Hallo,
ich schildere hier einen erfundenen Fall, in der Hauptrolle die Gerda.
Gerda hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser war auf ein Jahr befristet. Während dieser Zeit wurde Gerda schwanger. Der Vertrag lief aus, aber mit der Zusage des Chefs, dass er Gerda nach einem Jahr Elternpause wieder einstellen würde.
Gerda gönnt sich also ein Jahr Elternpause und bezieht Elterngeld. Nach Ablauf des Jahres, wendet sie sich an ihren alten Chef um dort wieder anzufangen. Der möchte sie auch gerne wieder einstellen und teilt ihr mündlich mit, dass es aber leider nicht Dezember( wie vorher besprochen) sondern wohl erst Januar wird. Er macht ihr aber das Angebot sie im Dezember evt. auf 400 Euro Basis anzustellen. Da Gerda aber bereits im November kein Elterngeld mehr bezieht, wendet sie sich an das Arbeitsamt und meldet sich arbeitslos.
Sie ist alleinerziehen und hat eine mündliche Zusage, abe Januar, evtl. schon früher. Jetzt meine Frage:
Das Arbeitsamt macht Gerda sehr großen Druck, dass sie sich bewerben müsse. Gerda hat aber der Sachbearbeiterin schon mitgeteilt, dass sie eine mündliche Zusage habe. Trotzdem möchte die Sachbearbeiterin sie in eine Zeitarbeit stecken. Leider ist auch die Betreuung von Gerdas Sohn Willi erst ab Dezember, bzw. Januar gesichert, da Gerda erst ab diesem Zeitpunk wieder arbeiten gehen sollte.
Wenn Gerda nun den Vermittlungsvorschlag ablehnt wird ihr das Arbeitslosengeld gestrichen? Kann sie überhaupt vermittelt werden, weil sie ein Kind unter drei hat? Oder steht ihr dann gar kein Alg 1 zu? Gerda ist mittlerweile sehr genervt, da sie total gerne wieder für den alten Chef arbeiten möchte, dieser sie auch ausgesprchen gerne wieder hätte. Nur kann er leider auf Grund der wirtschaftlichen Situation nicht sagen, ob es nun Dez. ober doch erst Januar wird.
Was könnte Gerda denn tun, damit Willi nicht im November allein zuhause bleiben muss?
Tagesmutter ect. bis November zu finden, scheidet wohl aus!
Gruß Lulea

