[AO] Steuerschuld Ratenzahlung möglich?

[AO] begründeter Antrag auf Stundung
Hi !

Im § 222 AO heißt es:
„Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde …“

Es muss also für den Schuldner eine „erhebliche Härte“ zum Zeitpunkt der Zahlung vorliegen. In der Rechtsentwicklung hat sich hierbei folgendes Prüfungsschema entwickelt:

  1. erhebliche Härte aus sachlichen oder persönlichen Gründen

  2. Stundungswürdigkeit

  3. keine Gefährdung der gestundeten Schuld.

a)
Persönliche Härte liegt dann vor, wenn die Zahlung zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde. Es müssen bereits ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten vorliegen.

b)
Sachliche Härte kann sich der Verfahrensstruktur ergeben. Hier kommen z.B. in Frage:

  • unerwartete Nachzahlung, für die keine Rücklagen gebildet wurden

Stundungswürdig ist üblicherweise nur, wer unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und/oder nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat. Damit ist also Jeder, der auf Grund von zu hohen privaten Vertragsabschlüssen zahlungsunfähig ist, noch stundungswürdig. Jeder, der eine hohe Steuernachzahlung zu leisten hat, weil vorher ein steuerliches Vergehen begangen wurde, ist nicht mehr stundungswürdig.

Das Finanzamt muss unter Abwägung aller Punkte des EInzelfalles zu dem Ergebnis kommen, dass es zukünftig eingeforderte Beträge auch erhält.

In einem begründeten Antrag sollten (selbstverständlicher in allgemeiner Form und nicht so streng formal) zu allen 3-4 Punkten Ausführungen erfolgen. Ich könnte mir als Reiehenfolge eines solchen Schreibens gut vorstellen:

  • Antrag auf Ratenzahlung (man muss ja nicht sagen, dass man Stundung meint)
  • erzählen, wie man in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist
  • erzählen, wie es zu der Steuernachforderung kam
  • erzählen, wie sichergestellt wird, dass FA sämtliche Raten bekommt. Dies sollte mit einer knappen Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben ergänzt werden.
  • ein Angebot der Höhe nach machen und die erste Zahlung zügigst leisten

BARUL76

PS: Da ich, was Stundungen angeht, nur Theoretiker bin, würde ich in dem geschilderten Fall € 100,00 durchaus für gerechtfertigt halten. Das Gesetz macht an dieser Stelle keine Vorgaben. Wie die Praxis aussieht, haben aber die anderen beschrieben. Welcher Weg nun versucht wird, bleibt dem Antragsteller überlassen.

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PS: Da ich, was Stundungen angeht, nur Theoretiker bin, würde
ich in dem geschilderten Fall € 100,00 durchaus für
gerechtfertigt halten. Das Gesetz macht an dieser Stelle keine
Vorgaben. Wie die Praxis aussieht, haben aber die anderen
beschrieben. Welcher Weg nun versucht wird, bleibt dem
Antragsteller überlassen.

Hallo,

was in der Praxis bei mir bisher immer gut ankam: Aufzeigen des eigenen Einkommens, Ermittlung des max. Pfändbaren Betrages (Tabellen zur ZPO) und dann ein Angebot, was sogar über dem max. lt. Gesetz liegt. Dann sind sogar über 12 Monate Laufzeit drinn.

Und: die Besserungsklausel nicht vergessen, also das versprechen wenn man unerwartet mehr verdient oder Vermögen erzielt von sich aus mehr zu zahlen.

Mfg vom

showbee

Aufteilung Steuerschuld
Hi,

die kürzeste Erklärung ist zu finden unter
/t/fiktive-getrennte-veranlagung/1406008

Für Neugierige, noch weitere Varianten, die hier diskutiert wurden
http://www.google.de/search?hl=de&q=site%3Awer-weiss…

Viele Grüße
C.