wir haben gestern abend ziemlich viel getrunken, wir sind dann draussen spazieren gegangen und kamen auf die glorreiche idee, nene paar autoantennen und aussenspiegel mitzunehmen. naja… wir wurden erwischt, landeten bei der polizei, die haben unsere personalien aufgenommen… und ich glaube ne anzeige geschrieben. ich bin schon 18, nur mein kollege ist erst 17. womit müssen wir nun rechnen? geldstrafe? (wir sind beide schüler, hätten das geld aber) oder eher sozialstunden? bitte um eine schnelle antwort
mfg
bloodmoon
Hallo,
kommt unter anderem darauf an, ob ihr strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten seid und wie hoch der von euch verursachte Schaden ist. Bemüht euch, den Schaden bereits im Vorfeld eines Verfahrens finanziell wiedergutzumachen, das gibt Pluspunkte für eine eventuelle Verhandlung und animiert den Staatsanwalt dazu, das Verfahren ohne Verhandlung einzustellen.
Viele Grüsse,
Simone
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Nein zum Glück nicht. Aber wie sollen wir den Schaden im vorraus bezahlen, wenn wir nicht wissen wie viel… oder meinst du, sobald wir bescheid bekommen, sollen wir bezahlen? Das hatten wir sowieso vor. Und mit dem Staatsanwalt treten wir am besten per Anwalt in Kontakt oder?
Hallo,
kommt unter anderem darauf an, ob ihr strafrechtlich bereits
in Erscheinung getreten seid und wie hoch der von euch
verursachte Schaden ist. Bemüht euch, den Schaden bereits im
Vorfeld eines Verfahrens finanziell wiedergutzumachen, das
gibt Pluspunkte für eine eventuelle Verhandlung und animiert
den Staatsanwalt dazu, das Verfahren ohne Verhandlung
einzustellen.Viele Grüsse,
Simone
Hallo,
wenn das Verfahren noch nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist, würde ich persönlich an die Polizeiinspektion einen Brief schreiben, worin steht, wie leid euch alles tut, dass ihr so etwas noch nie getan habt und nie wieder tun werdet und das ihr den Schaden wiedergutmachen wollt. Dann ist schon mal ein positives Signal in Euren Akten und die Staatsanwaltschaft sieht, dass ihr nicht erst das Verfahren abwartet, sondern bereit seid, für die Sachbeschädigung geradezustehen. Wenn ihr in einer grösseren Stadt lebt, habt ihr damit gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Viele Grüsse,
Simone
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Hey, danke… ich glaube das werden wir sofort erledigen, jetzt müsste ich nur wissen, an wen konkret der Brief gerichtet sein soll und schicken muss ich ihn wohl an die Polizeiwache.
mfg
andreas
Hallo,
wenn das Verfahren noch nicht an die Staatsanwaltschaft
abgegeben worden ist, würde ich persönlich an die
Polizeiinspektion einen Brief schreiben, worin steht, wie leid
euch alles tut, dass ihr so etwas noch nie getan habt und nie
wieder tun werdet und das ihr den Schaden wiedergutmachen
wollt. Dann ist schon mal ein positives Signal in Euren Akten
und die Staatsanwaltschaft sieht, dass ihr nicht erst das
Verfahren abwartet, sondern bereit seid, für die
Sachbeschädigung geradezustehen. Wenn ihr in einer grösseren
Stadt lebt, habt ihr damit gute Chancen, dass das Verfahren
eingestellt wird.Viele Grüsse,
Simone
nimm einfach nochmal Kontakt auf zu dem Polizeibeamten, der euch vernommen hat.
Hi!
Ich würd da gar nicht viel schreiben sondern persönlich hin zur Polizei. Auf Anwalt vergesst mal schön, der treibt euch wahrscheinlich noch tiefer in die Misere und sorgt für eine schiefe Optik. Bei tätiger Reue wirds schon nicht so schlimm werden.
Zur Strafe müsst ihr 2 Monate nur Heino und Hansi Hinterseer hören.
Is ja wirklich nicht cool die Aktion
Grüße Dusan
und dem erzähl ich dann wie leid es uns tut ?
Hallo,
Hallo,
Wenn ihr in einer grösseren
Stadt lebt, habt ihr damit gute Chancen, dass das Verfahren
eingestellt wird.
Eine kurze Zwischenfrage: Wie meinst Du denn das? Wieso hat er nur in der groesseren Stadt gute Chancen?
Schoenen Gruss
Tom
und dem erzähl ich dann wie leid es uns tut ?
