Arbeiten im Ausland

…mal kurz gefragt:

Ich, deutscher Staatsbürger, habe vor einen Job in Österreich anzunehmen.
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Also in Sachen KV, AV, RV usw.

Auf was muß ich achten bzw. funktioniert das alles problemlos, speziell bei KV und AV, muß ich mich privat versichern? Von wem und wieviel bekomme ich im Fall der Fälle ALG???

Gruß, Peter

…mal kurz gefragt:

Ich, deutscher Staatsbürger, habe vor einen Job in Österreich
anzunehmen.
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Also in Sachen KV, AV,
RV usw.

kommt drauf an.
wirst du weiterhin in deutschland wohnen oder ziehst du nach östrreich?
machst du das auf eigene faust oder wirst du von deinem jetzigen arbeitgeber geschickt, also entsendet?

Laura

…vorerst werde ich meinen Hauptwohnsitz wohl weiterhin in Dtl. haben, kann sich aber durchaus auch recht schnell ändern.

Geschickt bzw. entsendet werde ich nicht, also auf eigene Faust.

Gruß, Peter

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Hallo Peter,

ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass Du in Ö auch leben wirst, denn wie das mit der Grenzgängerei ist, weiss ich nicht genau.

Aalso: eigentlich ist alles noch viel einfacher als Du jetzt glaubst. Die Schritte im einzelnen sind:

  • Du meldest Dich in Deutschland bei Deiner Wohngemeinde ab. Ganz ab, Du darfst keinen Nebenwohnsitz in Deutschland behalten, wenn Dein Hauptwohnsitz im Ausland ist.

  • Du meldest Dich in Österreich beim Meldeamt an. Dort bekommst Du einen Wisch namens „Meldezettel“ der Deine weitere Existenz begründet. Heb den bloss gut auf und mach am besten noch 1-5 Kopien davon :wink: Hintergrund ist der, dass Du keinen deutschen Perso mehr verlängert bekommst (und der alte gilt halt munter vor sich hin bis zum Verfallsdatum) und Dich damit nur mit Pass und Meldezettel vollständig ausweisen kannst.

  • in Deiner Firma läuft alles wie in Deutschland auch.
    — Krankenkasse: da hast Du nicht die Auswahl wie in Deutschland. Das macht aber Dein Arbeitgeber für Dich, wenn Du keine grossartigen Sonderwünsche hast.
    — Rentenversicherung: Du bist halt in Österreich Pflichtrentenversichert und bekommst ab dem Tag x eben ne Überweisung aus der Alpenrepublik. Was Du privat darüber hinaus in D oder Ö tust ist eh Deine Sache.
    — Arbeitslosigkeit: Da ist’s einfach, weil beides EU ist. Sprich, Du „nimmst“ Deine deutschen Ansprüche mit. (Disclaimer: ich glaub, Du musst in Ö ne Weile gearbeitet haben, bevor das greift, da bin ich aber nicht sicher…) Sonst läuft auch das vergleichbar wie in Deutschland ab. Kohle bekommst Du von dem Land wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Die Höhe? Ich bin nicht ganz sicher, war aber der Meinung, dass die Kohle in Österreich geringfügig mehr und geringfügig länger gezahlt wird als in D. Insbesondere gibt’s halt den Hartz 4 nicht.
    — Gehälter: Die Kohle wird üblicherweise in 14 Gehältern überwiesen, wobei Nummer 13 und 14 (Sommer und Weihnachten) steuerlich sehr begünstigt sind. Generell ist’s steuerlich ein wenig günstiger als in Deutschland, hauptsächlich schlägt da die Kirchensteuer rein, die nur etwa 1/10 des deutschen ausmacht. Aber auch ohne das macht’s ein paar Prozent aus.
    — Urlaub: die paradiesischen 30 Tage die man mancherorts in Deutschland findet hab ich in Ö noch nicht gesehen, das sind eher 25.
    — Feiertage: hast Du dafür ein wenig mehr. Die feiern alle katholischen (also sowas wie den 15.8, 8.12 und so) und wenn Du evangelisch bist, bekommst am Karfreitag einen Extra-Feiertag (die katholischen und sonstwieodergarnichtgläubigen Kollegen müssen schaffen *fg*). Je nach Bundesland gibt’s da noch nen Bundeslandefeiertag :wink:

  • alle Behördengänge (falls Du heiratest, Führungszeugnisse, Pass brauchst oder Bundeswählen willst) machst Du in der nächsten Botschaft/Konsulat. Ist eigentlich recht praktisch, weil Du quasi für alle Behördensachen einen einzigen Ansprechpartner hast.

