Hi!
Hat Herr X Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Das kommt auf die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit an, die für die Nebentätigkeit aufgewendet werden, die nennst Du uns aber nicht.
Die Grenze liegt bei 15 Wo.std. Nur wenn man _darunter_bleibt, gilt man noch als arbeitslos. (Arbeitslosigkeit ist eine der Voraussetzungen, die zwingend erfüllt sein muss, um Anspruch auf Alg I zu haben.)
Hat sein Kleingewerbe ggf. Auswirkungen auf die Höhe?
Wenn der monatliche Gewinn(!) oberhalb von üblicherweise * 165 € liegt, dann ja. Denn alles, was über dem Freibetrag liegt, wird vom Alg I abgezogen.
(Weitere) Details zu Deinen Fragen bzw. meine Antworten findest Du in FAQ:2638 und FAQ:1769!
*) „üblicherweise“, weil es Ausnahmen (= höherer Freibetrag) für manche bereits länger ausgeübte Nebentätigkeiten gibt. Details dazu siehe ebenfalls in FAQ:2638 (2. bzw. *-Abschnitt)!
LG
Jadzia