Ich würde einen Brief schreiben, damit etwas Schriftliches in den Akten ist. Der Polizeibeamte kann das Verfahren selbst nicht einstellen, er leitet es jedoch mit einem Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft weiter. Daher macht sich ein Brief besser. Es schadet auch nicht, nach dem Schreiben den Polizeibeamten persönlich zu kontaktieren und nachzufragen, was man zur Wiedergutmachung tun könnte.
Viele Grüsse und alles Gute,
Simone
Meines erachtens kommt es darauf an auf was die Anzeige lautet.
Diebstahl oder Vandalismus. Wenn ihr die Antennen und Spiegel mitgenommen habt könnte es Diebstahl sein.
Hinzu kommt ob nur die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder auch einer oder mehrere der Geschädigten selbst.
Bei denen solltet ihr euch übrigens auf jeden Fall entschuldigen und die Schäden regulieren!!
Seit froh daß euch nur die Polizei erwischt hat und nicht einer der Fahrzeughalter.
Ich hatte auch mal zwei Vandale auf frischer Tat ertappt als sie gerade dabei waren meine Federstabantenne zu demontieren.
Mit der Antenne hab ich sie dann ordentlich verprügelt.
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Wieso das denn??
Hallo!
Auf Anwalt vergesst mal schön, der treibt euch
wahrscheinlich noch tiefer in die Misere und sorgt für eine
schiefe Optik.
Bitte wieso dass denn? Der erste Tipp hier kam ja auch wohl von einer Anwältin oder nicht???
Gruß
Tom
Hallo!
Ich hatte auch mal zwei Vandale auf frischer Tat ertappt als
sie gerade dabei waren meine Federstabantenne zu demontieren.
Mit der Antenne hab ich sie dann ordentlich verprügelt.
…und dich damit selber strafbar gemacht.
Gruß
Tom
…und dich damit selber strafbar gemacht.
Gruß
Tom
…und in vollem Bewußtsein dessen!
Gruß
Bernard
Hallo!
Wie du meinst, mir ist es ja wurscht, aber dann ist es halt sogar absichtlich und du findest es offensichtlich sogar richtig.
In dem Fall bekommst du wohl die höhere Strafe (und eine höhere Schadenersatzzahlung aufgebrummt) als diejenigen, die eine Antenne beschädigen, aber wenn man sich gerne auf die gleiche Stufe stellt ist das ein jedem sein eigenes Problem - nur dann bitte nicht hinterher jammern, wie das die meisten tun.
Gruß
Tom
Ihr Saufsäcke!
Ab zu den Geschädigten und proaktiv die Schadensregulierung anbieten!
Wenn Ihr bislang noch keinen Ärger hattet, so wird man Euch höchstwahrscheinlich ein paar Sozialstunden aufbrummen.
Das Alter dürfte eigentlich kein Thema sein, denn bis 21 Jahre findet üblicherweise das Jugendstrafrecht Anwendung.
Grüße,
Mathias
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Das Problem hierbei ist, wir wissen ja gar nicht von wem welches Fahrzeug war … aber ich werde mich bei der Polizei melden und eine Schadensregulierung anbieten.
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Die Bande hatte es einfach verdient, wer kein Respekt vor fremden Eigentum hat der läßt sich auch nicht von einem Richterspruch einschüchtern. Und wenn ich sie nicht erwischt hätte wäre es mir so ergangen wie vielen anderen Fahrzeughalter in unserem Stadtteil.
Die blieben nämlich auf ihren Schäden sitzen da keine Versicherung Schäden durch Vandalismus deckt.
Und ich rede hier nicht nur von 15,- € Antennen sondern:
Außenspiegel, Marken-Embleme, Radkappen, div. Zusatzscheinwerfer und vor allem zerkrazte Motorhauben, Kofferaumdeckel und Fahrzeugflanken.
Die Polizei wie immer rat- und tatenlos und sowieso mehr mit aufstellen von Radarfallen beschäftigt.
Ergo, selbst ist der Bürger in der Not!
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Also… die Anzeige geht zum Staatsanwalt und ich bekomm erstmal ne Vorladung… danach wird man sehen wie’s weitergeht.
Wie soll ich mich da am besten verhalten bzw. was kommt auf mich zu.
Na gut…
Hallo!
…dann kann man dir eh nicht helfen, manche sind halt unbelehrbar. Jammere halt dann nicht, wenn du Strafe zahlen musst, die Unbescholtenheit weg ist und zivilrechtlich noch Behandlungskosten und Schmerzensgeld zahlen musst.
Gruß
Tom