Tja, und das ich auch schon alles. Österreich ist EU, das heisst, Probleme mit Zoll und Umzugsgut und so haste nicht, Du tust einfach was nötig ist :wink:

Ähm, ja das wäre mir mal so fürs Erste eingefallen - wenn Du noch mehr wissen willst sag einfach Bescheid.

*wink*

Petzi

PS: Wo soll’s denn hingehen?

Hier ein Limk…

…mal kurz gefragt:

kurz geantwortet:

http://www.help.gv.at/

Viel Glück!
Gruss, Michael

Hallo,

ich hab ein paar Dinge anders erlebt und schreib einfach mal, wie’s bei mir so ist/war, betrifft allerdings die Niederlande…

  • Du meldest Dich in Deutschland bei Deiner Wohngemeinde ab.
    Ganz ab, Du darfst keinen Nebenwohnsitz in Deutschland
    behalten, wenn Dein Hauptwohnsitz im Ausland ist.

Wieso das denn? Ist das was Österreich-spezifisches? Kann doch nicht sein, ist doch auch EU. Meine Meinung: Selbstverständlich kann man zwei Wohnsitze haben (oder ggf. mehr). Heißt dann allerdings in D nicht Nebenwohnsitz, man hat schlicht und ergreifend einen deutschen Wohnsitz und einen im Ausland; bei mir zumindest. Ich hab vor meinem Weggang beim Bezirksamt nachgefragt, und die meinten, nee, wenn ich den deutschen Wohnsitz behalten möchte, bräuchte ich von deutscher Seite aus gar nichts machen (bin verheiratet und führe in D eine WE-Beziehung, wir haben in D eine gemeinsame Wohnung, in NL bin ich alleine gemeldet). D.h. z.B. alles was Wahlen angeht, kriege ich ganz normal an meinen dt. Wohnsitz geschickt. Bei der EU-Wahl bekam ich einen holländischen Schrieb, bei dem ich mich entscheiden konnte, ob ich in NL oder in D wählen will (beides geht natürlich nicht (ginge vermutlich theoretisch, wenn man betrügen wollte)).
(Solltest du dich in D abmelden wollen, so bist du zumindest für die Bundestagswahl theoretisch immernoch wahlberechtigt, für deine Wahlunterlagen musst du dich dann allerdings ans Konsulat wenden; das weiß ich jetzt von Freunden, die eine Zeit lang in der Schweiz waren. Das kann aber dauern!)

  • Du meldest Dich in Österreich beim Meldeamt an. Dort
    bekommst Du einen Wisch namens „Meldezettel“ der Deine weitere
    Existenz begründet. Heb den bloss gut auf und mach am besten
    noch 1-5 Kopien davon :wink: Hintergrund ist der, dass Du keinen
    deutschen Perso mehr verlängert bekommst (und der alte gilt
    halt munter vor sich hin bis zum Verfallsdatum) und Dich damit
    nur mit Pass und Meldezettel vollständig ausweisen kannst.

Als ich nach ca. 10 Tagen Hotel eine Wohnung hatte, hab ich mich ganz normal beim Rathaus gemeldet. Nach ein paar Wochen kam ein Brief von der Gemeinde, mit dem man sich dann bei der Fremdenpolizei melden musste (das ist der Nachweis für die, dass die Adresse stimmt), dort habe ich dann mein ‚Verbleibsdokument‘ bekommen (Scheckkartenformat). Die sagten mir, als EU-Bürger würde ich das nicht unbedingt brauchen, aber es sei doch gut etwas zu haben, was keine Umstände mache (ich hatte bei der Meldung schon so eine Art Visum bekommen - also, ein Dokument, das so ähnlich aussieht, wie die Dinger, die sie einem normalerweise in den Reisepass kleben. Hätten sie vermutlich auch getan, aber zu diesem Zeitounkt hatte ich keinen Reisepass mit).

