Anzeigepflicht - Krankheiten

Hallo Experten!

Wenn es jemandem erst nach Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung einfällt, daß man vergessen hat, Angaben über „körperliche Fehler/Schäden“ aus der Kindheit anzugeben, sollte man das nachholen? Versicherungsbedingungen: „Krankheiten, körperliche Schäden, etc. in den letzten 10 Jahren“ hätte man angeben sollen. Beispiel: leichte Verkrümmung der Wirbelsäule oder Plattfuß in der Kindheit festgestellt (weit über 10 Jahre her) - aber keine Behandlungen und keine Krankheiten in Verbindung mit den „körperlichen Fehlern“ seit Feststellung der körperlichen Fehlern. Wie ist überlicherweise die Reaktion einer Versicherungsgesellschaft auf so eine Nachricht? Oder sind diese Angaben nicht anzeigepflichtig?

Vielen Dank im voraus.
Sarah

Hallo Sarah,

tja… das ist eigentlich eine sehr tiefere Frage.

Und du wirst es nicht so einfach beschreiben können.
Du solltest nur die Krankheiten der letzten 10 Jahre angeben ( finde ich aber auch schon ziemlich lang, das nur nebenbei) und wenn da nichts war… dann brauchst du es nicht angeben…

ABER!!! VORSICHT!!!

Wenn du mal wegen Rückenprobleme beim Arzt warst… nicht wegen der Wirbelsäulenverkrümmung… sondern Verspannung… dann schreibt der schnell HWS/BWS/LWS Syndrom rein… und schon bist dran…

Da es so oder so zwangsläufig rauskommt… hast du jetzt 2 Möglichkeiten.

Aber genaugenommen nur eine.
Der VR kann vom Vertrag zurücktreten, so lange keine 10 Jahre vergangen sind und es in dieser Zeit rauskommt.
Oder du gehst zu ihm und sagst… du hast jetzt herausgefunden, dass bei dir als Kind dieses oder jenes diagnostiziert wurde und deswegen aber noch nie behandelt wurdest.
Du möchtest es nur zu deiner Sicherheit nachmelden.
Das wäre in meinen Augen das gescheiteste…

Oder du erkundigst dich bei deinen Ärzten, nach den genauen Auskünften in deiner Krankenakte,… denn eine Anfrage des VR füllt die Schwester aus und nicht der Arzt… und der kann sich dann auch nicht an mögliche Absprachen erinnern… also lese sie dir durch… und wenn da in den letzten 10 Jahren außer Schnupfen nix drinsteht, dann würde ich denken, brauchst es nicht melden…

In diesem Sinne…

Marco

hallo, Marco,
da ist ihr auch keine Vesicherung böse drum. Denn was macht die Gesellschaft? Sie prüft das Risiko. Eine Krankheit, die vor 20 Jahren mal war, aber seitdem nicht mehr aufgetreten ist, ist kein Risiko. Ausserdem haben inzwischen sehr viele Gesellschasften eine Passus: die Obliegenheitsverletzung verjährt nach 3 Jahren. steht in den Allg. Versicherungsbedingungen.
Allerdings Krankheiten, die man „vergessen“ hat und innerhalb der 3 Jahre der Gesellschaft zu Ohren kommen, sind ein Grund zum fristlosen Rauswurf! Meiner Meinung auch mit Recht. Es ist der Versuch auf Kosten der Mitversicherten seine Kosten bezahlt zu bekommen. So etwas nennt man Betrug oder auch Diebstahl. Wird man ´rausgeworfen, wird´s problermatisch. Dann gibt es keine Versicherung, auch keine Kasse, die einen dann aufnimmt. Da gibt es nur die Möglichkeit, zu einer recht teueren Kasse zu gehen (solche mit hohen Mitgliederschwund), von dem bösen Versicherungsvertreter zu erzählen, der einem über den Tisch gezogen und falsch beraten hat. Und hoffen, dass der Filialleiter entgegen dem was er machen darf einem doch noch aufnimmt.
Eine wesentlich bessere Methode ist es, wenn man eine Krankheit tatsächlich vergessen hat, nachzumelden. Dann ist man zwar darauf angewisen, dass die Gesellschaft gnädig ist und keinenzu hohen Risikozuschlag verlangt. Aber eine Krankheit der beschiebnen Art führt bei solcher „Eigenanzeige“ bestimmt nicht zum Rauswurf.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

das ist das, was ich meinte…
es wird geprüft… und dann wird wahrscheinlich festgestellt, es ist nicht risikoerheblich.
Sollte es doch risikoerheblich sein… wird geprüft, ob schon Leistungen deswegen geflossen sind.
Sind keine geflossen, muss man meist erst ab dem Zeitpunkt den Risikozuschlag zahlen.

