich ist

Daß Leute nicht einsehen, daß sie nicht im Recht sind, hatten einen
falschen Rechtanwalt, einen, der zu faul war, ihnen die für ihr
Rechtsproblem zuständige Rechtsvorschrift herauszusuchen und
vorzulegen, weil es bequemer für ihn war, irgendeinen Kommentar
herausziehen oder ein Urteil, mit dem man mal mit der Arbeit anfangen
konnte, unabhängig vom Ausgang, was ja letztlich auch egal ist, weil
sie für jedes Nureinbisselwas Geld abrechnen können.

Woher willst Du wissen, daß nicht wahr ist, was ich schreibe?

Weil es nicht wahr ist. Du schreibst ja keineswegs, dass du
eine bestimmte schlechte Erfahrung gemacht hast; das wäre ja
am Ende sogar möglich, nicht ganz ohne Grund gibt es den
Strafrechtstatbestand der Rechtsbeugung. Du aber kommst hier
reingeschneit und willst uns erzählen, wie die Justiz so sind,
die Richter, die Anwälte etc. pp.

Banane, Banane, Banane. Bist Du ein Witzbold oder einer, der auch mit
Krämpfen im Hirn verhindert, daß das Versagen vieler Juristen endlich
mal auf die Bühne der deutschen Öffentlichkeit kommt? - Mal sehen, wei
Deine Reaktion ausfällt. Bevor Du mutmaßt, ich käme mirnichtsdirnichts
einfach nur hereingeschneit wie ein nichtswissender Volldepp, solltest
Du erst mal genauer hinschauen. Das empfiehlt sich immer, und das
empfehlen auch die Lehrer der Juristen.

Als kluger Jurist oder
juristisch geschulter Mensch müßtest Du fragen, womit ich
meine Behauptungen beweisen kann.
Erst wenn Dir alle relevanten Fakten vorliegen, dürftest Du
dir ein Urteil erlauben.

Ach, machen wir das doch mal wie vor einem (Zivil-)Gericht.
Hier muss ich als Richter überhaupt nix, im Gegenteil. Es ist
allein Aufgabe der Parteien, den Tatsachenstoff zu liefern und
Beweisanträge zu stellen. Wenn du etwas zu erzählen hast, das
beweist, wie die Justiz, die Richter usw. sind, dann nur zu.
Ich glaube dir aber allenfalls (wenn überhaupt), dass du
persönlich schlechte Erfahrungen gemacht hast. Dass du den
Justizapparat beurteilen kannst, bestreite ich ganz energisch.

Nein, wir werden das hier nicht wie in einer Gerichtsshow abspulen,
weil ich hier nicht vor Gericht bin. Ich schreibe in einem
Expertenforum und erwarte deshalb auch keinen Juristenquark mit
Machtmogelei, Willkür und Unterdrucksetzung!

Das Problem bisher war in den meisten Fällen, daß Betroffene kaum in
der Lage waren, die in ihrem Fall entstandenen Fehler und Versäumnisse
zu erkennen, Verursachern zuzuordnen, nachzuweisen und dann auch
erfolgreich zu reklamieren! Deshalb gibt es auch relativ wenige im
Internet veröffentlichte Fälle. Es gibt aber auch genug, auch solche,
aus denen man entsprechende Schlüsse auf Gewohnheitsmachtmißbrauch in
der Justiz ziehen kann!

Wenn Du was bestreiten möchtest, kannst Du das gerne tun. Das wird
aber nur Relevanz haben, wenn es nicht nur so einfach ohne Begründung
daherkommt. Bleibst Du dabei, bist Du nichts weiter als ein
Streithansel, die der Rechtswirtschaft zum Brot verhelfen, aber nicht
unbedingt Hochkonjunktur haben müssen, weil dies nämlich ganz übel ist
für die restliche Wirtschaft.

Die Veröffentlichung eines Skandalfalles der Württembergischen
Versicherung im Internet zeigt
sehr deutlich, daß sehr viel dran ist an meinen Informationen,
sodaß man nicht unbedingt alle
Beweise einsehen muß, um zu erkennen, wie der Hase läuft im
deutschen Rechtssystem.

