Anzeigepflicht?

Hallo!

Gesetzt den Fall, man hat Kenntniss von einem sexuellen Mißbrauch eines Kindes. Unabhängig, das man was tun muss … ist man verpflichtet, diesen (sofort?) anzuzeigen? Ich dachte … sowas gelesen zu haben.

[Team: Name entfernt]

Hallo [Team: Name entfernt],
eine Anzeigepflicht nach deutschen StGB resultiert z.B. aus § 138 StGB(Nichtanzeige geplanter Straftaten). Dort sind die Delikte aufgeführt, bei denen Du zur Anzeige verpflichtet bist. Der sexuelle Mißbrauch eines Kindes fällt nicht darunter.
Allerdings könnte die Verpflichtung zur Anzeige auch aus einer bestehenden Garantenstellung kommen (z.B. Sorgebeauftragte, Lehrer etc.)Als Nichtinhaber einer solchen Stellung bist Du rechtlich nicht zur Anzeige verpflichtet, moralisch (meiner Meinung nach)schon.
Gruß vom Dachs

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Hi Dachs,

mir gehts drum, das das Kind nicht auf der Strecke bleibt. Es hat mir vertraut … weil es mit keinem drüber reden kann / mag. Wenn ich nun gleich zu Eltern & Polizei renne, hat sie niemanden mehr, dem sie vertrauen kann.
Ich glaube gelesen zu haben, dass die SPD eine Anzeigepflicht geschaffen hat, diese aber wieder gekippt wurde. Ich weiss es aber nicht ganz genau.

Das man das nicht auf sich beruhen lassen kann und hofft, das nix mehr passiert, weiss ich.

[Team: Name entfernt]

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StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Also JA.

Johannes

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StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht
Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen
nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.

das ist doch quatsch.
es ist weder ein unfall noch ein ungluecksfall.
eher eine STRAFTAT.
und eine solche bin ich als buerger nicht verpflichtet zu verhindern, oder einzugreifen.
dennoch bin ich verpflichtet straftaten zu melden.
da gibts aber auch noch feinere formulierungen… wie unter der voraussetzung, dass keine gefahr fuer einen selbst daraus ensteht…
(hab den orig.text nicht gefunden)

es ist sicherlich deine moralische pflicht diesen missbrauch zu melden, sofern du dir WIRKLICH sicher bist. oftmals kann man dinge auch fehlinterpretieren und damit kannst du familien zersteoren.

meines erachtens besteht keine buergerliche pflicht dies zur anzeige zu bringen. sonst koennte ich ja wegen jedem ladendiebstahl, den ich bemerkt aber nicht gemeldet habe selbst zur verantwortung gezogen werden.

lediglich staatsbedienstete haben diese wahlmoeglichkeit nicht. und zwar jegliche art von beamte (auch postbeamte) muessen dieser pflicht nachkommen.

aber wie gesagt… wenn du dir sicher bist, hast du absolut die moralische pflicht. sei dir ueber die konsequenzen bewusst.

grusz

PK

StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht
Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen
nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.

das ist doch quatsch. NEIN

Natürlich nicht. Wenn Du von Not oder Gefahr weist und nicht Hilfe leistest, musst Du mit Betrafung rechnen.
Im StGB gibt es bei den Tatbestandsmerkmalen diese „ODER“
auf die kommt es an.
Es heißt „oder gemeiner Gefahr oder Not“ klar.

Taten nach dem StGB werden auch bestraft wenn ein unterlassen die Tat darstellt.

wie Vor!!!

