Anwartschaftszeit

Hallo,

ich habe zwei fragen zur Anwartschaftszeit:

  • Wie wird da die Studienzeit mit eingerechnet?
  • Wo kann ich meine Anwartschaftszeit erfahren? Gibt es im Netz eine zentrale Stelle wo das geht?

Vielen Dank,

Gregg

Hi!

ich habe zwei Fragen zur Anwartschaftszeit:

Ich nehme an Alg I?!

  • Wie wird da die Studienzeit mit eingerechnet?

Gar nicht.

  • Wo kann ich meine Anwartschaftszeit erfahren? Gibt es im
    Netz eine zentrale Stelle wo das geht?

Ja, die entsprechende Seite der AA und eine Gesetzesseite. :smile:

AA: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

Und die Kurzform:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html

§ 123 S. 1 SGB III: Anwartschaftszeit
„Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.“

§ 124 (1) S. 1 SGB III: Rahmenfrist
„Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.“

Gruß
Liza