[AO] Steuerschuld Ratenzahlung möglich?

Hallo!

Angenommen, das Paar AB hatte das Problem, dass in den Jahren 2003 & 2004 A arbeitslos gewesen ist, sich aber versuchte selbständig zu machen.

Angenommen, dieses Paar hatte keine Ahnung, dass es so etwas, wie den Progressionsvorbehalt gibt und ging davon aus, dass Lohnersatzleistungen „steuerfrei“ sind…

Jetzt kommt es zu einer Steuerforderung für die beiden Jahre von knapp 1.300 €.

A hat seit Mitte 2005 wieder einen minderbezahlten Job angenommen.

Alle sind sich einig, dass die Steuerforderung berechtigt sind.

Weiter angenommen, A hat beim Finanzamt vorgesprochen, weil a & B die Summe auf einmal nicht bezahlen können. Dort bekommt er Auskünfte, wie:

  • Er soll sich einen Kleinkredit aufnehmen (geht auf Grund der Selbständigkeiten nicht (hat Minus gemacht, weshalb er auch schon eine EV abgeben musste)
  • Er soll sich das Geld leihen (geht ebenfalls nicht)
  • Er soll einen begründeten Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Letzter Punkt: Er will die Steuerschuls bezahlen, kann aber nicht mehr als 100€ im Monat abdrücken.

Was sollte in einen solchen „begründeten“ Antrag rein?

Da weder A noch B ein enormes Einkommen haben (A ca. 1200 €/Monat, B ca. 1100€/Monat - es werden einige Summen in Raten abgestottert, weshalb da nicht viel übrig bleibt), würden beide unter die Pfändungsfreigrenze fallen…

Muss da ein Finanzamt nicht eigentlich auf das foktive Ratenangebot eingehen?!

LG
Guido

Hallo Guido,

wenn bereits eine EV abgegeben wurde, sollte auch dem letzten begriffsstutzigen Finanzbeamten klar werden das hier mit Vollstreckungsmaßnahmen nichts zu holen ist. Die Beamten in der Vollstreckungsstelle kapieren das eher als die Leute in der direkten Veranlagung.

Stundung und Ratenzahlung gewährt das Finanzamt in der Regel nur wenn das Geld nicht anderweitig (z.B. mittels eines Kredites) besorgt werden kann. Mit Abgabe der EV dürften sich Kredite ohnehin erledigt haben. Dann bliebe ja noch die Möglichkeit der Kontopfändung oder Teilpfändungen des Gehalts.

Also möglichst unmittelbar nach Ankündigung der Vollstreckung in der Vollstreckungsstelle des Finanzamts vorsprechen und die Situation erklären. Ich bin mir sicher das der Bearbeiter mit sich reden lässt. Wichtig, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, die dann auch unbedingt einhalten. Verpflichtet auf Angebote einzugehen ist die Finanzverwaltung nicht.

Grüße,

Alex

Hi Alex!

Danke für Deine Ausführungen!

wenn bereits eine EV abgegeben wurde, sollte auch dem letzten
begriffsstutzigen Finanzbeamten klar werden das hier mit
Vollstreckungsmaßnahmen nichts zu holen ist. Die Beamten in
der Vollstreckungsstelle kapieren das eher als die Leute in
der direkten Veranlagung.

Das dachte A eigentlich auch!

Stundung und Ratenzahlung gewährt das Finanzamt in der Regel
nur wenn das Geld nicht anderweitig (z.B. mittels eines
Kredites) besorgt werden kann. Mit Abgabe der EV dürften sich
Kredite ohnehin erledigt haben. Dann bliebe ja noch die
Möglichkeit der Kontopfändung

Die bliebe in der tat, würde aber bis auf enorme Probleme für A und B kein Ergebnis bringen!

oder Teilpfändungen des Gehalts.