Das soll aber keine Anleitung zum Verschweigen sein, denn wenn es ohne „Selbstanzeige“ kommt… ist man im hohen Bogen draußen… und die Ärzte notieren sehr schnell mal die Syndrome, ohne dass wirklich alles genau drinsteht… weil Syndrom ist ja schon vielsagend :smile:
Und schon ist man dran…

also lasst es euch sagen…

machts nicht… kommt nicht mal auf den gedanken es zu probieren, es vorsätzlich zu machen…

In diesem Sinne…

Marco

Vielen Dank für die Anworten - von Euch beiden.
Gruß
Sarah

hallo sarah,
leider haben beide etwas vergessen:
in den anträgen der meisten versicherer stehen die fragen:
a) bestehen oder bestanden auch nicht behandelte krankheiten ?
b) bestehen körperliche gebrechen oder leiden- auch welche, die nicht behandelt wurden ?
deine 2 ( rückenleiden, fußfehlstellung ) müßte richtigerweise mit angegeben werden. vor allem auch deswegen, weil durch diese bereiche dem versicherer folgekosten enstehen können, obwohl du längere zeit nicht beim arzt warst.
bei einer behandlung in den ersten 3 vers.jahren wird bei diesen krankheiten generell eine arztanfrage gemacht werden.
glück hast du in dem fall, daß du zwischenzeitlich den arzt gewechselt hast.
gruß
oliver

Danke für die Tips, Oliver…

eine Frage…
wäre es dann möglich, nach einem Kalendarjahr mit Einkommen unter ca. DM 79.000 wieder in die GKV zu kommen? (angenommen die PKV läßt den risikoreichen Versicherungsnehmer vorzeitig gehen) Gibt es sowas wie eine private Krankenversicherung für eine begrenzte Zeit? i.e. 6 Monate?

Danke
Sarah

Danke für die Tips, Oliver…

eine Frage…
wäre es dann möglich, nach einem Kalendarjahr mit Einkommen
unter ca. DM 79.000 wieder in die GKV zu kommen?

Nein, gibt es nicht! Zumindest regulär nicht. Erst, wenn Du unter 78.300,- DM kommst.
Der Gesetzgeber hat bestimmt: wer die Solidargemeinschaft der GKV verläßt (ob in eine Private oder unversichert) hat keine Möglichkeit mehr, in die Kasse zurück zu gehen. Ausnahmen: Arbeitslosigkeit und ein Einkommen unter der BBG, bitte Altersgrenzen beachten)

(angenommen
die PKV läßt den risikoreichen Versicherungsnehmer vorzeitig
gehen) Gibt es sowas wie eine private Krankenversicherung für
eine begrenzte Zeit? i.e. 6 Monate?

Nur für Auslandsreisende.
Es bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich zu entscheiden: willst Du 1.000,- DM monatlich (=100% + PPV) der Kasse geben, oder 600,- DM der Privaten. (AG immer die Hälfte).
Beachte auch die Altersbeiträge zur GKV: hier musst Du sämtliche Einkünfte (Altersrente, Betriebsrente, Zinseinkünfte, Versicherungsrenten, Mieteinkünfte…) amgeben. Daraus errechnet sich Dein Beitrag zur Kasse. Mit steigender Tendenz. Zuschüsse von Vater Staat gibt es für Dich nicht. Private: ich weiß natürlich nicht, wie alt Du bist. Der Beitrag errechnet sich aus dem Eintrittsbeitrag (also wenn Du heute in die Private gehst), den inzwischen erfolgten Beitragsanpassungen (die nachweislich geringer sind als bei der GKV), abzüglich einer evtl. von Dir abgeschlossenen Beitragssenkung im Alter. Mit den beiden Altersrückstellungen, die Du bei den Privat hast, kannst Du davon ausgehen, dass Du ab 65 nur noch ganz geringe Beitragsanpassungen hast. Es soll sogar so sein, dass Du ab 80 fast gar keine Beiträge mehr bezahlen musst. Bei der GKV…? Außerdem muss jede Private einen Standart-Tarif aud lager haben, der nicht mehr kostet, als die GKV…aber auch nicht mehr leistet! Übrigens: 3% der Rentner haben sich 1995 dafür entschieden.
Aber sieh´ mal im Archiv nach: wir haben über dieses Thema schon mehrmals diskutiert.
Grüße
Raimund

Vielen Dank, Raimund.