Siehst du - völliger Nonsens. Noch mal: Ich war Referendar an
einem Zivilgericht. Und ich bin mir ganz, ganz, ganz sicher,
dass dort schlicht und ergreifend nach Recht und Gesetz
entschieden wurde. Im Gegensatz zu dir kann ich das sogar
beurteilen.

Schon die Tatsache, daß Du von „völligem Nonsens“ redest, ohne Dir
vorher die Mühe gemacht zu haben, näher hinzuschauen, weist Dich als
Automatenjurist aus, der irgendwann von einem Computer ersetzt wird
oder sich durch kluge Rechtsproblem-Prävention verüberflüssigt.

Um das beurteilen zu können, setzt Du voraus, daß Recht erst dort
anfängt, wo entsprechende Fakten ans Gericht gehen und dort in den
Akten verschwinden. So simpel sollte auch ein Referendar nicht denken,
denn der müßte wissen, daß Rechtsanwälte die maßgeblichen und durch
entsprechend mangelhafte Rechtsaufklärung auch oft die entscheidenden
Führer zu den Zielen unserer Rechtsordnung sind, und Recht bzw.
Unrecht schon vor der Erstberatung anfängt!

Aber auch dann, wenn mal die Klage bei Gericht ist, bedeutet das nicht
zwingend, daß sich ein Richter mit dem Inhalt wirklich beschäftigt.
Ich könnte durch eine spektakuläre Veröffentlichung so viele Fälle
offenkundig werden lassen, in denen sich Richter nicht um das Erkennen
der Wahrheit bemüht haben, daß es den meisten Anwälten, Gutachtern und
Richtern schlecht wird. Ich habe mir vor längerer Zeit schon mal den
Spaß gemacht, Juristen in einem potenten Rechtsforum aufzufordern,
einen einzigen Fall vorzulegen, in welchem ein schuldlos verletztes
Unfallopfer nach Gesetz entschädigt worden ist. Es konnte kein Fall
genannt werden, obwohl die angesprochenen Juristen hunderte solcher
Fälle bearbeitet hatten.

Und Du möchtest mit Deiner
„Banane-ist-krumm-weil-Bananen-krumm-sind“-Denkweise mir und anderen
glauben machen, es ginge das Meiste recht zu bei Gericht …?

Diese Frage zeigt mit, daß Du allenfalls mal ein Urteil
abgeschrieben hast. Die soll es ja
gelegentlich auch geben, wenn ein Vergleich einfach nicht zu
schaffen war …

Ich habe sogar diverse Urteile geschrieben, das so nebenbei.

Ich hatte auch schon den Verdacht, daß Urteile von Gerichtsputzfrauen
geschrieben werden können … :wink:

Was den Vergleich angeht, so haben nur (!) die Parteien die
Macht, diesen abzuschließen. Das Gericht kann sie dazu nicht
zwingen. So what? Wozu das Theater? Was hast du nur mit deinen
Vergleichen? Die Regel ist doch kinderleicht: Wenn du keinen
Vergleich willst, schließt du keinen ab. Tust du es doch, ist
das DEINE Entscheidung.

Kennst Du den schwäbischen Ausdruck „Däddele“?

Du glaubst ernsthaft, Parteien hätten Macht im Gerichtsaal? Du glaubst
ernsthaft, das Gericht könne niemandem durch Androhung beschwerlicher
Rechtswege mit schrecklichem Ausgang „nahelegen“, einen Vergleich
abzuschließen? Hältst Du Psychologen für überflüssig? Schon mal was
gehört von Machtmißbrauch? Schon mal erlebt, daß eine Partei gegen den
Willen eines Richters auf Anhieb ein Tonbandprotokoll durchsetzen
konnte? Na, warum wohl nicht???

Endlich mal ein Jurist, der im theoretisch angedachten Ansatz
zumindest erkennt, daß es tatsächlich möglich wäre, einem Gericht all
das abzuverlangen, was das Gesetz bzw. die Gesetze ermöglichen und
garantieren, soweit man sie kennt und richtig anwendet. Insofern mag
ich Dir jetzt nur aus praktischer Erfahrung widersprechen.
Entscheidend für das Tun der Juristen ist aber immer noch das, was
tatsächlich abgeht, und nicht das, was theoretisch möglich ist.
Juristen haben sich nicht nur dem Gesetz (als allen Regeln, auch
nichtgeschriebenen!) zu unterwerfen, und müssen sich dabei, auch bei
allfälligen Regellücken, an allgemeingültige Denk-, Rechts- und
Erfahrungssätze und verständig lebensnahe Betrachtungweise halten!

