Hallo,
ich werde im August mit meiner Frau als verbeamteter Lehrer für einige Jahre ins Ausland gehen. Ich beziehe dann weiterhin Bundesbeihilfe und bleibe mehr oder weniger gleich versichert bei meiner Krankenversicherung. Meine Frau, die aus dienstlichen Gründen beurlaubt wird, hat in diesem Jahr allerdings schon zu viel verdient und müsste sich, da sie ja keine Beihilfe mehr bekommt, voll krankenversichern. Ab Januar kann sie dann bei mir mitversichert werden.
In den Monaten August bis Dezember gibt es deutlich preisgünstigere Auslandskrankenversicherungen. Allerdings untersagt die jetzige Versicherung eine Anwartschaft für diesen Zeitraum mit der Begründung, dass sie ja nicht zu einem Wechsel gezwungen wäre, sondern dies freiwillig täte und dies Voraussetzung für eine Anwartschaft wäre. Die Krankenkasse besteht auf Vollversicherung für diesen Zeitraum, alternativ Kündigung und Neuaufnahme im Januar, dann allerdings mit komplett neuem Gesundheitscheck.
Nun meine Frage: setzt uns die Versicherung rechtens unter Druck, oder stimmt das so nicht und eine Anwartschaft könnte für die 5 Monate vereinbart werden?
Hallo,
Voraussetzung für eine Anwartschafts- oder Ruhensversicherung ist
versicherungspflichtige Absicherung über eine Gesetzliche Krankenkasse
oder die freie Heilfürsorge. Ansonsten bestände die Gefahr einer negativen Risikoauslese (ich bleibe freiwillig in der Gesetzl. Kasse weil es bequemer oder kostengünstiger ist etc. und versichere mich erst dann privat wenn ich die besonderen Leistungen der PKV, zum Beispiel bei Zahnersatz o.ä., benötige) Dies wäre dann nicht mehr kalkulierbar.
Unabhängig davon besteht auch eine Pflicht zur Krankenversicherung! Eine Reisekrankenversicherung erfüllt i.d.R. nicht die Pflicht! (Alternativ wäre allerdings auch Abmeldung beim Einwohnermeldeamt möglich)
Gruß Jörg König
hier habe ich ein Déjavu. /t/auslandskrankenversicherung-expat-36/5293915
Was war mit dem Vorschlag, bei der bisherigen GKV für den Auslandsaufenthalt eine Anwartschaft zu vereinbaren. Jezt ist nur noch von einer Anwartschaft bei der PKV die Rede. Nach den meisten Bedingungen ist aber auch hier eine Anwartschaft möglich für die Dauer eines längeren ununterbrochenen Auslandsaufenthaltes. Das wird in der Regel ein Mindeszeitraum von 2 Jahren sein.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Meine Frau ist ebenfalls verbeamtet und ebenso wie ich seit vielen Jahren in der PKV. Es geht wie gesagt nur um eine relativ kurze Überbrückungszeit, in der aber keine Auslandsreisekrankenversicherung greift, da wir keinen Wohnsitz mehr haben werden, sondern eine Auslandskrankenversicherung, die soweit ich weiß nicht unterversichert.
Grüße gunlo