Anzahlung bei Haarverlängerung zurück?

Guten Tag,

hallo.

Also, ich würde gern mal eine Auskunft zum Thema Haarverlängerung wissen. Wie sieht das aus, wenn man eine Anzahlung für eine Haarverlängerung geleistet hat, sich dann aber doch dagegen entschieden hat.

ich weiß, und andere ganz sicher auch, dass man von einem Kaufvertrag zurücktreten kann. Wie aber sieht es aus, wenn schon Haare vom Friseur bestellt wurden.

Kann er diese an den Großhändler zurückgeben? Und muss man eventuell mit einer Art Gebühr rechnen, wenn man sein Geld zurück will?

Danke für Eure Antworten und

lg

Hallo,

ich weiß, und andere ganz sicher auch, dass man von einem
Kaufvertrag zurücktreten kann.

Ja, aber nur in Ausnahmefällen, in der Regel sind Kaufverträge bindend, Ausnahmen wären beispielsweise sog. „Haustürgeschäfte / Fernabsatzgeschäfte“.

Wie aber sieht es aus, wenn

schon Haare vom Friseur bestellt wurden.

Dann wird man sie auch nehmen müssen, es sei denn sie wären „zur Ansicht“ bestellt worden und man könnte dies auch beweisen. Dies widerspräche aber der geleisteten Anzahlung.

Kann er diese an den Großhändler zurückgeben?

Da müsste man ihn fragen.

Und muss man

eventuell mit einer Art Gebühr rechnen, wenn man sein Geld
zurück will?

Ob man sein Geld überhaupt wieder bekommt hängt von obiger Schilderung ab. Ist der Händler kulant könnte es sein, daß er das Geld zurücknimmt, verpflichtet dürfte er dazu aber nicht sein.

Danke für Eure Antworten und

Bitte

Gruß
Tina

hallo, Tina,

könntest Du mir die Quellen Deiner Antworten nennen? Vor allem in Bezug auf das eingeschränkte Rücktrittsrecht?

danke und

lg

Noch etwas,

ich bräuchte fundierte(!) Antworten, also jemand, der weiß, ob man einem Großhändler etwas, gerade wie in diesem Fall, zurückgeben kann. Dies ist der Schwerpunkt meiner Frage, danke.

lg

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Hallo,

könntest Du mir die Quellen Deiner Antworten nennen? Vor allem

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

aber auch http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html bzw. http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html

in Bezug auf das eingeschränkte Rücktrittsrecht?

Falsche Sichtweise. Es gibt kein eingeschränktes Rücktrittsrecht. Der Grundsatz lautet „Verträge sind zu halten“. Hiervon gibt es wenige Ausnahmen, die hier aber ganz offensichtlich nicht vorliegen.

Gruß

S.J.

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Hallo, Steve,

das mit der falschen Sichtweise, aus deiner Sicht,lasse ich jetzt mal außen vor. Zumal Du ganz sicher nicht meine Beweggründe abwägen, noch sie beurteilen, abschätzen, oder gar von Offensichtlichkeit reden kannst.

Gruß

1 Like

Noch etwas,

ich bräuchte fundierte(!) Antworten, also jemand, der weiß, ob
man einem Großhändler etwas, gerade wie in diesem Fall,
zurückgeben kann. Dies ist der Schwerpunkt meiner Frage,
danke.

Hi,

das hängt davon ab, was mit dem Großhändler vereinbart wurde. Normalerweise müssen auch hier Verträge eingehalten werden, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Dies hat aber mit der Geschäftsbeziehung Friseur - Kunde rein gar nichts zu tun.

Selbst wenn der Friseur mit dem Großhändler eine Rückgabe vereinbart haben sollte, heißt das noch lange nicht, daß der Vertrag mit dem Kunden ungültig ist. Links hierzu wurden ja schon genannt.