Für Schwachsinn ist also eigentlich überhaupt kein Platz im
Rechtssystem. Er kann es sich nur dort bequem machen, wo mündige
Bürger zu blöde sind, herauszufinden, welche wichtigen Leistungen
ihnen Anwälte schulden für ihr Geld.

  1. Es gibt kein Rechtsproblem, das nicht zufriedenstellend für
    alle Beteiligten gelöst werden
    kann, weil einem, der irgendein Recht verletzt hat, klar
    gemacht werden kann durch
    konsensierte Rechtsmeinung, daß dies nicht zu tolerieren ist!

Das ist so nicht richtig, weil Entscheidungen auch von den
Gesetzen abhängen (mit denen nicht jeder in jedem Fall
einverstanden sein muss) sowie von Tatsachenbeweisen und
natürlich von Rechtsansichten.

Du mußt Dich nicht anstrengen, mich mit aller Gewalt mißzuverstehen.
Ich habe nicht behauptet, daß jeder mit allen Gesetzen einverstanden
sein muß. Hat sich aber eine Gemeinschaft ein Regelwerk geschaffen,
das auch die Möglichkeit vorsieht, von Gesetzen abzuweichen, wenn die
sich nicht mit dem Regelzweck decken und dem Zweck aller Gesetze, muß
sie natürlich auch die Beweisregeln anerkennen und sich an die
Wahrheit halten. Genau hier setzt aber das Unrecht in vielerlei
Gestalt an und versucht, Juristen zu blenden. Im genannten Skandalfall
der Württembergischen Versicherung hat sich der Anwalt der
Württembergischen Versicherung sogar Prozeßbetrug genehmigt, weil er
sicher sein konnte, daß ihm nicht viel passiert, wenn er entdeckt
wird. Na, wem es da die Schuhe nicht wieder anzieht, die ihm die
entsprechenden Vorarbeiten des Betroffenen-Anwalts ausgezogen haben
…?

  1. Können die zur Rechtsfindung bzw. Rechtsverwirklichung
    erforderlichen Tatsachen nicht
    bewiesen oder glaubhaft gemacht werden (auch das ist möglich,
    wenn man weiß, nach welchen
    Grundsätzen Juristen handeln müssen!), muß ein Rechtsuchender
    einsehen, daß nichts zu machen
    ist. Er kann sich dann teure Umwege und Frustrationen sparen.

Weiß ich alles. Und?

Nichts und. Schön, daß Du was weißt.

  • Viele wissen gar nicht, daß
    man Rechtsverletzer an den Kosten für die Ausfüllung der
    Beweislast beteiligen kann, sie ihnen
    sogar komplett auflasten kann, wenn man zielorientiert,
    schrittweise und klug vorgeht.

Und?

Jetzt sollten nur noch möglichst viele von dieser tollen
Entlastungsmöglichkeit Gebrauch machen, nachdem die sehr viel dazu
beitragen kann, sein gutes Recht statt eines miesen Vergleiches zu
bekommen, und das in kurzer Zeit!

Wie wär’s, wenn Du mal darauf hinweisen würdest, wo es Möglichkeiten
dazu gibt? - Nicht Deine Aufgabe? Handelst Du nur nach Programm und
Auftrag?

Das ist
viel einfacher, als es sich anhört, denn unsere Rechtsordnung
ist eine Landkarte, die man nur
richtig herum halten muß, um alles zu finden, was man braucht,
um sein gutes Recht zu bekommen
von der mächtigsten Macht im Lande, den Juristen.

Hey, was du brauchst, ist, glaube ich, Urlaub!

Begründe Deinen lustigen Vorschlag, dann haben auch andere was davon
und können beurteilen, ob Du ernst zu nehmen bist.

  1. Wenn die Rechtslage unklar ist, kann das Gericht nicht
    irgendeiner Auffassung folgen.

Das Gericht entscheidet aber allein darüber, welcher
vertretbaren Auffassung es folgt. Niemand kann ihm das
vorschreiben, außer im Rechtsmittelverfahren.

