Gegendarstellung des BKK-BV
Hallo zusammen,
sicherlich interessiert einige die Pressemitteilung des BKK-Bundesverbandes zu dem Kennzeichen D-Bericht:
Betriebskrankenkassen wenden sich gegen Verunglimpfungen durch „Kennzeichen D“ – über die Berliner BKK Verkehrsbau Union (VBU) wird falsch berichtet
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen wendet sich gegen Verunglimpfungen der Kassenart durch eine Sendung des Fernsehmagazins „Kennzeichen D“. In „Kennzeichen D“ (Sendetermin 22. November 2000) wurde am Beispiel der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (VBU) behauptet, die Betriebskrankenkassen würden die Ärzte nicht angemessen vergüten. Diese Behauptung ist falsch und irreführend. Darauf wies der Bundesverband der Betriebskrankenkassen am Donnerstag in Berlin hin.
Richtig ist, dass die Kopfpauschale der BKK VBU erst vor wenigen Wochen in Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) um mehr als 10 Prozent erhöht worden ist. Dabei hat die KV zugesagt, Missverständnisse hinsichtlich der ambulanten ärztlichen Vergütung in der Öffentlichkeit zu bereinigen und weitere Angriffe gegen die BKK VBU zu unterlassen. Es ist also nicht zutreffend, wenn Ärzte behaupten, ihre Vergütung für die Versicherten der BKK VBU sei nicht angemessen und deshalb Versicherte diskriminieren.
Wenn die Ärzte nicht mehr in der Lage sind, ihre Honorarprobleme für alle Ärzte zufriedenstellend zu regeln, dürfen sie dies nicht auf dem Rücken ihrer Patienten austragen. Die Verteilung der Honorare für die Ärzte ist eine interne Aufgabe der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, die Honorierungen für die Ärzte ihrer Region (wie beispielsweise Kopfpauschalen) aushandeln. Die 323 Betriebskrankenkassen zahlen vertragstreu, ausreichend und im Durchschnitt nicht weniger als andere Krankenkassen für die ärztliche Versorgung. Dabei liegen die Kopfpauschalen für Rentner im Durchschnitt höher als für die übrigen Mitglieder, um die im Alter höhere Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung angemessen zu vergüten.
Ein bundesweiter Vergleich der Ausgaben pro Mitglied für ärztliche Leistungen zeigt: Im Durchschnitt geben alle gesetzlichen Krankenkassen rund 800 DM für ärztliche Behandlung pro Jahr und Mitglied aus. Die Ortskrankenkassen liegen mit rund 5 Prozent unter dem Durchschnitt. Die Betriebskrankenkassen liegen mit rund 5 Prozent und die Ersatzkassen der Angestellten mit rund 8 Prozent über dem Durchschnitt von rund 800 DM.
Die jetzige Struktur dieser ärztlichen Vergütungen ist bereits 1991 gesetzlich festgeschrieben worden. Sie ist so kompliziert und unübersichtlich, dass viele Ärzte sie nicht mehr verstehen können und die tatsächliche Vergütung durch die einzelnen Krankenkassen offensichtlich falsch einschätzen. Die Betriebskrankenkassen haben bereits Vorschläge für eine grundsätzliche Reform gemacht und haben ihre Bereitschaft zu Verhandlungen erklärt. Im übrigen sind die Ärzteeinkommen in den letzten Jahren nicht gesunken. Nach einer Untersuchung des zentralen Instituts für die kassenärztliche Versorgung ist das zu versteuernde Jahreseinkommen in Arztpraxen von 1996 bis 1998 um durchschnittlich 8.951 DM auf knapp 195.000 DM gestiegen.
Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine umfassende und qualitativ hochwertige ärztliche Behandlung. Ärzte, die ihre Patienten nicht angemessen behandeln, verstossen gegen ihren Auftrag und sind vertragsbrüchig gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb sollten sich BKK-Versicherte, die Zweifel an einer ordnungsgemäßen und unverzüglichen Behandlung haben, an ihre Betriebskrankenkasse wenden.
Die 323 Betriebskrankenkassen in Deutschland versichern rund 10,8 Millionen Menschen. Damit sind die Betriebskrankenkassen mit einem Marktanteil von 14,8 Prozent die drittgrößte Kassenart der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Ortskrankenkassen und den Ersatzkassen.