Gruß
Tina

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Hallo, Steve,

das mit der falschen Sichtweise, aus deiner Sicht,lasse ich
jetzt mal außen vor. Zumal Du ganz sicher nicht meine
Beweggründe abwägen, noch sie beurteilen, abschätzen, oder gar
von Offensichtlichkeit reden kannst.

Hi,

hat er doch gar nicht, er hat sich nur an Fakten gehalten.

Gruß
Tina

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Hi,

das ist nun Deine Sichtweise.

Wenn nur eine Meinung gelten würde, dann gäbe es Anwälte und Richter wohl umsonst. Wohl jeder weiß, dass man nicht über eine rote Ampel fahren darf, aber nicht jeder wird deswegen verurteilt. Womit ich meinem Fall nicht diese Härte beimessen möchte, noch dieses Delikt verniedlichen, noch das werten möchte.

Zu einem „Fall“ gehören auch immer Umstände, und diese kann Steve nicht wissen, weil ich sie nicht genannt habe, und weil diese auch nichts zu der Sache tun, die aber dazugehören, wie das Urteil zum Prozess.

ich möchte lediglich zwei, hauptsächlich eine Antwort, die da wäre, ob ein Unternehmer/Geschäftsinhaber Ware auch zurückgeben kann, wie hier bei einem Friseur, bzw. ob man sich im Falle einer Rückgabe auch auf eine „Entschädigungssumme“ einigen könnte, bzw. welcher Preis dafür angemessen wäre.

Wenn ich mir keine „Platte“ für beide Seiten machen würde, hätte ich die Frage nicht hier hereingestellt, sondern wäre gleich hin, bzw. anschließend zum Anwalt. ich möchte aber für beide Parteien die annehmbarste Möglichkeit finden.

Vielen Dank.

Hallo!

ich weiß, und andere ganz sicher auch, dass man von einem
Kaufvertrag zurücktreten kann.

Ja, leider „wissen“ das viele. Es stimmt bloß nicht. Wie dir hier schon andere gesagt haben: Ein Rücktrittsarecht gibt es nur in Ausnahmefällwen, z.B. bei Internetbestellungen. Das dürfte hier aber nicht vorliegen.

Wie aber sieht es aus, wenn
schon Haare vom Friseur bestellt wurden.

Spielt in dem Fall keine Rolle.

Kann er diese an den Großhändler zurückgeben?

Kommt auf den Vertrag mit dem Großhändler an. Spielt aber keine Rolle.

Und muss man
eventuell mit einer Art Gebühr rechnen, wenn man sein Geld
zurück will?

Man muss sogar damit rechnen, daß der Friseur das restliche Geld auch noch will. :smile:

Danke für Eure Antworten und

Bitte,
Gruß,
Max

Ok, dann danke ich Dir erstmal, vielleicht hat ja noch jemand anderes einen Tip, oder Erfahrungswerte.

Gruß

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Hallo!

Zu einem „Fall“ gehören auch immer Umstände, und diese kann
Steve nicht wissen, weil ich sie nicht genannt habe

Wie sollen wir etwas beurteilen, wenn Du es nicht nennst? Das, was Du schilderst, ist ein Fall von Rückrtritt, und da haben dir jetzt mehrere Leute die korrekte rechtliche Antwort gegeben. Wenn es irgendwelche „Umstände“ gibt, warum das kein Wideruf ist, sondern z.B. eine Reklamation oder Anfechtung oder was auch immer, dann ist das ein ganz anderer Fall. Aber gefragt hast Du nunmal nach Rücktritt, und sio, wie Du es schilderst, ist kein Rücktritt möglich.

und weil
diese auch nichts zu der Sache tun, die aber dazugehören

Sorry, entweder sie tun etwas zur Sache, dann gehören sie dazu, oder sie spielen keine Rolle, dann sind sie irrelevant.

ich möchte lediglich zwei, hauptsächlich eine Antwort, die da
wäre, ob ein Unternehmer/Geschäftsinhaber Ware auch
zurückgeben kann,

Die Antwort ist nein. Sofern der Vertrag mit dem Großhändler keine explizite Regelung vorsieht, kann er es nicht.

ob man sich
im Falle einer Rückgabe auch auf eine „Entschädigungssumme“
einigen könnte

Verhandeln kann man über alles, und man kann sich auch auf alles einigen. Aber wie gesagt: Wenn keine Rückgabe im Vertrag vorgesehen ist, muß sich der Großhändler nicht darauf einlassen.

