Hi,
das ist nun Deine Sichtweise.
Nein, die Sichtweise des Gesetzgebers.
Wenn nur eine Meinung gelten würde, dann gäbe es Anwälte und
Richter wohl umsonst. Wohl jeder weiß, dass man nicht über
eine rote Ampel fahren darf, aber nicht jeder wird deswegen
verurteilt. Womit ich meinem Fall nicht diese Härte beimessen
möchte, noch dieses Delikt verniedlichen, noch das werten
möchte.
Du scheinst Probleme mit Rechtsauffassung zu haben. Wo kein Kläger da kein Richter, o. k., trotzdem ist das überfahren einer Ampel nun mal verboten.
Zu einem „Fall“ gehören auch immer Umstände, und diese kann
Steve nicht wissen, weil ich sie nicht genannt habe, und weil
diese auch nichts zu der Sache tun, die aber dazugehören, wie
das Urteil zum Prozess.
Nein, Steve hat sich an die derzeit gültige Gesetzesgrundlage gehalten. Umstände spielen da nun mal keine Rolle. Auch wenn Du plötzlich nicht mehr in der Lage sein solltest, die Kosten für die bestellte Haarverlängerung zu tragen, ist das von Dir zu vertreten und nicht vom Friseur.
ich möchte lediglich zwei, hauptsächlich eine Antwort, die da
wäre, ob ein Unternehmer/Geschäftsinhaber Ware auch
zurückgeben kann, wie hier bei einem Friseur, bzw. ob man sich
im Falle einer Rückgabe auch auf eine „Entschädigungssumme“
einigen könnte, bzw. welcher Preis dafür angemessen wäre.
Nochmal, das spielt für die Geschäftsbeziehung zwischen Dir und dem Friseur überhaupt keine Rolle. Du bist Vertragspartner des Friseurs und nicht des Großhändlers. Aber auch der Friseur muß sich an Verträge halten, allerdings kann er mit dem Großhändler vereinbaren ob er Ware zurückgeben kann. Ob er das hat, kann Dir hier niemand beantworten, da mußt Du den Friseur selbst fragen. Aber selbst wenn er die Ware zurückgeben kann, muß er den Vertrag mit Dir nicht rückgängig machen.
Wenn ich mir keine „Platte“ für beide Seiten machen würde,
hätte ich die Frage nicht hier hereingestellt, sondern wäre
gleich hin, bzw. anschließend zum Anwalt.
Kannst Du gerne tun, der wird Dich auch nichts anderes sagen und Du zahlst dafür noch die entsprechenden Anwaltsgebühren.
ich möchte aber für
beide Parteien die annehmbarste Möglichkeit finden.
Du kannst nur auf Kulanz des Friseurs hoffen, mehr nicht. Verträge sind nun mal einzuhalten.
Gruß
Tina