Arbeislosengeld als Kleinunternehmer ?

Hallo Experten,

mal angenommen
Herr X arbeitet als Angestellter in einer Firma und hat nebenbei ein
Kleingewerbe angemeldet, indem er in der Frezeit etwas
Geldverdient.

Er wird von seinem Arbeitgeber aus betrieblichen
Gründen gekündigt.

Hat Herr X Anspruch auf Arbeitslosengeld ?? Hat
sein Kleingewerbe ggf Auswirkungen auf die Höhe ???

Vielen Dank für
die Tipps…

Hallo Experten,

mal angenommen
Herr X arbeitet als Angestellter in einer Firma und hat
nebenbei ein
Kleingewerbe angemeldet, indem er in der Frezeit etwas
Geldverdient.

Er wird von seinem Arbeitgeber aus betrieblichen
Gründen gekündigt.

Hat Herr X Anspruch auf Arbeitslosengeld ??

Ja.

Hat sein Kleingewerbe ggf Auswirkungen auf die Höhe ???

Das ALG errechnet sich zuerst aus dem Nettoeinkommen als ehem. AN.

Inweiweit sein Einkommen durch das Kleingewerbe das ALG schmälert, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Das wird das AA errechnen.

Schönen Tag noch.

Falsch.
Hi!

mal angenommen, Herr X arbeitet als Angestellter in einer Firma und hat nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet, indem er in der Frezeit etwas Geld verdient.

Er wird von seinem Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt.

Hat Herr X Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja.

Wie leider so oft: Diese Antwort ist so pauschal falsch!
Solange nichts über den Umfang der wöchentlichen Arbeitsstunden, die in diese Nebentätigkeit investiert wird, bekannt ist, kann man die Frage schlicht nicht beantworten.

Hat sein Kleingewerbe ggf Auswirkungen auf die Höhe?
Das ALG errechnet sich zuerst aus dem Nettoeinkommen als ehem. AN.

FALSCH!!! Ich empfehle dringend mal die Lektüre von FAQ:3252.

Inweiweit sein Einkommen durch das Kleingewerbe das ALG schmälert, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Doch natürlich! Es gibt feste, unveränderliche Freibeträge, die auch ohne Wissen um die Einkünfte mitgeteilt werden können (siehe meine andere Antwort)!

Das wird das AA errechnen.

Das ist das einzige, was an Deinen Aussagen stimmt.

Gruß
Jadzia

3 Like

Hi!

Hat Herr X Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das kommt auf die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit an, die für die Nebentätigkeit aufgewendet werden, die nennst Du uns aber nicht.
Die Grenze liegt bei 15 Wo.std. Nur wenn man _darunter_bleibt, gilt man noch als arbeitslos. (Arbeitslosigkeit ist eine der Voraussetzungen, die zwingend erfüllt sein muss, um Anspruch auf Alg I zu haben.)

Hat sein Kleingewerbe ggf. Auswirkungen auf die Höhe?

Wenn der monatliche Gewinn(!) oberhalb von üblicherweise * 165 € liegt, dann ja. Denn alles, was über dem Freibetrag liegt, wird vom Alg I abgezogen.

(Weitere) Details zu Deinen Fragen bzw. meine Antworten findest Du in FAQ:2638 und FAQ:1769!

*) „üblicherweise“, weil es Ausnahmen (= höherer Freibetrag) für manche bereits länger ausgeübte Nebentätigkeiten gibt. Details dazu siehe ebenfalls in FAQ:2638 (2. bzw. *-Abschnitt)!

LG
Jadzia