Auch der Friseur muss sich, wenn es nicht vereinbart wurde, auf den „Rücktritt“ nicht einlassen. Wenn es denn hier um einen Rücktritt geht.

Gruß,
Max

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Also, alles kann, nichts muss. das ist doch eine Aussage, die Umstände weiterhin außen vor gelassen. Aber ich bin sicher, dass es noch weitere Quellen auf anderer Ebene gibt.

Vielen Dank.

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Nein, so ist nun mal das geltende Recht, ob es Dir nun paßt oder nicht! Das Gesetz paßt sich nicht den jeweiligen Lebensumständen Einzelner an!

Gruß
Tina

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Hallo,

das mit der falschen Sichtweise, aus deiner Sicht,lasse ich
jetzt mal außen vor. Zumal Du ganz sicher nicht meine
Beweggründe abwägen, noch sie beurteilen, abschätzen, oder gar
von Offensichtlichkeit reden kannst.

vielleicht solltest Du, bevor Du hier alle Leute anpupst, mal die Frage konkretisieren. Deine Beweggründe interessieren weder mich, noch sind diese für die rechtliche Beurteilung von Belang.

Man kann nur aufgrund der von Dir zur Verfügung gestellten Fakten antworten. Wenn da mehr ist, als du hier schreibst, kann das keiner erahnen.

Oder „passen“ Dir die Antworten einfach nicht?

Dafür, dass Du erst seit heute hier angemeldet bist, haust Du hier ganz schön auf den Putz.

Gruß

S.J.

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Hallo,

die Quelle ist: „Pacta sunt servanda.“ -> Verträge sind einzuhalten.

Du bist einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Friseur eingegangen, den ihr beide zu erfüllen habt.

Ob dich der Friseur gegen Erstattung seiner Kosten (oder was auch immer) aus deiner Pflicht läßt, hängt einzig und allein von ihm ab.

Gruß
Christian

Dann frag doch in einem anderen Forum

Also, alles kann, nichts muss. das ist doch eine Aussage, die
Umstände weiterhin außen vor gelassen. Aber ich bin sicher,
dass es noch weitere Quellen auf anderer Ebene gibt.

Frag doch einfach in einem anderen Forum, wenn Dir die Antworten von den ausgewiesenen Experten hier bei wer-weiss-was nicht passen.

Ich verstehe nicht, warum Du hier überhaupt fragst, wenn Du es sowieso besser zu meinen weißt…

Viel Spaß beim suchen „anderer Quellen“.

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Also, alles kann, nichts muss.

Ich würde es eher so formulieren: Der Friseurkunde dürfte nur eine mikroskopische Chance haben, hier einen „Rücktritt“ durchzusetzen, weil die Umstände, die einen Rücktritt rechtfertigen, sehr stark eingeschränkt sind und bei einem Vertrag mit einem Friseur mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vorliegen - ein Vertrag mit einem Friseur dürfte nämlich mit Sicherheit kein Haustürgeschäft, Teilzeit-Wohnrechtevertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Fernunterrichtsvertrag oder einer der Verträge sein, für die das Gesetz einen Rücktritt vorsieht. Andere „Umstände“, die einen Rücktritt rechtfertigen, gibt es in der Rechtsprechung nicht. Auch ohne Deine „Umstände“ zu kennen, kann man deshalb sagen: Es ist ziemlich offensichtlich, daß hier kein Rücktritt durchgesetzt werden kann.