Nö - nicht bei dem Einkommen (außer beim Weihnachtsgeld von B, aber auch das lohnt nicht wirklich - es würde dann ca. 100 € einmalig im Jahr zu holen sein)!

Also möglichst unmittelbar nach Ankündigung der Vollstreckung
in der Vollstreckungsstelle des Finanzamts vorsprechen und die
Situation erklären. Ich bin mir sicher das der Bearbeiter mit
sich reden lässt.

Der fiktive Beamte in der Vollstreckungsstelle war fiktiv nicht wirklich hilfreich! Angenommen, er erzählte irgendwas von: Warum wurden denn in den Jahren keine Rücklagen gebildet (diese Frage KANN nur jemand stellen, der mit Arbeitslosigkeit niemals nie etwas zu tun haben wird!)? Wieso leiht sich A nicht das Geld „irgendwo“?

Wichtig, wenn eine Ratenzahlung vereinbart
wurde, die dann auch unbedingt einhalten. Verpflichtet auf
Angebote einzugehen ist die Finanzverwaltung nicht.

Es widerspricht doch offensichtlich dem gesunden Menschenverstand! A und B wären bereit, dem Finanzamt monatlich 100,- € zu zahlen. Diese monatlichen 100,-€ sind 100,-€ monatlich über dem Betrag, welchen das Finanzamt bei einer Vollstreckung bekäme!!!

Das kann doch nur im Interesse des Finanzamts sein, oder bin ich da zu naiv?

LG
Guido

Hallo Guido,

wenns um Steuerschulden geht, ist mit Menschenverstand oft nicht weiterzukommen. Das Finanzamt sperrt in der Regel lieber Betriebe zu als sich auf irgendwas einzulassen. Völlig emotionslos - die bearbeiten täglich zig Fälle und denen wird in 90 % der Fälle „das Blaue vom Himmel herunter“ versprochen…

Es bleibt leider nichts anderes übrig als nochmals höflich in der Vollstreckungsstelle vorzusprechen. Möglichst vorher gleich mal die ersten 100 EUR überweisen um den guten Willen zu zeigen.

„§ 222 Stundung
1Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. 2Die Stundung soll in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt werden…“

Können, sollten… etc…

Du kannst nur auf den guten Willen des Beamten hoffen, den nach Gesetz ergibt sich keine Muss-Vorschrift. Andernfalls folgt als wahrscheinliche nächste Konsequenz ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufs Konto, Gehaltspfändung, etc… und dann geht in der Regel garnichts mehr…

Ich drück Dir die Daumen!

lg
Alex

Danke
Hi Alex!

wenns um Steuerschulden geht, ist mit Menschenverstand oft
nicht weiterzukommen. Das Finanzamt sperrt in der Regel lieber
Betriebe zu als sich auf irgendwas einzulassen. Völlig
emotionslos - die bearbeiten täglich zig Fälle und denen wird
in 90 % der Fälle „das Blaue vom Himmel herunter“
versprochen…

Stimmt! Das erlebe ich im Betrieb auch so, wenn mal die Steuervorauszahlungen zwei Wochen zu spät überwiesen werden (wurden - mittlerweile haben wir einen neuen Steuerberater, der uns die Zahlen pünktlich mitteilt)…

Es bleibt leider nichts anderes übrig als nochmals höflich in
der Vollstreckungsstelle vorzusprechen. Möglichst vorher
gleich mal die ersten 100 EUR überweisen um den guten Willen
zu zeigen.

Das werde ich so an den fiktiven A weiter geben!

Können, sollten… etc…

Und das in Deutschland! Jeder Beamtenfurz ist gesetzlich streng geregelt, und hier so ein Gummiparagraph…

Du kannst nur auf den guten Willen des Beamten hoffen, den
nach Gesetz ergibt sich keine Muss-Vorschrift. Andernfalls
folgt als wahrscheinliche nächste Konsequenz ein Pfändungs-
und Überweisungsbeschluss aufs Konto, Gehaltspfändung, etc…
und dann geht in der Regel garnichts mehr…

Was der Finanzdirektion ja echt weiter hilft!