  • in Deiner Firma läuft alles wie in Deutschland auch.
    — Krankenkasse: da hast Du nicht die Auswahl wie in
    Deutschland. Das macht aber Dein Arbeitgeber für Dich, wenn Du
    keine grossartigen Sonderwünsche hast.

Ich musste mich in NL zwangsweise privat versichern, weil die Regeln hier anders sind, kann natürlich in Österreich komplett anders sein. Hab aber Informationen an meinem ersten Arbeitstag vom Arbeitgeber bekommen (hätte ich vermutlich auch noch vor Arbeitsbeginn nach D zugeschickt bekommen, aber ich hatte gesagt, dass ich so schnell wie möglich anfangen wollte, weswegen ich Arbeitsvetrag sowie Welcome-Paket mit sämtlichen Informationen eben erst am ersten Arbeitstag bekommen habe).

— Rentenversicherung: Du bist halt in Österreich
Pflichtrentenversichert und bekommst ab dem Tag x eben ne
Überweisung aus der Alpenrepublik. Was Du privat darüber
hinaus in D oder Ö tust ist eh Deine Sache.

Dito. Mein Vater hat früher kurze Zeit in der Schweiz gearbeitet. Da kriegt er jetzt irgendwie 1000-2000 Euro Rente im Jahr. Er hat das so abgemacht, dass da eine Jahresüberweisung draus wird und muss regelmäßig einen Nachweis schicken, dass er noch lebt.

— Arbeitslosigkeit: Da ist’s einfach, weil beides EU ist.
Sprich, Du „nimmst“ Deine deutschen Ansprüche mit.
(Disclaimer: ich glaub, Du musst in Ö ne Weile gearbeitet
haben, bevor das greift, da bin ich aber nicht sicher…)

In NL greift das schneller, einfacher und effizienter (in D zB wurden mir von 18 Monaten Einzahlung nur 10 Monate anerkannt, weswegen ich dann gar keinen Anspruch hatte). Ginge ich jetzt arbeitslos nach D, könnte ich die niederländische Arbeitslosenunterstützung noch maximal drei Monate nach D weiterbezahlt bekommen, danach könnte mein Anspruch nach Antrag an die Arbeitsagentur übertragen werden (Würde ich nach meinem Aufenthalt und nach ein paar Monaten in D arbeitlos, so würde meine Arbeitszeit in NL mitgezählt). Ich gehe davon aus, dass es mit Österreich eine ähnliche Regelung gibt. Nicht nur weil es sich ebenfalls um ein EU-Land handelt, sondern weil es ein enges Nachbarland mit großem gemeinsamen Hintergrund ist (sprich: es gab schon so viele vor dir, dass ich sicher bin, dass solche Probleme bekannt sind und bereits in gemeinsamen Abkommen berücksichtigt wurden).

Sonst läuft auch das vergleichbar wie in Deutschland ab. Kohle
bekommst Du von dem Land wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Die
Höhe? Ich bin nicht ganz sicher, war aber der Meinung, dass
die Kohle in Österreich geringfügig mehr und geringfügig
länger gezahlt wird als in D.

??? Das Geld kriegt man bekanntlich vom Arbeitgeber nicht von einem Land. Ich hatte mal ne Grobübersicht ‚Arbeiten im Ausland‘, weiß grade aber nicht mehr wo. Hab aber auch im Kopf, dass die Gehälter in Ö niedrieger sind

— Gehälter: Die Kohle wird üblicherweise in 14 Gehältern
überwiesen, wobei Nummer 13 und 14 (Sommer und Weihnachten)
steuerlich sehr begünstigt sind. Generell ist’s steuerlich ein
wenig günstiger als in Deutschland, hauptsächlich schlägt da
die Kirchensteuer rein, die nur etwa 1/10 des deutschen
ausmacht. Aber auch ohne das macht’s ein paar Prozent aus.
— Urlaub: die paradiesischen 30 Tage die man mancherorts in
Deutschland findet hab ich in Ö noch nicht gesehen, das sind
eher 25.
— Feiertage: hast Du dafür ein wenig mehr. Die feiern alle
katholischen (also sowas wie den 15.8, 8.12 und so) und wenn
Du evangelisch bist, bekommst am Karfreitag einen
Extra-Feiertag (die katholischen und
sonstwieodergarnichtgläubigen Kollegen müssen schaffen *fg*).
Je nach Bundesland gibt’s da noch nen Bundeslandefeiertag :wink:

Was ist denn am 8.12.?