Also selber Unsinn geschrieben

es ist weder ein unfall noch ein ungluecksfall.
eher eine STRAFTAT.
und eine solche bin ich als buerger nicht verpflichtet zu
verhindern, oder einzugreifen.
dennoch bin ich verpflichtet straftaten zu melden.
da gibts aber auch noch feinere formulierungen… wie unter
der voraussetzung, dass keine gefahr fuer einen selbst daraus
ensteht…
(hab den orig.text nicht gefunden)

es ist sicherlich deine moralische pflicht diesen missbrauch
zu melden, sofern du dir WIRKLICH sicher bist. oftmals kann
man dinge auch fehlinterpretieren und damit kannst du familien
zersteoren.

meines erachtens besteht keine buergerliche pflicht dies zur
anzeige zu bringen. sonst koennte ich ja wegen jedem
ladendiebstahl, den ich bemerkt aber nicht gemeldet habe
selbst zur verantwortung gezogen werden.

lediglich staatsbedienstete haben diese wahlmoeglichkeit
nicht. und zwar jegliche art von beamte (auch postbeamte)
muessen dieser pflicht nachkommen.

aber wie gesagt… wenn du dir sicher bist, hast du absolut
die moralische pflicht. sei dir ueber die konsequenzen
bewusst.

grusz

PK

Wie die Hilfeleistung aussieht

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht
Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen
nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.

das ist doch quatsch. NEIN

Wie die Hilfeleistung aussieht bleibt dem Helfer überlassen.

Das kann z.B. auch eine Anzeige sein oder das rufen der Polizei oder die eigene Hilfe durch hindern des Täters an der Tat.

Johannes.

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Würden sich bitte nur Leute melden, die wissen von was sie reden !?
Man du liegst 100% daneben.

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Hat sich erledigt.
Wäre sie unter 14 hät ich als Trainer anzeigen müßen. Somit muss ich nicht anzeigen.

[Team: Name entfernt]

… natürlich werd ich das nicht auf sich beruhen lassen. Aber statt Aktionismuss, ist wohl überlegtes Handeln (nun) möglich.

Würden sich bitte nur Leute melden, die wissen von was sie
reden !?
Man du liegst 100% daneben.

[Team: Name entfernt]

Lieber [Team: Name entfernt],
zuerst solltest Du dich an deine eigenen Ratschläge halten.

Johannes

Laß man gut sein…

Würden sich bitte nur Leute melden, die wissen von was sie
reden !?
Man du liegst 100% daneben.

[Team: Name entfernt]

… er ist noch neu und scheint die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben. Zum Glück gibt es hier ausreichend Fachleute (im Strafrecht sei Mike erwähnt) die seine Fehler nicht unkommentiert lassen. Und ein halbwegs intelligenter Frager wird schon die richtigen Schlüsse ziehen…

Gruß Stefan

Das gilt für alle Wehrunfähigen.

Johannes.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Gesetzt den Fall, man hat Kenntniss von einem sexuellen
Mißbrauch eines Kindes. Unabhängig, das man was tun muss …
ist man verpflichtet, diesen (sofort?) anzuzeigen? Ich dachte
… sowas gelesen zu haben.

[Team: Name entfernt]

Hallo [Team:Name entfernt],
eine Anzeigepflicht nach deutschen StGB resultiert z.B. aus §
138 StGB

(Nichtanzeige geplanter Straftaten)???

Hat sich der Dachs nicht ein bisschen vertan.

Wie wäre es mit Begünstigung und Strafvereitelung seitens „[Team:Name entfernt]“

§§ 257 u. 258StGB

Johannes

Dort sind die
Delikte aufgeführt, bei denen Du zur Anzeige verpflichtet
bist. Der sexuelle Mißbrauch eines Kindes fällt nicht
darunter.
Allerdings könnte die Verpflichtung zur Anzeige auch aus einer
bestehenden Garantenstellung kommen (z.B. Sorgebeauftragte,
Lehrer etc.)Als Nichtinhaber einer solchen Stellung bist Du
rechtlich nicht zur Anzeige verpflichtet, moralisch (meiner
Meinung nach)schon.
Gruß vom Dachs

Der Dachs hat sich an dieser Stelle nicht vertan. Dem Johannes könnte ein Blick in den Gesetzestext und, wenn dann noch Konzentrationsfähigkeit vorhanden ist, in den dazugehörigen Kommentar nicht schaden!
Der Dachs

Hallo!