Es geht darum, wenn eine PKV jemanden möglicherweise w/ körperlichen Fehlern (festgestellt in der Kindheit z.B. Probleme mit dem Rücken) gar nicht aufnehmen will beziehungsweise kündigen. Logischerweise wollen die PKVs nur gesunde Kunden annehmen/behalten.

Gruß
Sarah

Hallo, Sarah
Zwei Antworten:

Es geht darum, wenn eine PKV jemanden möglicherweise w/
körperlichen Fehlern (festgestellt in der Kindheit z.B.
Probleme mit dem Rücken) gar nicht aufnehmen will

Wenn Du erst den Antrag stellst:

  1. sollst Du erst in der GKV kündigen, wenn Du die Zusage der neuen hast - ob privat oder gesetzlich.
  2. hast Du den Feghler gemacht und vor Zusage gekündigt, so brauchst Du nur der Kasse sagen, dass Du bei ihr bleiben willst. Oder Du suchst Dir noch schnell eine andere GKV. Die nimmt Dich ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung. Es geht die Kasse bei der Du warst und in die Du gehst einen feuchten Kehrricht an, warum Du wechselst. Vielleicht gefällt Dir die Nase des Filialleiters nicht!

beziehungsweise kündigen.

Wenn Du schon eine Zeit in der Privaten bist und die entweder Dir auf die Schliche kommen oder Du eine meldepflichtige Krankheit nachträglich meldest und die Dich „hinauskomplimentieren“, dann sieht es ganz schlecht aus. Dann hast Du keinen Versicherungsschutz mehr. Außer: Du machst es so, wie ich Dir weiter oben erklärt habe.
Nur: wenn Du vor, sagen wir mal 20 Jahren eine beginnende Rückratverkrümmung hattes, das „repariert“ wurde und Du seither nie mehr deswegen mit einem Arzt zu tun hattest, dann interessiert sich auch keine Versicherung dafür. Die Gesellschaften fragen ausdrücklich: waren Sie in den letzten 5 (manche 3) Jahren in medizinischer Behandlung oder ist eine solche angeraten oder beabsichtigt. Dieser Satz beinhaltet: dass alles was davor war uninteressant ist… wenn nicht innerhalb dieser Frist etwas aufgetreten ist. Ausnahme: Du windest Dich mit Schmerzen durch die 5 Jahre (ohne Behandlung), damit Du mal sagen kannst: nein, keine Behandlung.
Die zweite wichtige Frage ist dann: waren Sie in den letzten 10 (manche 5) Jahren in Klinken, Sanatorien, Kurqanlagen oder sind solche angeraten, bzw. beabsichtigt.
Kannst Du hier überall mit nein antworten, interssiert sich die Gesellschaft nicht mehr dafür.
Noch sind wir nicht so weit, dass ein genetischer Fingerabdruck abgegeben werden muss.
Vor 60 jahren gab es so etwas ähnliches: da musste man teilweise nachweisen, ob iregendwelche Erbkrankheiten in der Familie vorkamen. Wenn ja, hattest Du Probleme, heiraten zu dürfen.
Noch Fragen?
Grüße
Raimund

Danke für Deine Antwort, Raimund…das sind die Infos, die ich gesucht habe…
Gruß
Sarah

tja, raimund hat eigentlich alles gesagt.
du bist automatisch pflichtversichert, wenn du unter die beitragsbemessungsgrenze rutschst. 6600 dm x 12= 79200 dm p.A.
aber wer will das schon ???
allerdings ist mir völlig schleierhaft, warum dich eine pkv wegen deinen geschilderten krankheiten nicht nehmen will. es sei denn, es ist ein unoperirter bandscheibenvorfall. laut deiner schilderung wäre das normalerweise mit 50 dm risikozuschlag abgetan und die vorerkrankungen mit eingeschlossen. dann müsstest du auch keine kompromisse eingehen.

Hallo Oli,

leider haben beide etwas vergessen:

Nicht wirklich, denn wir haben es beide erwähnt.

in den anträgen der meisten versicherer stehen die fragen:
a) bestehen oder bestanden auch nicht behandelte krankheiten ?
b) bestehen körperliche gebrechen oder leiden- auch welche,
die nicht behandelt wurden ?

Hier ist aber eben nur das gemeint, was Raimund weiter unten sagt… ob du dich mit Schmerzen durchs Leben winden musstest.

deine 2 ( rückenleiden, fußfehlstellung ) müßte richtigerweise
mit angegeben werden.