Ich drück Dir die Daumen!

Geht (zum GLÜCK!!!) nicht um mich - aber um eine fiktive Person, die mir fiktiv recht nahe steht und völlig verzweifelt ist, weil gerade die Talsohle durchschritten war!
Bei allen anderen Ämtern ging eine Ratenvereinbarung super problemlos - nur das Finanzamt stellt sich stur!

LG
Guido

Hallo Alex,

alles schön polemisch, was du schreibst.
Alle Finanzbeamten sind natürlich doof, außer die in der Vollstreckung natürlich.

Wenn man sich den Sachverhalt aber genau (!) durchliest, stellt man fest, dass nur A die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Eheleute sind aber nach § 44 AO grundsätzlich Gesamtschuldner.
Das Finanzamt kann daher von beiden (!) Ehegatten die Steuerschuld eintreiben.

Vielleicht kann B ja noch einen Kredit aufnehmen, die EV des A besagt hier gar nichts.

Gruß

petz

hi petz,

und wenn die eheleute nun die aufteilung der steuer beantragen… :wink:

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und wenn die eheleute nun die aufteilung der steuer
beantragen… :wink:

Hab ich auch schon mal gehört, es soll sowas geben …

Dann werden sich beide auf schöne Nachzahlungen einrichten können, beide dann ledig…

Gern mehrere Meinungen!
Hi Petz!

alles schön polemisch, was du schreibst.
Alle Finanzbeamten sind natürlich doof, außer die in der
Vollstreckung natürlich.

Darauf gehe ich jetzt mal nicht ein, da zumindest „MEINE“ Sachbearbeiterin eine sehr kooperativ nette ist (bekomme da sogar einen Kaffee, wenn ich mal hin muss).

Da der Fiktive Fall aber bereits in der Vollstreckung angekommen ist, ist dort vermutlich auch der richtige Ansprechpartner zu finden, oder?

Eheleute sind aber nach § 44 AO grundsätzlich Gesamtschuldner.
Das Finanzamt kann daher von beiden (!) Ehegatten die
Steuerschuld eintreiben.

Das ist die fiktive „Angst“, die A & B haben - dann wäre nämlich im Fall der Kontenpfändung ein Desaster vorprogrammiert, da B ihren Disporahmen fast ausgeschöpft hat, und selbiger von der Bank vermutlich auf Null geändert wird, wenn dort eine Pfändung aufs Konto geht.

Vielleicht kann B ja noch einen Kredit aufnehmen, die EV des A
besagt hier gar nichts.

Die meisten Banken verlangen eine Unterschrift von beiden Ehepartnern, soweit ich weiß!
Beim Einkommen Bs alleine wird sich aber auch kaum ein seriöses Kreditinstitut finden, was ein Darlehen bewilligt!

Da ich gern mehrere Meinungen hören mag: Was sagt Deine Erfahrung? Wird in solchen Fällen eine Ratenzahlung gewährt?

LG
Guido

Hallo,

na ja, 1.300 € in 100 €-Raten ist nicht diskutabel.

Außerdem müssen Stundungen (so heißt das) über einem Jahr vom Vorgesetzten (= Sachgebietsleiter) unterschrieben werden.

Ich würde mal 150 € im Monat vorschlagen, das wären dann 9 Monate.

Da sollte doch ein Stundungsantrag mit dieser Idee und ein bißchen goodwill der Bearbeiterin drin sein…

Letztendlich ist dem Finanzamt nicht daran gelegen, die leute in die Pleite zu schicken, zumindest nicht, wenn noch Hoffnung besteht.

Lieber das Geld in Raten als gar nicht…

Aber wenn B auch schon so hoch verschuldet ist, sollte doch mal eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht werden, um das problem langfristig in den Griff zu bekommen.

gruß

petz

Hi!