Gesetzt den Fall, man hat Kenntniss von einem sexuellen
Mißbrauch eines Kindes. Unabhängig, das man was tun muss …
ist man verpflichtet, diesen (sofort?) anzuzeigen? Ich dachte
… sowas gelesen zu haben.

[Team: Name entfernt]

Hallo [Team: Name entfernt],
eine Anzeigepflicht nach deutschen StGB resultiert z.B. aus §
138 StGB

(Nichtanzeige geplanter Straftaten)???

Hat sich der Dachs nicht ein bisschen vertan.

Wie wäre es mit Begünstigung und Strafvereitelung seitens
„[Team: Name entfernt]“

§§ 257 u. 258StGB

Johannes

Dort sind die
Delikte aufgeführt, bei denen Du zur Anzeige verpflichtet
bist. Der sexuelle Mißbrauch eines Kindes fällt nicht
darunter.
Allerdings könnte die Verpflichtung zur Anzeige auch aus einer
bestehenden Garantenstellung kommen (z.B. Sorgebeauftragte,
Lehrer etc.)Als Nichtinhaber einer solchen Stellung bist Du
rechtlich nicht zur Anzeige verpflichtet, moralisch (meiner
Meinung nach)schon.
Gruß vom Dachs

1 Like

Würden sich bitte nur Leute melden, die wissen von was sie
reden !?
Man du liegst 100% daneben.

[Team: Name entfernt]

Lieber Chris,
zuerst solltest Du dich an deine eigenen Ratschläge halten.

Johannes

Ich hab echt andere Sorgen. Geh mal wem anders aufn Zeiger.

[Team: Name entfernt]

keine Anzeigepflicht
Hallo [Team: Name entfernt],

dieser link beinhaltet auch die Gründe warum dieser Gesetzentwurf abgelehnt wurde:
http://www.dgvt.de/index.html?artikel.php?cID=267~Main

Gruss
Eve*

Hallo [Team: Name entfernt],
ich würde auch gerne mal was dazu schreiben. ich bin ja kein Experte was die § angeht.
Ich persönlich würde meinen, wenn du dir dieser Sache sicher bist. Du wirst ja deine Gründe dafür haben, dann solltest du, da es sich ja um eine Minderjährige handelt, wenn ich das richtig gelesen habe, vielleicht mal mit dem Jugendamt reden.
Den solltest du deine Verdacht schildern und deine Gründe wie du dazu kommst. Die werden dann ja wohl wissen was sie machen müssen.
So ist dir geholfen, weil du dann nicht tatenlos zusehen mußt und du mußt keine Anzeigen machen.
Nur solltest du dir gut überlegen was du den sagst.

Freundliche Grüße Manuela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HI Manulea!

Die Situation ist echt schwer. gehe ich zum Jugendamt - MUSS das Anzeigen. Dann passiert vollgendes: Der Täter bekommt max 1 Jahr. Wenn überhaupt.
Das Mädchen kann sich an der Schule nicht mehr blicken lassen. (Ist in einem Dorf) - es ist von ihrer Freundin der beste Vater.
Die Eltern werden von ihr sicherlich „bescheiden“ bei einer Anzeige reagieren … ist nen Problemkind mit einem nicht sehr starken Elternhaus …

Wenn ich das tue, dann verschindet für sie die letzte Perosn, der sie noch traut …

Ich hoffe, sie zu überzeugen, dass sie selbst die Anzeige macht. Das wird aber verdammt schwer sein - aus Schahm und den Konsequnzen. Aber NIX tun gefährdet sie selbst und andere Mädchen.

So ein Mist. Bin aber froh, dass ich ebend nicht durch eine Anzeigepflicht sofort sie so an die Wand stellen muss …

[Team: Name entfernt]

Hilfeleistung kann auch auf anderem Wege als dem der Anzeige erfolgen!
In besagtem Fall empfehle ich eine gut geladene Patrone .300 Win Magnum, verschossen aus einem PSG-2.
Wo Hilfe nichts bringt, fruchtet vielleicht Selbsthilfe.

Grüße