Anzahl zu leistender Arbeitsstunden?

Hallo,

bei o.g. Thema benötige ich Hilfe, da mich das Thema nach wie vor sehr interessiert.
Einen Thread gab es bereits, wo auch gute Informationen genannt wurden, jedoch ist dieser leider bereits im Archiv:
/t/anzahl-zu-leistender-arbeitsstunden/6542430/5

Ich weiß es ist nicht schön wenn man den ganzen Artikel neu lesen muß. Aber um so schöner wenn man ihn mit abschließender Hilfe beantworten kann…

Würde mich riesig über fachkundige Hilfe freuen :wink:

Hallo

_Wir sprechen von einem fiktiven Vertreter, der seine Stunden immer selber einteilt und o.g. Vertrag hat.

Bzgl. der zu leistenden Stunden, Habe ich das richtig verstanden? Der MA muss 40 h arbeiten. Es sei denn der AG gibt den Auftrag mehr zu arbeiten(weil er sagt es wäre erforderlich), dann müsste dies aber auch trotz o.g. Formulierung im Vertrag, genehmigt werden._

Meines Erachtens: Nein. Der AG muß die Überstunden nicht zwingend anweisen. Es reicht aus, wenn sie erforderlich sind. Was bei einem Außendienstler öfter der Fall sein dürfte…

Wenn er einfach sagt mehr, heißt das 48h.

Nein.

Wenn darüber hinaus mehr erforderlich wird, muss das „nochmals“ der BR genehmigen. Diese Stunden müssen binnen 24Wochen abgefeiert werden, Wann muss ebenfalls der BR genehmigen.

Ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages und evtl Vereinbarungen zwischen BR und AG (also im Schwerpunkt eine Betriebsvereinbarung) imho nicht zu beantworten.

Wann „verfallen“ die Überstunden? Zum Ende der Woche? (zwischen 40 und 48) . Oder Monat(zwischen 172 und 206,4) oder Tag(zwischen 8 und 9,6) ?

Überstunden verfallen erst mal nicht. Vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen oder anderweitige Absprachen / Vertragsregelungen (AV,TV,BV) könnten aber etwas anderes bedingen.

Ich vermute auf eine Woche, d.h. man arbeitet Mo 12h, weil erforderlich,

Nein. 12 Stunden sind vom Gesetz nicht gedeckt, wenn nicht Ausnahmefälle des http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html vorliegen. 10 ist das „normale“ Maximum.

dann macht man am Di 4h weniger. Wenn es keine Gelegenheit gab weniger zu machen, oder man Mo bis Do immer 8h und Freitag 12h hat, sind die 4 Überstunden „verfallen“.

Nein.

Bitte den 1.Absatz genau lesen - ist mir sehr wichtig.

**Was ich nicht verstehe: Wenn Dir das alles so wichtig ist, warum wendest Du dich nicht an den Betriebsrat, der viel mehr Kenntnis über die innerbetrieblichen Regelungen hat? Oder die Gewerkschaft? Oder einen Fachanwalt?

Bei den bröckchenhaften Informationen können wir hier nur im Grauen rumstochern.**

Gruß,
LeoLo