Tja, und das ich auch schon alles. Österreich ist EU, das
heisst, Probleme mit Zoll und Umzugsgut und so haste nicht, Du
tust einfach was nötig ist :wink:

Was mir noch eingefallen ist, wobei ich aber nicht weiß, wie das in Ö ist: Hätte ich innerhalb 6 Monate vor meiner Umsiedlung ein Auto gekauft, so hätte ich das einführen müssen. Der Führerschein muss hier (wg. aktuellem Foto) alle 10 Jahre neu beantragt werden, weswegen ich meinen deutschen auch gegen einen holländischen tauschen musste (dass ich noch einen deutschen Wohnsitz habe interessiert die Holländer diesbezüglich einen Scheißdreck).
Ich hab noch einen Bericht von einem Holländer im Ohr, der ziemliche Probleme mit dem Zoll bei seinem Umzug von Deutschland nach Italien hatte, weswegen ich denke, dass das nicht einfach heißt ‚EU und prima iss‘. Das Problem trat dann aber auch an der österreichisch-italienischen Grenze auf, was heißt, dass die Grenze D-Ö kein Problem war.

Was fällt mir sonst noch ein?
Wenn du rumfährst, tanken ist in Ö billiger. Ärzte und sowas in in Nl für einen Deutschen ungewohnt, aber ich nehme an, dass das in Ö netter ist.

Viel Glück,
foo

!!!
Hallo foo,

ich hab ein paar Dinge anders erlebt und schreib einfach mal,
wie’s bei mir so ist/war, betrifft allerdings die
Niederlande…

tja, es scheint so, dass bei den Kaeskoeppen einiges anders ist als in Oesterreich.

Wieso das denn? Ist das was Österreich-spezifisches?

Nein, das lag an meinem deutschen Einwohnermeldeamt. Und bei Dir moeglicherweise daran, dass Dein Ehepartner in Deutschland lebt und es da womoeglich andere Regelungen gibt als fuer „Freunde und Familie“ :wink:

(Solltest du dich in D abmelden wollen, so bist du zumindest
für die Bundestagswahl theoretisch immernoch wahlberechtigt,

und fuer Europawahl

— Arbeitslosigkeit: Da ist’s einfach, weil beides EU ist.
Sprich, Du „nimmst“ Deine deutschen Ansprüche mit.
(Disclaimer: ich glaub, Du musst in Ö ne Weile gearbeitet
haben, bevor das greift, da bin ich aber nicht sicher…)

In NL greift das schneller, einfacher und effizienter (in D zB
wurden mir von 18 Monaten Einzahlung nur 10 Monate anerkannt,
weswegen ich dann gar keinen Anspruch hatte).

Wie gesagt, wie genau das aussieht, wenn ich heute nach xx-EU-Ausland gehe, dort einen Tag arbeite und dann arbeitslos werde ahne ich nicht… Aber dann sollte man ja eh deutschen Anspruch haben und muss notfalls nach D zurueckkehren.

Sonst läuft auch das vergleichbar wie in Deutschland ab. Kohle
bekommst Du von dem Land wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Die
Höhe? Ich bin nicht ganz sicher, war aber der Meinung, dass
die Kohle in Österreich geringfügig mehr und geringfügig
länger gezahlt wird als in D.

??? Das Geld kriegt man bekanntlich vom Arbeitgeber nicht von
einem Land.

Hiermit war das Arbeitslosengeld gemeint.

Was ist denn am 8.12.?