Soweit ich weiß nicht, denn wenn sie erst jetzt festgestellt hat, dass sie als Kind da mal behandelt wurde… dürften die Beschwerden ja nicht so groß sein, dass es angegeben werden muss.

vor allem auch deswegen, weil durch
diese bereiche dem versicherer folgekosten enstehen können,
obwohl du längere zeit nicht beim arzt warst.

Da gebe ich dir recht…

Marco

Hallo Raimund,

Nein, gibt es nicht! Zumindest regulär nicht. Erst, wenn Du
unter 78.300,- DM kommst.

Also doch wieder regulär. Im Übrigen braucht im nächsten Jahr nur die BBG so ansteigen, dass du drunter rutscht und schon bist wieder frei.

Der Gesetzgeber hat bestimmt: wer die Solidargemeinschaft der
GKV verläßt (ob in eine Private oder unversichert) hat keine
Möglichkeit mehr, in die Kasse zurück zu gehen. Ausnahmen:
Arbeitslosigkeit und ein Einkommen unter der BBG, bitte
Altersgrenzen beachten)

Also doch auch regulär. :smile:

Beachte auch die Altersbeiträge zur GKV: hier musst Du
sämtliche Einkünfte (Altersrente, Betriebsrente,
Zinseinkünfte, Versicherungsrenten, Mieteinkünfte…) amgeben.
Daraus errechnet sich Dein Beitrag zur Kasse. Mit steigender
Tendenz. Zuschüsse von Vater Staat gibt es für Dich nicht.

FALSCH!
Zuschuss gibt es… zwar nur zur Gesetzlichen Altersrente, aber es gibt einen Zuschuss…

Gruß
Marco

hallo, Marco,
Du musst genau lesen, was geschrieben wurde: wenn jemand freiwillig versichert ist, dann kann er nicht mehr zurück… wenn er nicht „gnädigerweise“ von einem Filialleiter eines Kasse aufgenommen wird. Was er ja eigentlich dürfte, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Nein, gibt es nicht! Zumindest regulär nicht. Erst, wenn Du
unter 78.300,- DM kommst.

Also doch wieder regulär.

Es geht um freiwillig Versicherte!

Im Übrigen braucht im nächsten Jahr
nur die BBG so ansteigen, dass du drunter rutscht und schon
bist wieder frei.

Auch das habe ich erwähnt.

Der Gesetzgeber hat bestimmt: wer die Solidargemeinschaft der
GKV verläßt (ob in eine Private oder unversichert) hat keine
Möglichkeit mehr, in die Kasse zurück zu gehen. Ausnahmen:
Arbeitslosigkeit und ein Einkommen unter der BBG, bitte
Altersgrenzen beachten)

Also doch auch regulär. :smile:

Beachte auch die Altersbeiträge zur GKV: hier musst Du
sämtliche Einkünfte (Altersrente, Betriebsrente,
Zinseinkünfte, Versicherungsrenten, Mieteinkünfte…) amgeben.
Daraus errechnet sich Dein Beitrag zur Kasse. Mit steigender
Tendenz. Zuschüsse von Vater Staat gibt es für Dich nicht.

FALSCH!
Zuschuss gibt es… zwar nur zur Gesetzlichen Altersrente,
aber es gibt einen Zuschuss…

Falsch: bis Sarah in Rente geht, gibt es schon lange keinen Zuschuss mehr! Da werden sich die Alten (die heute die Jungen sind) am Kopf kratzen, mit dem grauen Haupt wackeln und sagen:„ja, ja, damals gab´s vom Staat noch Zuschüsse!“ Und dann werden sie ihr Kunstoffgebiss (zu Porzelan reichts dann nicht mehr)´rausnehmen und die Brotreste, die so drücken, wegwischen.
Aber Spass beiseite: Du verwechselst Pflichtversicherte mit freiwillig Versicherten. Die ersteren müssen auch nicht alle Einkünfte angeben (noch nicht! Ist aber geplant). Außerdem zählen Staatrente und Betriebsrente nur zu 50%.
Zuschüsse sind z.Zt. noch Reste vorhanden. Frag mal einen freiwillig versicherten Rentner, ob er noch Zuschüsse wie früher bekommt! Diese Zuschüsse, die übrigens jeder bekommen hat, gleich ob Kasse oder Privat, sind ersatzlos gestrichen worden und werden seit Jahren jedes jahr um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt. Bis es in 2-3 Jahren auf 0,- ist.
Frag´ mal Deinen Dozenten! Wenn das nicht stimmt, haben mich die Versicherungen seit 3 Jahren falsch informiert, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Du musst genau lesen, was geschrieben wurde: wenn jemand
freiwillig versichert ist, dann kann er nicht mehr zurück…

Er ist aber unter Umständen nicht immer freiwillig versichert…

und deswegen wollte ich es nur nochmal betonen. Mehr nicht…

Falsch: bis Sarah in Rente geht, gibt es schon lange keinen
Zuschuss mehr!