Fällt Dir wenigstens auf, wie Du Deine Denkweise mit diesen beiden
Aussagen widerlegst?

Es
muß sich an das Gesetz halten, und das ist so gut, daß es kaum
unklare Rechtslagen gibt.

Ja nee, ist klar.

Nee ja, OK … Nun müßten Betroffene nur noch dafür sorgen, daß sie
nachweisen können, wenn sich Richter oder Anwälte nicht an das Gesetz
halten. Dazu müßten sie aber erst mal das für ihr Problem zuständige
Gesetz kennen. Nach meinen Erfahrungen sind das die wenigsten, und
diese Vernebelungsstategie spielt auch schon bei der Anwaltsuche eine
Rolle. Jede Anwaltssuche ist durch die Rechtsblindheit potentieller
Mandanten behindert, die nur ein paar Dinge wissen und beachten
müßten, um Anwälten Bestleistungen abverlangen zu können.

Soweit doch mal Uneinigkeit entsteht, gibt es Möglichkeiten,
sich am Ziel aller Gesetze zu
orientieren, was schwierige Rechtsfragen viel einfacher macht,
als sich mächtige Interessen
wünschen, die bisher zu oft die Auslegungsmethodik der
Rechtswissenschaft zu ihren Gunsten
nutzen konnten und damit nicht selten Ohnmächtige über den
Tisch zogen.

Blablabla… Konkret, werd mal konkret! Und übrigens: Was
kümmert das einen Richter? Ein Richter kennt das Gesetz
selbst, er wendet es so an, wie er es für anzuwenden hält. Von
„Mächtigen“ lässt er sich nicht beeindrucken, warum auch?

Gerne werde ich konkret, auch ohne Dein abwertendes Blablabla. Nehmen
wir mal einen der wohl häufigsten Rechtsansprüche „Schadensersatz“
oder / und „Schmerzensgeld“. Der Umfang des Schadensersatzes ergibt
sich in den meisten Fällen aus dem § 249 BGB, der besagt, daß
Geschädigte vom Verursacher so gestellt werden müssen, wie sie ohne
schädigendes Ereignis stehen würden. Diese weitreichende Direktive
unseres Rechtsstaats deckt auch die Anwaltskosten ab, wird aber in den
meisten Fällen durch die Aufzählung von Etappenzielen wie
Mietwagenkosten, Arztkosten, Autoreparatur, Taxi ins Krankenhaus etc.
so vernebelt, daß Geschädigte nicht mal imstande sind, ihre Anwälte
umfassend zu informieren. Eigentlich recht blöd, denn die würden ja
letztlich mehr verdienen. Doch das wird durch ein paar niedliche
Kleinigkeiten behindert, die so lustig sind, daß z. B. Versichererer
immerwieder viel zu lachen haben, wenn sie schlußendlich vom Gericht
einen ordentlichen Vergleichsrabatt bekommen. - Na, konkret genug?

Stößt man auf
willkürlich handelnde Richter, muß man nur dafür sorgen, daß
sie sich vorsätzlich dem Gesetz
unterwerfen, oder dies eben vorsätzlich nicht tun, damit man
sie wegen Rechtsbeugung oder
besser Rechtsbruch anzeigen und erfolgreich bestrafen kann.

Und?

Nichts und, aber nett, daß Du nichts dagegen hast. Was aber wird Dein
Chef dazu sagen …?

Wer weiß sowas schon? Nach meinen Recherchen oft nicht mal
Rechtsexperten.

Nee, ist klar.

Wenn es viele wüßten, gäbe es nicht so viele Rechtsfrustrationen,
deren Problemursachen sich alle gleichen und genau mit der
mangelhaften Beweissicherung bei mündlichen Aktivitäten bei der
Rechtsverwirklichung zu tun haben.

Levay

  • der sich immer wieder ärgert, seine Zeit mit so was
    verschwendet zu haben -

Gruß von Weissbisselwas,
der sich immer öfter darüber freut,
Juristen klar zu machen, daß es so wie bisher nicht weitergehen kann.

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PS
Seit du Richter bist, strahlst du irgendwie mehr Strenge aus.