2 Tage nach Nikolaus :wink: Nee, im Ernst, das ist „Mariae Empfaengnis“.

*wink*

Petzi

Hi Petzi,

Wieso das denn? Ist das was Österreich-spezifisches?

Nein, das lag an meinem deutschen Einwohnermeldeamt. Und bei
Dir moeglicherweise daran, dass Dein Ehepartner in Deutschland
lebt und es da womoeglich andere Regelungen gibt als fuer
„Freunde und Familie“ :wink:

Das finde ich echt komisch. Ich mein, wer wollte mir verbieten, wenn ich das Geld dazu hätte, in D eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen? Ich hätte eher erwartet, dass eine Meldepflicht besteht. Ich mein, ich hab auch den Mietvertrag mitunterschrieben.

Hiermit war das Arbeitslosengeld gemeint.

Sorry, hatte ich falsch verstanden.

Was ist denn am 8.12.?

2 Tage nach Nikolaus :wink: Nee, im Ernst, das ist „Mariae
Empfaengnis“.

Sachen haben die…

Gruß,
foo

Hallo Peter,
die bisherigen Antworten, besonders Petzi’s waren schon ganz erschöpfend. Nur noch eine Anmerkung zu AV und Steuern. Generell gilt die Regel, dass Du dort Arbeitslosengeld beziehst wo Du zuletzt gearbeitet hast. Natürlich musst Du u. a. die Anwartschaftszeit erfüllt haben, damit Du Arbeitslosengeld beziehen kannst. Zur Absicherung solltest Du wenn Du nach A gehst und hier noch Anspruch auf ALGI Dir vor Ausreise bei der Arbeitagentur einen E301 besorgen. Dieser dient als Nachweis über die zurückgelegten Versicherungszeiten (Arbeitgeberbescheinigung, die Deine Agentur abstempelt). Solltest Du in A arbeitslos werden und noch keinen eigenständigen Anspruch erworben haben wird dieser mit dazugerechnet. Umgekehrt solltest Du Dir natürlich bei Rückkehr aus A auch einen von dort ausstellen lassen. Wenn Du hier noch Anspruch hast bleibt Dir der 4 Jahre erhalten (wenn Du Dich vorher abgemeldet hast), wenn Du keinen hast musst Du mindestens einen Tag sozialversicherungspflichtig hier tätig sein, damit Du hier wieder Anspruch hast. Wenn Du den Wohnsitz hier beibehältst, solltest Du Dich bei Deinem Finanzamt erkundigen wegen der Abgaben. Wenn Du in A steuerpflichtig bist dann brauchst Du einen Nachweis für das hiesige Amt. Ansonsten könnten später Nachforderungen auf Dich zukommen. Hört sich kompliziert an, aber wenn Du das System verstanden hat erspart Dir das einige Unannehmlichkeiten. Weitere Informationen über Arbeiten im Ausland findest Du auf der EURES Seite:
http://europa.eu.int/eures/home.jsp?lang=de
oder auf der Seite der Arbeitsagentur unter Informationen für Arbeitnehmer - Internationales …
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
Viel Erfolg.
Elke

…ahoi Petzi und alle anderen und vielen Dank für die guten Ratschläge :wink:

…da hab ich die paar Wochen bis zu meinem Abgang ja noch einiges zu tun aber wird schon werden :smile:)

Was ich allerdings nicht verstehe ist, daß ich meinen Perso nicht mehr verlängern können soll, ist das überhaupt rechtens plötzlich „ohne“ dazustehen? Ich hab ja schließlich nicht vor meine Staatsbürgerschaft aufzugeben also brauch ich doch nen Ausweis??

Einen solchen Meldezettel hab ich schon, wenn ich den richtig lese bzw. verstehe gibts da auch ne Zeile in Sachen Zweitwohnsitz bei Zuzug aus dem Ausland… was seh ich da denn jetzt falsch?

…im übrigen gehts ab 16.8. nach Bregenz, ich lass mich da nieder wo andere nur Urlaub machen :smile:

Viele Grüße,
Peter

PS: …die Sache mit den niedrigeren Löhnen kann ich nicht ganz bestätigen, ich steigere mich ab 16.8. um satte 50% :wink:)

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