Es wird gemunkelt, fest steht noch nichts…

Aber Spass beiseite: Du verwechselst Pflichtversicherte mit
freiwillig Versicherten.

Denke nicht…

Außerdem zählen Staatrente und Betriebsrente nur zu 50%.

Für was zählen sie?

Zuschüsse sind z.Zt. noch Reste vorhanden. Frag mal einen
freiwillig versicherten Rentner, ob er noch Zuschüsse wie
früher bekommt!

Er bekommt sie wie früher, nur sie verteilen sich anders.
Früher musst er nicht angeben, welche Nebeneinkünfte er zusätzlich zur Rente hatte… folgedessen bekam er auf 3000 DM Rente seinen hälftigen Zuschuss.

Beispiel 1:
Rentner (9/10 wird erfüllt, ergo pflichtig):
– zur Rente werden herangezogen: GRV-Rente, sonstige Versorgungsbezüge, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
Hierbei zahlt bei der Rente er und die GRV jeweils die Hälfte ( §§ 247 und 249a SGB V). Für den Rest zahlt er den hälftigen Satz der Krankenkasse. (§248 SGB V)

Beispiel 2:
Rentner (freiwillig in der GKV):
Beiträge werden nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbracht:
— GRV-Rente, sonstige Versorgungsbezüge, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kap-Vermögen sowie alle sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Er zahlt hierfür den Beitrag für alle Dinge in voller Höhe, für der GRV-Rente bekommt er einen Zuschuss (Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes ) (§106 SGB VI).

Diese Zuschüsse, die übrigens jeder bekommen
hat, gleich ob Kasse oder Privat, sind ersatzlos gestrichen
worden und werden seit Jahren jedes jahr um einen bestimmten
Prozentsatz gekürzt.

Da änderte sich schon seit Jahren nichts dran… mindestens schon die letzten 4 aber. Wenn man mal das Gesetz außen vor lässt, was es aber auch schon länger gibt.

Frag´ mal Deinen Dozenten!

Weiß ich auch so :smile:

Wenn das nicht stimmt, haben mich
die Versicherungen seit 3 Jahren falsch informiert, kann ich
mir aber nicht vorstellen.

Oder falsch verstanden?

In diesem Sinne…
Marco

Ausserdem haben inzwischen sehr viele
Gesellschasften eine Passus: die Obliegenheitsverletzung
verjährt nach 3 Jahren. steht in den Allg.
Versicherungsbedingungen.

Das steht nicht in den AVB, sondern im Versicherungsvertrags-gesetz (VVG). Einen solchen Rücktritt regeln § 16ff.

Allerdings Krankheiten, die man „vergessen“ hat und innerhalb
der 3 Jahre der Gesellschaft zu Ohren kommen, sind ein Grund
zum fristlosen Rauswurf! meiner Meinung auch mit Recht. Es ist
der Versuch auf Kosten der Mitversicherten seine Kosten
bezahlt zu bekommen. So etwas nennt man Betrug oder auch
Diebstahl.

Hier muß man unbedingt unterscheiden:
ist das ganze vorsätzlich (was bei einem Betrug Voraussetzung ist) ist das etwas ganz anderes! In diesem Fall wird der gesamte Vertrag (mit allen die dabei mitversichert sind!) von Beginn an angefochten (§21ff VVG). Dann sind alle Leistungen die je geleistet wurden, egal für welche Krankheit, rückzuerstatten. Die Beiträge bleiben jedoch bei der Versicherung.
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt in diesem Fall nicht!

Hat man es nur vergessen (z.b. weil man schon lange nicht mehr in Behandlung war) oder für nicht risikoerheblich erachtet hatte, kann die Versicherung vom Vertrag innerhalb von drei Jahren nach Versicherungsabschluß zurücktreten. Dann sind nur die Kosten für diese Krankheit nicht erstattungsfähig. Ist die Krankheit nicht allzu schlimm (wie hier) wird gewöhnlich zusätzlich ein Angebot zu neuen Bedingungen (Leistungsausschluß oder Risikozuschlag) gemacht.

