ich habe in einem Anzeigenmarktplatz eines Autoforums einen Satz Kompletträder verkauft, von dem ich dachte dass damit alles in Ordnung wäre. Nun sagte mir der Käufer, dass 2 Felgen einen leichten Höhenschlag hätten und er Vibrationen im ganzen Auto verspürt, er 2 neue Felgen kaufen musste und dass er mich jetzt verklagen möchte wegen Verdacht des Betruges.
An meinem Auto liefen die Räder jedoch einwandfrei.
Das war ein Privatverkauf und ich habe doch somit keine Gewährleistung für die Artikel.
Kann er mich dennoch verklagen und wenn ja mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
viele Grüße Thorsten
Ich denke, er meint, er möchte Dich wegen Betruges anzeigen. Hat er versucht, den Handel rückgängig zu machen? Hat er einen Preisnachlass verlangt? Hast Du ihm so etwas angeboten?
Betrug setzt den Vorsatz voraus, man kann einen Mangel( oder den Minderwert der Sache) und hatte die Absicht den Käufer zu täuschen ( zu betrügen !).
Diesen Vorsatz müsste der Käufer (und natürlich bei Anzeige auch der Staatsanwalt beweisen).
Schwierig bis unmöglich. Von der Seite kann aller Wahrscheinlichkeit nach nichts folgen.
Die Haftungsfrage:
Ja, ein Privatmann kann die Gewährleistung ausschließen.
Das heißt aber nicht, er haftet nicht für die gewöhnliche Beschaffenheit der Ware. Also das was man von Rädern, auch gebrauchten, erwarten darf.
Profil kann abgenutzt sein, aber Felgenschäden darf es nicht haben (Kratzer, Schrammen ja, aber keinen Schlag ,unruhigen Lauf).
Da kann der Käufer die Sache zurückgeben und sein Geld zurückverlangen, auch die Versandkosten hin und zurück.
Es kommt nicht darauf an, ob man selbst den Fehler bemerkt hatte. Es kommt darauf an, ob er vorhanden war.
Im genannten Fall ist m.E. kaum etwas zu befürchten. Der Käufer hätte in jedem Fall dem Verkäufer Gelegenheit geben müssen zu dem Fehler Stellung zu nehmen und nachzubessern/zurückzunehmen. Grundsätzlich wären ja Montagefehler oder Fehler am Fahrzeug möglich, die Vibrationen verursachen, bzw. die Auswuchtung der Gebrauchträder !
Ein Privatmann kann die Gewährleistung ausschließen, das ist richtig. Ich fürchte allerdings, dass das hier nicht geschehen ist. Der Fragesteller leitet nämlich aus dem Umstand, dass er Privatverkäufer ist, ab, dass er keine Gewährleistung geben muss. Diesen Automatismus gibt es aber nicht: Der Ausschluss der Gewährleistung hätte vereinbart werden müssen.
Wenn allerdings die Gewährleistung ausgeschlossen ist, umfasst dies auch die gewöhnliche Beschaffenheit der Ware, ja gerade diese. Auf einen Gewährleistungsausschluss kann sich der Verkäufer allerdings im Fall der Arglist nicht berufen (§ 444 BGB). Insofern kommt es dann eben doch darauf an, ob der Verkäufer den Fehler kannte.
Die Möglichkeit zur Stellungnahme muss dem Verkäufer nicht eingeräumt werden. Grundsätzlich muss der Käufer ihm aber eine Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor er andere Gewährleistungsansprüche erheben kann.
Danke für die Hinweise.
Nein, der Verkäufer hat selbstständig die Felgen neu gekauft, obwohl ich ja noch eine Rechnung mit Garantie habe und er durch Fragen ja wohl diese vom Hersteller ersetzt bekommen hätte.
Es gab kein Kaufvertrag, nur eben die Anzeige im Marktplatz des Autoforums und es wurde somit auch keinen Gewährleistungsanspruch ausdrücklich ausgesprochen. Hätte das zwingend der Fall sein müssen?
