Hallo!
Entschuldige, wenn ich nochmals korrigiere, er ist und bleibt Tatverdächtig, auch wenn er geständig ist, das mag jetzt sehr formalistisch klingen, ist aber wichtig im Hinblick auf die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Es gibt auch falsche Geständnisse (selten, aber habe ich selbst ein einziges Mal in der Praxis erlebt - Freispruch trotz Geständnis).
Sonst muss ich erstens sagen: es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Auch das ist ein Rechtsgrundsatz.
Zweitens: wenn die Polizei den Verdächtigen, also seine Identität, kennt und hier wirklich schwerer Sachschaden entstanden ist, dann wird diese Person verfolgt werden, zumal in Österreich (im Unterschied zu Deutschland) jede Form der Sachbeschädigung ein Offizialdelikt ist und solche auch verfolgt werden. Es ist keinesfalls so, dass so ein Akt einfach weggelegt wird, nur weil jemand in die Tschechei ausreist. Das entspricht nicht der Praxis der Strafverfolgungsbehörden und konkret weiß ich, dass Leute aus Tschechien jedenfalls vor österreichische Gerichte vorgeladen werden. Ich weiß dass, weil ich als Praktikant beim Strafgericht das selbst gemacht habe.
Flucht ins Ausland ist natürlich leicht möglich oder bist du noch nie an einer Grenze durchgewunken worden und hast dich gefreut, dass es so schnell geht? Im Ausland gibt es natürlich oft Probleme mit der Verfolgung, da grundsätzlich kein Staat auf dem Hoheitsgebiet eines fremden Staates eine hoheitliche Handlung setzen darf, sprich er darf nicht einmal eine Ladung zustellen, es sei denn es gibt andere internationale Vereinbarungen. Mit Ländern in Nordamerika (insb. USA, aber eben auch Kanada) ist die Sache da sehr schwierig, insb. im strafrechtlichen Bereich. Da Europa grundsätzlich (aus guten Gründen) praktisch keine Entscheidungen von dortigen Gerichten anerkennt, machen die das natürlich umgekehrt genauso. Diese Vorgangsweise ist völkerrechtlich auch durch die Staatensouverenität gedeckt. Aus diesen Gründen gibt es die sog. Dritte Säule in der EU (Zusammenarbeit in Strafsachen), damit europaweit die Strafverfolgung gesichert ist.
Und zu deinem Beispiel: ein Strafzettel wird dir nach Deutschland nachgesendet (wie umgekehrt auch), weil es ein Abkommen gibt. Wenn du nach Kanada oder in die Tschechei fährst, dann wirst du auch keinen Strafzettel bekommen, so gesehen vergleicht dein Beispiel unvergleichbare Sachverhalte.
Also zusammengefasst: du hattest Pech, so wie ich auch. Die Rechtsordnung kann da aber nichts dafür, es ist einfach faktisch schwierig, einen Vandalen zu finden und zu verfolgen.
Gruß
Tom