Arbeit nach ALG I aber erst Gehalt am 20

Hallo, mein Mann hat am 28. Februar bei einer Zeitarbeit angefangen zu arbeiten. Diese zahlt das Gehalt aber immer erst am 20. des Folgemonats, dementsprechend am 20.3. Das waren knapp 78 Euro, da er ja nur einen Tag gearbeitet hat. Das Gehalt für den kompletten Monat März bekommt er erst am 20.04, was bedeutet dass wir am 28. Februar das Arbeitslosengeld meines Mannes bekommen haben, wovon wir auch noch 3 Tage zurückzahlen dürfen und dann bis zum 20. April nur die 78 Euro der Firma haben. Kann ich beim Arbeitsamt irgendetwas beantragen? Denn es kann ja nicht sein, dass Leute die aus ALG II kommen bis zur Gehaltszahlung ihr Hartz4 bekommen ohne es zurück zahlen zu müssen und Leute die „nur“ ALG I bekommen einfach ohne Unterstützung zusehen müssen wie sie klar kommen.

Beim Übergang von Arbeitslosigkeit in Arbeit stehen sich ALG II Empfänger deutlich schlechter als ALG I Empfänger. Die müssen im Monat der Arbeitsaufnahme nämlich alles zurückzahlen und verlieren ihren Anspruch komplett.

Sie haben sicher die Möglichkeit, sich eine Art Übergangsgeld beim Arbeitsamt oder Jobcenter als Darlehen zu beantragen.

LG HBaer

Hallo schnubbi246
In Eurem Fall solltet Ihr sofort Harz 4 beantragen, denn der Lohn bei den Zeitarbeitsfirmen reicht ohnehin nicht zum Lebensunterhalt.
Harz 4 auch immer gleichzeitig mit dem ALG I beantragen, weil es dort zusätzlich zum ALG I aufstockungen für Miete, Heizung und Lebensunterhalt gibt.
Harz 4 Geld gibt es ab Tag der Antragstellung.
Das heist,wenn Ihr heute beantragt, dann wird ca. in 1-2 Wochen rückwirkend das Geld gezahlt.
Antragsteller sollte aber dann der Verdiener mit dem höheren Einkommen sein !
Nur keine falsche Scham vor Harz 4 ( ALG II ) haben.
Wir sind auch beide Berufstätig mit einem Gesamteinkommen von 1200-1300€ und bekommen noch knapp 480 € Harz!!!
karli3

Hallo schnubbi246,

die AA zahlt in solchen Fällen gar nichts zur Überbrückung, da eine solche Leistung im SGB III nicht vorgesehen ist. Jedoch kann bei der ARGE/dem Jobcenter/dem Sozialamt (ja nachdem, welches Amt bei Euch für Alg II zuständig ist) darlehensweise Alg II zur Überbrückung beantragt werden!
Hier besteht also grundsätzlich derselbe Anspruch wie bei den Leuten, die aus Alg II heraus eine Arbeit aufgenommen haben.

LG
Jadzia Dax