Gruß,
Max

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Hi,
das ist nun Deine Sichtweise.

Nein, die Sichtweise des Gesetzgebers.

Wenn nur eine Meinung gelten würde, dann gäbe es Anwälte und
Richter wohl umsonst. Wohl jeder weiß, dass man nicht über
eine rote Ampel fahren darf, aber nicht jeder wird deswegen
verurteilt. Womit ich meinem Fall nicht diese Härte beimessen
möchte, noch dieses Delikt verniedlichen, noch das werten
möchte.

Du scheinst Probleme mit Rechtsauffassung zu haben. Wo kein Kläger da kein Richter, o. k., trotzdem ist das überfahren einer Ampel nun mal verboten.

Zu einem „Fall“ gehören auch immer Umstände, und diese kann
Steve nicht wissen, weil ich sie nicht genannt habe, und weil
diese auch nichts zu der Sache tun, die aber dazugehören, wie
das Urteil zum Prozess.

Nein, Steve hat sich an die derzeit gültige Gesetzesgrundlage gehalten. Umstände spielen da nun mal keine Rolle. Auch wenn Du plötzlich nicht mehr in der Lage sein solltest, die Kosten für die bestellte Haarverlängerung zu tragen, ist das von Dir zu vertreten und nicht vom Friseur.

ich möchte lediglich zwei, hauptsächlich eine Antwort, die da
wäre, ob ein Unternehmer/Geschäftsinhaber Ware auch
zurückgeben kann, wie hier bei einem Friseur, bzw. ob man sich
im Falle einer Rückgabe auch auf eine „Entschädigungssumme“
einigen könnte, bzw. welcher Preis dafür angemessen wäre.

Nochmal, das spielt für die Geschäftsbeziehung zwischen Dir und dem Friseur überhaupt keine Rolle. Du bist Vertragspartner des Friseurs und nicht des Großhändlers. Aber auch der Friseur muß sich an Verträge halten, allerdings kann er mit dem Großhändler vereinbaren ob er Ware zurückgeben kann. Ob er das hat, kann Dir hier niemand beantworten, da mußt Du den Friseur selbst fragen. Aber selbst wenn er die Ware zurückgeben kann, muß er den Vertrag mit Dir nicht rückgängig machen.

Wenn ich mir keine „Platte“ für beide Seiten machen würde,
hätte ich die Frage nicht hier hereingestellt, sondern wäre
gleich hin, bzw. anschließend zum Anwalt.

Kannst Du gerne tun, der wird Dich auch nichts anderes sagen und Du zahlst dafür noch die entsprechenden Anwaltsgebühren.

ich möchte aber für
beide Parteien die annehmbarste Möglichkeit finden.

Du kannst nur auf Kulanz des Friseurs hoffen, mehr nicht. Verträge sind nun mal einzuhalten.

Gruß
Tina

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Hallo!

das mit der falschen Sichtweise, aus deiner Sicht,lasse ich
jetzt mal außen vor.

Das ist nicht Steves Sichtweise, sondern einfach nur sachlich richtig: Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht, das dann eingeschränkt wird. Die Möglichkeit, in Ausnahmefällen von Verträgen zurückzutreten, ist die Einschränkung des generellern „Wir müssen uns an Verträge halten“-Rechts.

Zumal Du ganz sicher nicht meine
Beweggründe abwägen, noch sie beurteilen, abschätzen, oder gar
von Offensichtlichkeit reden kannst.

Deine Beweggründe spielen hier auch keine Rolle. Die Umstände, die einen Rücktritt rechtlich rechtfertigen, kann man an einer Hand abzählen - und keiner davon dürfte bei einem Vertrag mit einem Friseur vorliegen. Deswegen ist es offensichtlich, daß kein Rücktritt möglich ist.

Gruß,
Max

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