Außerdem müssen Stundungen (so heißt das) über einem Jahr vom
Vorgesetzten (= Sachgebietsleiter) unterschrieben werden.

Das wurde A auch so gesagt.

Ich würde mal 150 € im Monat vorschlagen, das wären dann 9
Monate.

Ich glaube nicht, dass das drin hängt - und Zusagen sollten ja auch sicher eingehalten werden können!

Lieber das Geld in Raten als gar nicht…

DAS ist auch das, was ich mit gesundem Menschenverstand meinte! Zumal mit der Steuererklärung für 2005 ca. 350,-€ auf einmal getilgt würden)

Aber wenn B auch schon so hoch verschuldet ist, sollte doch
mal eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht werden, um das
problem langfristig in den Griff zu bekommen.

B ist nicht hoch verschuldet, hat aber kein nennenswert hohes Einkommen! Die beiden fiktiven AB sind gerade dabei sich wieder aus dem Sumpf zu ziehen - mit den anderen Gläubigern (meistens die von A) wurden vernünftige Ratenzahlungen vereinbart, die aber alle noch einige Monate laufen!

Danke für Dein Statement!

LG
Guido

hä,

was meinst du jetzt damit, es geht doch nur um die aufteilung und nicht getrennte veranlagung…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

was meinst du jetzt damit, es geht doch nur um die aufteilung
und nicht getrennte veranlagung…

Sch…

war wohl ein Anflug von geistiger Umnachtung…

Stundung Ratenzahlung
Hallo,

Stundung geht sicher nicht, da diese zu lang dauern würde. Etwas anderes ist eine Ratenvereinbarung. Unterschied: Stundung mit 6% Zinsen, Raten mit 12% Zinsen. Man kann aber bei voll erfüllter Abzahlung einen Antrag auf Erlass der Hälfte dieser Zinsen stellen, so dass nur 6% verbleiben.
Es gab schon Extremfälle, bei denen im Verhandlungswege noch günstigere Lösungen erreicht wurden, aber das ist nur im Rahmen eines Gesamtpakets möglich.
Ratenvereinbarungen können nur die Sachbearbeiter der Vollstreckungsstelle machen. Warum der dieser Vereinbarung nicht zustimmt, verstehe ich nicht…

Es gibt auch jeweils Vorgesetzte, eventuell sollte man da mal einen Termin machen.

Schuldnerberatungsstelle finde ich grundsätzlich auch eine gute Idee.

Viele Grüße
C.

Hi!

Stundung geht sicher nicht, da diese zu lang dauern würde.
Etwas anderes ist eine Ratenvereinbarung.

Aha - ich dachte, das Eine geht nur mit dem Anderen - wieso müssen die alles sooo kompliziert machen?!

Unterschied:
Stundung mit 6% Zinsen, Raten mit 12% Zinsen.

Das wäre A & B ziemlich egal, ob sie 78,-€ mehr zahlen müssen, wenn dadurch das Thema „Zahlung in einer Summe“ vom Tisch wäre!

Es gab schon Extremfälle, bei denen im Verhandlungswege noch
günstigere Lösungen erreicht wurden, aber das ist nur im
Rahmen eines Gesamtpakets möglich.

Hört sich an, wie ein Versicherungspaket - Sorry!

Ratenvereinbarungen können nur die Sachbearbeiter der
Vollstreckungsstelle machen. Warum der dieser Vereinbarung
nicht zustimmt, verstehe ich nicht…

Er sagte nicht direkt, dass er nicht zustimmt! Er will aber einen „begründeten Antrag“ schriftlich haben, bevor er überhaupt etwas macht.
Ich finde das alles operpeinlich! Da kommt jemand persönlich zum Finanzamt, um in einem persönlichen Gespräch eine Möglichkeit der Klärung zu Erläutern und bekommt zur Antwort: „Schreiben Sie uns!“.
Das alles natürlich rein fiktiv :wink:

Schuldnerberatungsstelle finde ich grundsätzlich auch eine
gute Idee.