Muss ich die Felgen, die er ohne mein Wissen neu gekauft hat jetzt bezahlen?
Und wie geht das jetzt vor sich wenn er eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges erhebt?
Natürlich nicht. Der Käufer hätte ja eine Rückabwicklung verlangen können.
Wenn er tatsächlich eine Anzeige macht, wirst Du irgendwann zur Polizei vorgeladen. Da kannst Du hingehen, oder nicht. Wenn Du hingehst, schilderst Du den Fall eben. Viel passieren wird aber kaum, siehe das Posting von Duck313
Ich meine natürlich der Käufer hat die Felgen selbsttätig ohne mein Wissen gekauft. Obwohl ja noch Herstellergarantie darauf war.
Er wollte auch nichts zurückgeben oder einen Preisnachlass. Er hat mich lediglich einmal kontaktiert mit dem Hinweis, dass er Vibrationen hat und das untersuchen lässt, und ich ihm entgegnete, dass an meinem Fahrzeug keine Vibrationen zu spüren waren, was definitiv auch der Fall war.
Obwohl ich also keinen Ausschluss der Gewährleistung ausgesprochen habe, die Felgen jedoch nachweislich einen Höhenschlag haben, den ich an meinem Fahrzeug jedoch nicht bemerkt habe, jedoch bei im spürbar und mit laseruntersuchung nachgewiesen wurde, habe ich dennoch nichts zu befürchten?
Ich gehe dann nach Vorladung zur Polizei und erkläre den Sachverhalt und dann ist die Sache erledigt?
Wenn er mir jedoch mit Anwaltschreiben auf Schadenersatz droht, wie soll ich mich dann verhalten?
Das wäre dann zivilrechtlich. Da solltest Du Dich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen. Das es ein Verfahren wegen Betruges gibt, ist nicht sehr wahrscheinlich.
Die Info mit der Laseruntersuchung ist aber auch neu, oder?
Ja, die Info mit der Laseruntersuchung und somit auch des nachweislichen Höhenschlages habe ich auch erst heute erfahren, und dass er bereits 2 neue Felgen gekauft hat. Ich wurde also ohne Besserungsmöglichkeit oder Rücknahmemöglichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt, genauso wie mit der Information, dass er mich dann wegen Verdacht des Betruges anzeigen möchte.
Und nun habe ich echt Angst bekommen und mache mich heute schon wahnsinnig und verrückt deswegen.
Ich hatte keine Ahnung dass die 2 Felgen schadhaft sind.
Dass er jedoch so vorschnell gehandelt hat, war dann wohl sein Fehler, er hätte mich zuerst darüber informieren müssen bevor er neue kauft, richtig?
Insofern habe ich also nichts zu befürchten und muss auch keinen Schadenersatz leisten, ist das korrekt?
Zunächst einmal zur strafrechtlichen Seite: Hier hat duck313 im wesentlichen Recht. Ich halte es trotzdem für einen Fehler, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Dazu bist du nicht verpflichtet, und du hast auch mehr zu verlieren als zu gewinnen. Als Beschuldigter ist es dein Recht, die Aussage zu verweigern, davon solltest du Gebrauch machen. Und wenn du schon unbedingt aussagen willst, konsultierst du am besten vorher einen Strafverteidiger. Im Ergebnis ist es allerdings so, dass du dich nicht strafbar gemacht hast, wenn alles stimmt, was du hier schreibst.
Zivilrechtlich ist es so, wie ich ja schon geschrieben habe, das der Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung hätte setzen müssen. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer solchen Frist kann ein Käufer andere Mängelrechte geltend machen. Dazu gehört grundsätzlich auch der Anspruch auf Schadensersatz oder Kaufpreisminderung. Aber selbst wenn nicht: Das müsste dich nicht um den Schlaf bringen. Im schlimmsten Fall müsstest du halt Schadensersatz leisten, aber nur in Höhe der Kosten, die für die Herstellung eines mangelfrechen Zustands erforderlich wären. Es geht hier nicht um Beträge, die deine Existenz vernichten könnten.
