Anzeige wegen Körperverletzung

Hallo liebe Experten!
Es geht um meinen Papa, er hat am Mo. eine Anzeige wegen KV bekommen. Es ist so passiert: Wir haben ein Privatparkpltz am Haus, jedes mal wenn man er da parken möchte steht ein fremdes Auto auf seinem Parkplatz. Letzten Samstag war es genauso, und wie Der Zufall es so will kam auch der Besitzer von diesem Auto raus, mein Papa hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass das ein privat Parkplatz ist. Der Mann fing sofort am zu schreien und ihn zu beleidigen, es wäre ihm Sch…egal und wenn er auch die Polizei anruft, ist es ihm auch Sch…egal. Hat meinen Papa die ganze Zeit beleidig, er wäre ein Idiot und total blöd usw… Dann ist der Mann total ausgeflippt und sagte zu meinem Papa er soll ihn doch schlagen, mein Papa hat ihn einfach zur Seite geschupst. Später am Abend kam die ganze Familie zu uns nach hause und fing sofort an zu schreien und die würden meinem Papa die Kähle durchschneiden und, und, und! Jetzt am Montag bekam mein Papa ein Brief von Staatsanwalt wegen Körperverletzung. Was kann man jetzt machen?

Tja, was soll man da wohl machen? Die Staatsanwaltschaft will deinen Vater doch offenbar vernehmen. Und bei der Gelegenheit stellt man die Sache dann so dar, wie sie sich wirklich zugetragen hat. Wenn es dann so aussiehst, als wollte die Staatsanwaltschaft dem anderen mehr Glauben schenken, dann nimmt man sich ggf. einen Verteidiger.

Levay

Hallo!

Ein rein nichtjuristischer Rat:
oftmals ist es hierzulande so, dass derjenige, der zuerst anzeigt, einen Vorteil vor Gericht hat. Spart es Euch zubehaupten, das wäre nicht so, ich selbst habe es bereits zweimal erlebt, im Bekanntenkreis gibt es einige weitere Fälle.

Dennoch empfehle ich eine Gegenanzeige wegen Beleidigung, Nötigung, Besitzstandsstörung, Bedrohung…

Ich würde das auch direkt über einen Anwalt erledigen lassen.

Nicht vergessen: Zeugen benennen.

Grüße,

Mathias

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Um erfolgreich wegen KV gegen Deinen Vater vorgehen zu können, sollte der Choleriker zumindest auch eine Verletzung vorzeigen,wenn nicht gar ein ärztliches Attest vorlegen können. Falls ihm das nicht möglich ist, würde ich einen Anzeige wegen KV sehr gelassen entgegen sehen.

MfG Goetz

Schubserei
Hallo!

Dann ist der Mann total ausgeflippt und sagte
zu meinem Papa er soll ihn doch schlagen, mein Papa hat ihn
einfach zur Seite geschupst.

Da liegt meins Erachtens das größte Problem an der Sache. Mit dem (für mich nachvollziehbaren) Schubsen hat er das Ganze leider ein wenig zwielichtig gemacht, sich ein wenig ins Unrecht gesetzt. Sobald er zugibt, er hätte den Kontrahenten geschubst, dreht man ihm evtl. einen Strick aus der Sache. Schubsen ist ja ein weites Feld und wie oft behauptet jemand, er hätte einen anderen „nur“ geschubst und der wäre dann gestolpert…

Ich plädiere trotzdem zur Offenheit diesbezüglich, vor allem wenn Zeugen dabei waren und Dein Vater einen ansonsten „gediegenen“ und glaubhaften Eindruck macht. Eine (drastische) Gegenanzeige halte ich auch für angebracht, kann vielleicht auch in Richtung „Notwehr“ gehen.

Und die Lehre für’s nächste Mal: Nicht schubsen, sondern Anzeige oder Polizei rufen.

kernig

Ich bedanke mich für eure Hilfe und all die guten Ratschläge!!!
Die Sache sieht jetzt so aus, dass mein Vater einen Anwalt eingeschaltet hat, und alles über ihn läuft. Bis jetzt hat er auch nichts mehr von „Opfer“ gehört.

Mfg Natalja