Als die Beiden sich an eine Schuldnerberatung gewandt haben, hieß es: Termin in 2-3 Monaten!
In diesen 2-3 Monaten haben sie selbst die Verhandlung mit den Gläubigern aufgenommen und dort Ergebnisse erzielt, die für beide Seiten zu ertragen sind. Nur die Steuerforderung würde die Zwei wieder total rein reißen!
Auch dies geschah natürlich nur in meiner Fantasie und ist frei erfunden…

LG
Guido

Klartext?
Hi!

Was würde denn eine solche Aufteilung bewirken?

LG
Guido

hi,

eine aufteilung der steuer bewirkt, dass jeder für seine eigene steuerschuld eintritt und die gesamtschuldnerschaft damit ausgehebelt wird - bin mir aber diesbezüglich nicht so sicher - wäre besser, wenn nochmal jemand vom „amt“ dazu stellung hier bezieht…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@ Petz
Natürlich sind nicht alle Finanzbeamten derart engstirnig. Da ich aber selbst als Steuerfachangestellter arbeite kriegt man da (leider) so einiges mit. Im Zweifel legen die lieber gutgehende Betriebe durch Kontopfändungsbeschlüsse lahm… und am Ende bekommen sie dann garnix mehr.

@ Guido
Schriftform ist üblich. Hat alles irgendwo den Zweck zugesagte Zahlungen bei ausbleiben auch beweisen zu können.

Grüsse
Alex

off topic Schriftform
Hi!

@ Guido
Schriftform ist üblich. Hat alles irgendwo den Zweck zugesagte
Zahlungen bei ausbleiben auch beweisen zu können.

Das ist schon klar!
Aber in einem Fall, der mich mal persönlich betraf (anderes Amt - Jugendamt wegen Kindergartenbeiträgen, die nachträglich für ein halbes Jahr massiv erhöht wurden, wobei es das Amt war, das sich sehr lange Zeit ließ) bin ich dort hin, und es wurde gemeinsam eine Lösung erörtert und schriftlich vor Ort fixiert!

Da hatte ich Gewissheit und bin mit einem Ergebnis dort raus, statt noch auf eine Entscheidung warten zu müssen.

Um ehrlich zu sein: So stelle ich mir Beamte (damals war es bei mir KEINE Beamte) vor - dass sie dem Bürger HELFEN!

Aber das Alles hat nix mit dem Thema hier zu tun :wink:

LG
Guido

grundsätzliches
Hi Alex,

@ Petz
Natürlich sind nicht alle Finanzbeamten derart engstirnig. Da
ich aber selbst als Steuerfachangestellter arbeite kriegt man
da (leider) so einiges mit. Im Zweifel legen die lieber
gutgehende Betriebe durch Kontopfändungsbeschlüsse lahm… und
am Ende bekommen sie dann garnix mehr.

Jaja, ich kann von Steuerberatern berichten, die durch falsch gestellte Anträge und Versäumnisse Mitverursacher waren, dass ihre Mandanten in die Insolvenz gerutscht sind…

Da ich dich hier noch nicht näher kenne, möchte ich dazu folgendes sagen:
Wir haben uns hier im Forum stillschweigend darauf geeinigt, nicht über die jeweilige Gegenseite herzuziehen.
Das ist schon einige Male hier eskaliert, unter anderem mit der Folge, dass ein MOD des Steuerbretts nicht mehr mit mir redet.
Wir sollten daher versuchen, die hier hier gestellten Probleme objektiv zu lösen und subjektive Eindrücke von der Gegenseite außen vor lassen.

Ist der Sache unheimlich dienlich, seitdem ist hier diesbezüglich auch Ruhe eingekehrt.

Gruß

Petz

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