Wie jetzt? Einer polizeilichen Vorladung brauche ich nicht zu folgen und kann diese einfach ignorieren? Und dann passiert nichts mehr und die Anzeige wird fallen gelassen oder wie?
Warum macht der Käufer sich dann den Aufwand?
Wenn jedoch die Felgen noch Garantie haben, dann müsste doch nicht ich, sondern der Felgenhersteller die Schadenansprüche begleichen bzw. für Ersatz sorgen, oder nicht?
Doch da der Käufer auf eigene Faust, ohne Rechnung und Garantie selbst schon Felgen gekauft hat, kann ich ja nix dafür und war dann wohl sein Fehler, korrekt?
Wie jetzt? Einer polizeilichen Vorladung brauche ich nicht zu folgen und kann diese einfach ignorieren? Und dann passiert nichts mehr und die Anzeige wird fallen gelassen oder wie?
Warum macht der Käufer sich dann den Aufwand?
Wenn jedoch die Felgen noch Garantie haben, dann müsste doch nicht ich, sondern der Felgenhersteller die Schadenansprüche begleichen bzw. für Ersatz sorgen, oder nicht?
Doch da der Käufer auf eigene Faust, ohne Rechnung und Garantie selbst schon Felgen gekauft hat, kann ich ja nix dafür und war dann wohl sein Fehler, korrekt?
Die Polizei hat im Ermittlungsverfahren keinerlei Befugnis, Beschuldigte zwangsweise vorzuführen. Der Beschuldigte erscheint zum Vernehmungstermin, oder er tut es eben nicht. Ob das Strafverfahren dann eingestellt wird, ist eine andere Frage. Vor der Anklageerhebung muss dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt werden. Dieser Anspruch wird mit der polizeilichen Ladung erfüllt. Es kann dann, wenn der Staatsanwalt einen hinreichenden Tatverdacht sieht, Anklage erhoben werden und, wenn auch das Gericht hinreichenden Tatverdacht sieht, ein Hauptverfahren stattfinden. Auch dort ist der Beschuldigte allerdings nicht verpflichtet, sich zu den Vorwürfen irgendwie zu positionieren. Die Gefahr jedenfalls, sich um Kopf und Kragen zu reden, lässt es gerade bei Kleinstdelikten sinnvoll erscheinen, einfach zu schweigen. Wie viel Aufwand soll denn eine Ermittlungsbehörde oder das Gericht betreiben, um in einem solchen Fall den Sachverhalt aufzuklären?
Für den Käufer ist das allerdings überhaupt kein Aufwand. Eine Strafanzeige ist nur ein formloser Hinweis an eine Ermittlungsbehörde, dass eine Straftat vorliegen könnte. Den Aufwand hat dann diese Behörde.
Das mit der Garantie spielt erst einmal keine Rolle. Relevant ist, dass der Käufer dich zur Nacherfüllung hätte auffordern müssen. Das hat er nicht getan. Darum geht er voraussichtlich leer aus.
Vielen vielen Dank für die Informationen. Dann kann ich jetzt wenigstens beruhigt schlafen gehen.
Schönen Abend noch, viele liebe Grüße und alles Gute,
Thorsten
Keine Angst, das kommt noch. Er wird die Anzeige gegen Erstattung des Neutpreises der beiden Felgen und ein paar Euro für den Ärger fallen lassen.
Ich nehme an, der Käufer wohnt weiter weg, Du hast die Felgen verschickt und wenn Du zu ihm führest, sähest Du auch nicht 6 sondern 4.
Mal ehrlich, wenn ich von jemandem 4 Felgen kaufe, der mich bei zweien betuppt, dann fahre ich keinen Meter mit den beiden anderen sondern werfe ihm den Kram vor die Füße (bildlich)