Wird man ´rausgeworfen, wird´s problermatisch. Dann
gibt es keine Versicherung, auch keine Kasse, die einen dann
aufnimmt. Da gibt es nur die Möglichkeit, zu einer recht
teueren Kasse zu gehen (solche mit hohen Mitgliederschwund),
von dem bösen Versicherungsvertreter zu erzählen, der einem
über den Tisch gezogen und falsch beraten hat. Und hoffen,
dass der Filialleiter entgegen dem was er machen darf einem
doch noch aufnimmt.

Das stimmt so nicht, da sich die Risikopolitik der einzelnen Versicherungen und sogar bei den jeweiligen Tarifen unterscheidet. So kann bei der einen ein HWS-Syndrom sehr hoch bewertet werden, bei der anderen jedoch nicht. Die Preisklasse hat damit normalerweise wenig zu tun, da diese vom Bestand (alt/neu) oder den Leistungen/Bedingungen abhängen. Die neue Versicherung kann dabei jederzeit Auskunft der Vorvericherung über eventuelle Erkrankungen anfordern. Ein zweites „Vergessen“ ist also nicht möglich. Denn diesmal wäre es ganz klar vorsätzlich (Konsequenzen siehe oben).

Eine wesentlich bessere Methode ist es, wenn man eine
Krankheit tatsächlich vergessen hat, nachzumelden. Dann ist
man zwar darauf angewisen, dass die Gesellschaft gnädig ist
und keinenzu hohen Risikozuschlag verlangt. Aber eine
Krankheit der beschiebnen Art führt bei solcher „Eigenanzeige“
bestimmt nicht zum Rauswurf.
Grüße
Raimund

Grüße
Bernhard

lieber marco,
ein körperlich vorhandenes leiden muß immer angegeben werden, egal wie schwer es erscheint und wie lange es nicht behandelt wurde. gerade bei rückenleiden oder körperfehlstellungen. deswegen gibt es diese frage in den anträgen. eine nichtbeantwortung kann jedem kunden irgendwann einmmal zum boumerang werden.
ich arbeite seit über 15 jahren als gelernter kv- kaufmann in der branche und habe fast 500 pkv kunden. ich habe schon einiges erlebt.
viele grüße
oliver

Hallo,
da gebe ich Dir recht.
Ich habe z.B. vor einigen Jahren die Galle entfernt
bekommen und habe dann für meine Krankenhaustagegeld-
versicherung drei Jahre lang einen Risikozuschlag
zahlen müssen (für die Galle) obwohl ich keine mehr hatte,
keine Galle meine ich - das gibt es bei der GKV nicht.

Gruss

Günter

Hallo, Bernhard

Wird man ´rausgeworfen, wird´s problermatisch. Dann
gibt es keine Versicherung, auch keine Kasse, die einen dann
aufnimmt. Da gibt es nur die Möglichkeit, zu einer recht
teueren Kasse zu gehen (solche mit hohen Mitgliederschwund),
von dem bösen Versicherungsvertreter zu erzählen, der einem
über den Tisch gezogen und falsch beraten hat. Und hoffen,
dass der Filialleiter entgegen dem was er machen darf einem
doch noch aufnimmt.

Das stimmt so nicht, da sich die Risikopolitik der einzelnen
Versicherungen und sogar bei den jeweiligen Tarifen
unterscheidet. So kann bei der einen ein HWS-Syndrom sehr hoch
bewertet werden, bei der anderen jedoch nicht. Die Preisklasse
hat damit normalerweise wenig zu tun, da diese vom Bestand
(alt/neu) oder den Leistungen/Bedingungen abhängen. Die neue
Versicherung kann dabei jederzeit Auskunft der Vorvericherung
über eventuelle Erkrankungen anfordern. Ein zweites
„Vergessen“ ist also nicht möglich. Denn diesmal wäre es ganz
klar vorsätzlich (Konsequenzen siehe oben).

Wir sprachen hier von Kassen, nicht von Privatversicherern. Oder meintest Du als „Versicherung“ die Kassen? Kassen haben zu 98 % die gleichen Leistungen. Deshalb mein Hinweis:"… zu einer recht
teueren Kasse zu gehen (solche mit hohen Mitgliederschwund)." Die haben fast alle zur Zeit Probleme.
Bei einer Privaten ist jede Chance vertan. Da gebe ich Dir Recht!

Grüße
Raimund